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Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten

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VielUnterwegs:
Hallo zusammen,

im Zuge meiner Anforderung einer Stellenbeschreibung zu meinem Arbeitsplatz (EDV/Digitalisierung), die ich bis heute nicht erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass selbst in meinem Arbeitsvertrag nicht ein Wort zu meiner Tätigkeit oder wenigstens eine Berufsbezeichnung vorhanden ist. Es gibt also weder eine geprüfte Stellenbeschreibung noch einen Arbeitsvertrag, der meine Tätigkeiten irgendwie vorgibt. Ist das normal, bzw. was kann ich tun, damit ich weiß, was meine vertraglichen Aufgaben sind?

Öffdler:
wie ist denn der AG seiner Pflicht nach § 2 NachG nachgekommen?

MoinMoin:

--- Zitat von: VielUnterwegs am 06.03.2024 09:31 ---Hallo zusammen,

im Zuge meiner Anforderung einer Stellenbeschreibung zu meinem Arbeitsplatz (EDV/Digitalisierung), die ich bis heute nicht erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass selbst in meinem Arbeitsvertrag nicht ein Wort zu meiner Tätigkeit oder wenigstens eine Berufsbezeichnung vorhanden ist. Es gibt also weder eine geprüfte Stellenbeschreibung noch einen Arbeitsvertrag, der meine Tätigkeiten irgendwie vorgibt. Ist das normal, bzw. was kann ich tun, damit ich weiß, was meine vertraglichen Aufgaben sind?

--- End quote ---
Am besten sich selbst was aussuchen, der PA Stelle schreiben, dass du davon ausgehst, dass dies dein Tätigkeiten sind, da dir bisher noch nichts im Sinne vom NachG übermittelt wure.
Oder den Vorgesetzten sagen, dass du jetzt dich hier hinsetzt und darauf wartest, dass dir schriftlich mitgeteilt wird, was deine Aufgaben sind.

VielUnterwegs:

--- Zitat von: Öffdler am 06.03.2024 09:44 ---wie ist denn der AG seiner Pflicht nach § 2 NachG nachgekommen?

--- End quote ---

So wie es ausschaut, überhaupt nicht. 

§ 2 NachG sagt ja unter Punkt 5: "In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit"

Dieser Punkt fehlt bei mir komplett! Ich habe ja schon Mitte letztes Jahr um eine passende Stellenbeschreibung zwecks Eingruppierung gebeten - bis heute NULL passiert.

heike2106:
Das die Stelle im Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird, ist normal.

Ich habe auch einen unbefristeten AV mit der Stadt, in dem meine Arbeitszeit und meiner Eingruppierung festgelegt ist. Auf welcher Stelle ich sitze ist im AV egal. Man hat auch keinen Anspruch auf diese.

Normalerweise müsste es aber eine Stellenbeschreibung geben.

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