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Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten

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VielUnterwegs:

--- Zitat von: heike2106 am 06.03.2024 11:05 ---...Normalerweise müsste es aber eine Stellenbeschreibung geben.

--- End quote ---

Auch diese gibt es nicht, habe ich aber schon ewig angefordert. Somit sitze ich - und mein AG- völlig auf dem "trockenen"!

Könnte mein AG jetzt einfach eine zusammenschreiben und mir zur Unterschrift vorlegen oder müsste diese dann erst extern geprüft werden zwecks Eingruppierung?

FearOfTheDuck:
Sofern sich der AG befähigt sieht, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, darf er das durchaus alleine machen.

Dass dein AG auf dem Trockenenen sitzt, halte ich für übertrieben. Schließlich hat der die Organisationshoheit über seinen Laden und hat dich gewiss nicht ohne Grund eingestellt. Also müsste er sich auch schon einmal über Aufgaben Gedanken gemacht haben. Da ist sein "ich weiß von nix" sehr, sehr mau.

Woher weißt du denn bisher, wie du die vereinbarte Arbeitszeit füllen sollst?

MoinMoin:

--- Zitat von: VielUnterwegs am 06.03.2024 11:46 ---Könnte mein AG jetzt einfach eine zusammenschreiben und mir zur Unterschrift vorlegen oder müsste diese dann erst extern geprüft werden zwecks Eingruppierung?

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Ja, der AG sollte wisse wofür er dich eingestellt hat. Wenn er das nicht weiß, dann bist du im Paradies und kannst den ganzen Tag Löcher in die Luft starren und dafür Geld bekommen.

Johann:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.03.2024 12:59 ---
--- Zitat von: VielUnterwegs am 06.03.2024 11:46 ---Könnte mein AG jetzt einfach eine zusammenschreiben und mir zur Unterschrift vorlegen oder müsste diese dann erst extern geprüft werden zwecks Eingruppierung?

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Ja, der AG sollte wisse wofür er dich eingestellt hat. Wenn er das nicht weiß, dann bist du im Paradies und kannst den ganzen Tag Löcher in die Luft starren und dafür Geld bekommen.

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Das wird auf Dauer langweilig. Ich hoffe für ihn, dass zumindest eine teilweise Nutzung der Dienstgeräte für private Zwecke erlaubt ist, damit er zumindest Nachrichten lesen oder im öD-Forum unterwegs sein kann.

VielUnterwegs:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 06.03.2024 12:50 ---Woher weißt du denn bisher, wie du die vereinbarte Arbeitszeit füllen sollst?

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Gute Frage - ich wurde eingestellt um den Laden zu digitalisieren, um mich um alles zu kümmern, was irgendwie mit EDV zu tun hat. Aber das wurde nirgends schriftlich festgehalten. Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber, es gibt keine Stellenbeschreibung und meine Eingruppierung wurde beim Vorstellungsgespräch vereinbart, zusammen mit den Vertretern des Gemeinderats und des Personalrats. Nun suche ich mir seit ich dort arbeite selbstständig die Baustellen raus oder bekomme Aufgaben teils vom Vorgesetzten direkt, der selbst keine Ahnung von EDV hat. Keine Frage, mir gefällt es dort, aber so ganz ohne schriftliche "Leitplanken" was ich dort zu tun habe, warum ich diese und nicht eine andere Eingruppierung habe, wäre schon nicht schlecht, oder?!

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