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Rente für Beamte

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Organisator:

--- Zitat von: TV-Ler am 17.04.2024 15:23 ---1. Auch (Renten)Beitragszahler sind Steuerzahler. Die zahlen sich den Zuschuss also (zum Teil) selbst.
2. Die Frage ist eben, wie erheblich der von dir behauptete "erhebliche Teil" ist.
3. Selbstverständlich ist es nicht irrelevant, wenn die Rentenversicherung per gesetzlicher Regelung Leistungen bereitstellt, die keine originären Leistungen der Rentenversicherung sind. Selbstverständlich ist einzig und allein, das der Bund und somit der Steuerzahler diese Leistungen per Zuschuss erstattet.

--- End quote ---

Ich versuche zum Ausdruck zu bringen, dass 11 % des gesamten Steueraufkommens für die GRV aufgewendet werden und somit auch von Personen, die keine Leistungen daraus beziehen können. Ob dies nun versicherungstypische oder versicherungsfremde Leistungen sind sei dahingestellt, da diese Leistungen eben nicht von diesem Personenkreis bezogen werden können.

Ich finde dabei 11 % insoweit erheblich, dass z.B. nur bei der Betrachtung der Lohn- und Mehrwertsteuer bei einem Einkommen von 4.000 € und einem damit verbundenen Steueraufkommen von 1.400 € insgesamt ca. 140 € monatlich für die GRV aufgewendet werden, ohne eine Liestung aus der GRV erhalten zu können. Selbst wenn es nur 50 € im Monat wären, ist dies aus meiner Sicht erheblich.

JC83:

--- Zitat von: Organisator am 17.04.2024 16:05 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 17.04.2024 15:23 ---1. Auch (Renten)Beitragszahler sind Steuerzahler. Die zahlen sich den Zuschuss also (zum Teil) selbst.
2. Die Frage ist eben, wie erheblich der von dir behauptete "erhebliche Teil" ist.
3. Selbstverständlich ist es nicht irrelevant, wenn die Rentenversicherung per gesetzlicher Regelung Leistungen bereitstellt, die keine originären Leistungen der Rentenversicherung sind. Selbstverständlich ist einzig und allein, das der Bund und somit der Steuerzahler diese Leistungen per Zuschuss erstattet.

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Ich versuche zum Ausdruck zu bringen, dass 11 % des gesamten Steueraufkommens für die GRV aufgewendet werden und somit auch von Personen, die keine Leistungen daraus beziehen können. Ob dies nun versicherungstypische oder versicherungsfremde Leistungen sind sei dahingestellt, da diese Leistungen eben nicht von diesem Personenkreis bezogen werden können.

Ich finde dabei 11 % insoweit erheblich, dass z.B. nur bei der Betrachtung der Lohn- und Mehrwertsteuer bei einem Einkommen von 4.000 € und einem damit verbundenen Steueraufkommen von 1.400 € insgesamt ca. 140 € monatlich für die GRV aufgewendet werden, ohne eine Liestung aus der GRV erhalten zu können. Selbst wenn es nur 50 € im Monat wären, ist dies aus meiner Sicht erheblich.

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Ganz naive Frage: Ist es nicht egal, woher das Geld für diesen oder jene Leistung aufgewendet wird? Ich bezahle mir meinen Steuern ja bereits jetzt vermutliche unzählige Dinge, die ich nicht nutzen oder nutzen kann. Ob man das am Ende nun Steuer, Rente oder Versicherung nennt, ist doch im Prinzip egal.

TV-Ler:

--- Zitat von: Organisator am 17.04.2024 16:05 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 17.04.2024 15:23 ---1. Auch (Renten)Beitragszahler sind Steuerzahler. Die zahlen sich den Zuschuss also (zum Teil) selbst.
2. Die Frage ist eben, wie erheblich der von dir behauptete "erhebliche Teil" ist.
3. Selbstverständlich ist es nicht irrelevant, wenn die Rentenversicherung per gesetzlicher Regelung Leistungen bereitstellt, die keine originären Leistungen der Rentenversicherung sind. Selbstverständlich ist einzig und allein, das der Bund und somit der Steuerzahler diese Leistungen per Zuschuss erstattet.

