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Rente für Beamte

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Rentenonkel:
Die Eingliederung der Beamten in die Rentenversicherung dürfte grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sein, wenn der Versorgungsanspruch des Beamten gegen den Dienstherrn sozusagen parallel bzw. hilfsweise bestehen bleibt.

Da der Beamte während seiner aktiven Zeit auch einen Anspruch auf eine amtsangemessene (Netto-)Alimentation hat, wäre diese Regelung für die Dienstherrn doppelt teuer: Zum einen müsste in der aktiven Phase die Alimentation um den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht werden (rund 20 %), zum anderen müsste die gesetzliche Rente individuell durch eine dann abgespeckte Pension ergänzt werden.

Ich gehe eher davon aus, dass Herr Heil mit seiner Anspielung, die Rente müsste auf breitere Füße gestellt werden, insbesondere die Selbständigen und die berufsständisch Versorgten im Auge hat.

Organisator:

--- Zitat von: Rentenonkel am 12.03.2024 14:26 ---Pensionierte Beamte, die ihren Wohnsitz nach Thailand verlegen, haben auch nach den von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ihre Pension im Inland zu versteuern. Mit dem endgültigen Wegzug sind sie aber nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig und sie verlieren dann den Grundfreibetrag, müssen also bereits auf den ersten Euro Steuern zahlen.

--- End quote ---

Ich glaube mich zu erinnern, dass bei gesetztlichen Rentnern die Rente sogar gekürzt wurde bei Verzug ins Ausland. ist das noch immer so?

BAT:

--- Zitat von: Rentenonkel am 12.03.2024 14:26 ---Pensionierte Beamte, die ihren Wohnsitz nach Thailand verlegen, haben auch nach den von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ihre Pension im Inland zu versteuern. Mit dem endgültigen Wegzug sind sie aber nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig und sie verlieren dann den Grundfreibetrag, müssen also bereits auf den ersten Euro Steuern zahlen.

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Es geht doch nicht um Steuern, es geht um einen (amts)angemessenen Lebensstil, der aufgrund niedriger Lebenshaltungskosten in anderen Ländern (aus der Nettoüberweisung) aus weniger Pension bestritten werden kann.

Thomber:

--- Zitat ---Die Eingliederung der Beamten in die Rentenversicherung
--- End quote ---
ist Ergebnis der Hoffnung, dass man dann in der Rentenkasse mehr Geld zur Verfügung hätte.
Mehr Geld? Ja, aber auch später mehr Rentner und diese leben auch noch länger....    Also alles Mumpitz, um Angestellte und Beamte mal wieder zu spalten.    Gleiche Melodie - anderer Text....

Rentenonkel:

--- Zitat von: Organisator am 12.03.2024 14:42 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 12.03.2024 14:26 ---Pensionierte Beamte, die ihren Wohnsitz nach Thailand verlegen, haben auch nach den von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ihre Pension im Inland zu versteuern. Mit dem endgültigen Wegzug sind sie aber nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig und sie verlieren dann den Grundfreibetrag, müssen also bereits auf den ersten Euro Steuern zahlen.

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Ich glaube mich zu erinnern, dass bei gesetztlichen Rentnern die Rente sogar gekürzt wurde bei Verzug ins Ausland. ist das noch immer so?

--- End quote ---

Nein, eine Kürzung sieht das Gesetz (in der Regel) nicht vor. Eine Kürzung erfolgt nur noch in Ausnahmefällen (z.B. bei Versicherungszeiten im Ausland)

Allerdings wird auch die gesetzliche Rente bei Verzug ins Ausland oft stärker besteuert als bei Aufenthalt im Inland, so dass am Ende weniger Netto übrig bleibt.

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