--- End quote ---

Ich versuche zum Ausdruck zu bringen, dass 11 % des gesamten Steueraufkommens für die GRV aufgewendet werden und somit auch von Personen, die keine Leistungen daraus beziehen können. Ob dies nun versicherungstypische oder versicherungsfremde Leistungen sind sei dahingestellt, da diese Leistungen eben nicht von diesem Personenkreis bezogen werden können.

Ich finde dabei 11 % insoweit erheblich, dass z.B. nur bei der Betrachtung der Lohn- und Mehrwertsteuer bei einem Einkommen von 4.000 € und einem damit verbundenen Steueraufkommen von 1.400 € insgesamt ca. 140 € monatlich für die GRV aufgewendet werden, ohne eine Liestung aus der GRV erhalten zu können. Selbst wenn es nur 50 € im Monat wären, ist dies aus meiner Sicht erheblich.

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Man lagere sämtliche versicherungsfremden Leistungen aus der GRV aus, schaffe eine eigene Behörde dafür und schon ist es völlig selbstverständlich, das für diese Leistungen (und den Bestand dieser Behörde) Steuermittel verwendet werden. Beispielsweise auch für die "Mütterrente" für vor 1992 geborene Kinder, in deren Genuß auch Frauen kommen, die ansonsten nicht in der GRV versicherungspflichtig sind (soviel zu der Behauptung, nur Beitragszahler kämen in den Genuß dieser versicherungsfremden Leistungen).

Der Bundeszuschuss an die GRV sinkt entsprechend und es kommt mehr Transparenz ins System.

AndreasS:
https://www.ifo.de/DocDL/sd-2024-04-werding-etal-reform-beamtenversorgung.pdf

Ein guter Artikel zum Thema. Dieser zeigt deutlich auf, dass eine Integration von Beamten und Beamtinnen in die GRV nicht zielführend ist.

Organisator:

--- Zitat von: JC83 am 18.04.2024 08:11 ---
--- Zitat von: Organisator am 17.04.2024 16:05 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 17.04.2024 15:23 ---1. Auch (Renten)Beitragszahler sind Steuerzahler. Die zahlen sich den Zuschuss also (zum Teil) selbst.
2. Die Frage ist eben, wie erheblich der von dir behauptete "erhebliche Teil" ist.
3. Selbstverständlich ist es nicht irrelevant, wenn die Rentenversicherung per gesetzlicher Regelung Leistungen bereitstellt, die keine originären Leistungen der Rentenversicherung sind. Selbstverständlich ist einzig und allein, das der Bund und somit der Steuerzahler diese Leistungen per Zuschuss erstattet.

--- End quote ---

Ich versuche zum Ausdruck zu bringen, dass 11 % des gesamten Steueraufkommens für die GRV aufgewendet werden und somit auch von Personen, die keine Leistungen daraus beziehen können. Ob dies nun versicherungstypische oder versicherungsfremde Leistungen sind sei dahingestellt, da diese Leistungen eben nicht von diesem Personenkreis bezogen werden können.

Ich finde dabei 11 % insoweit erheblich, dass z.B. nur bei der Betrachtung der Lohn- und Mehrwertsteuer bei einem Einkommen von 4.000 € und einem damit verbundenen Steueraufkommen von 1.400 € insgesamt ca. 140 € monatlich für die GRV aufgewendet werden, ohne eine Liestung aus der GRV erhalten zu können. Selbst wenn es nur 50 € im Monat wären, ist dies aus meiner Sicht erheblich.

--- End quote ---

Ganz naive Frage: Ist es nicht egal, woher das Geld für diesen oder jene Leistung aufgewendet wird? Ich bezahle mir meinen Steuern ja bereits jetzt vermutliche unzählige Dinge, die ich nicht nutzen oder nutzen kann. Ob man das am Ende nun Steuer, Rente oder Versicherung nennt, ist doch im Prinzip egal.

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Natürlich. Steuern dienen der allgemeinen Staatsfinanzierung und sind in der Regel nicht zweckgebunden. Hier ging es aber um den Einwand, dass demographische Lasten der gesetztlichen Rente ausschließlich von den Beitragszahlern getragen werden und dies sehe ich auch vorgenannten Gründen anders.

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