Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Rente für Beamte

<< < (14/112) > >>

BAT:
Die Antwort ist nicht ausreichend und in großen Teilen nicht einschlägig für die Fragestellung. So scheinen die Ausführungen zunächst gar nicht auf den Geist des Beamtentums in Relation zur Örtlichkeit einzugehen.

Es wäre dem Gericht und anderen Experten anzuraten, an welchem GEGENSTAND sich die Pensionierung eines Beamten im Ausland orientieren sollte. Also ob dortige Maßstäbe (in denen es die Parameter Grundsicherung und Bürgergeld meist nicht gibt) oder weiter an heimische Verhältnisse sich zu orientieren ist.

Welche Ergebnis hier - im Ergebnis auch gerne vom BVerfG - kommen sollte. Ein nicht vorhandene Abklärung dieser Konstellation - sei es durch Gesetzgeber oder höchstrichterlich - ist noch so langer Zeit des Bestehens der BRD schlicht nicht akzeptabel.

Insofern scheint - auch - aus rein strukturellen Gründen - der Konfusion im Bereich des Beamtenrechts - eine Vermischung mit dem recht klar strukturierten Rentenrecht nicht opportun zu sein.



Organisator:

--- Zitat von: BAT am 13.03.2024 09:15 ---Die Antwort ist nicht ausreichend und in großen Teilen nicht einschlägig für die Fragestellung. So scheinen die Ausführungen zunächst gar nicht auf den Geist des Beamtentums in Relation zur Örtlichkeit einzugehen.

Es wäre dem Gericht und anderen Experten anzuraten, an welchem GEGENSTAND sich die Pensionierung eines Beamten im Ausland orientieren sollte. Also ob dortige Maßstäbe (in denen es die Parameter Grundsicherung und Bürgergeld meist nicht gibt) oder weiter an heimische Verhältnisse sich zu orientieren ist.

Welche Ergebnis hier - im Ergebnis auch gerne vom BVerfG - kommen sollte. Ein nicht vorhandene Abklärung dieser Konstellation - sei es durch Gesetzgeber oder höchstrichterlich - ist noch so langer Zeit des Bestehens der BRD schlicht nicht akzeptabel.

Insofern scheint - auch - aus rein strukturellen Gründen - der Konfusion im Bereich des Beamtenrechts - eine Vermischung mit dem recht klar strukturierten Rentenrecht nicht opportun zu sein.

--- End quote ---

Man könnte das auch aus einem anderen, pragmatischen Blickwinkel betrachten:
Die Alimentation als Pensionär stellt (idealerweise) ein amtsangemessenes Einkommen in Deutschland sicher. Wenn der Pensionär nun aus eigenem Willen entscheidet, im Ausland zu leben, ist dies eine individuelle Entscheidung, deren Konsequenzen auch individuell zu tragen sind.

Kurzum: Warum sollte die Allgemeinheit ein Interesse haben, bzw. eine Verpflichtung sehen, für individuelle Entscheidungen wie die Verlagerung des Lebensmittelpunktes von Pensionären ins Ausland zusätzliche Auwendungen zu tragen?

BAT:
Es gibt auch die individuelle Entscheidung, Kinder haben zu wollen...

Organisator:

--- Zitat von: BAT am 13.03.2024 09:45 ---Es gibt auch die individuelle Entscheidung, Kinder haben zu wollen...

--- End quote ---

Bei der es jedoch ein Interesse der Allgemeinheit gibt, dies zu fördern. Siehe auch Kindergeld, kostenloser Schulbesuch, Studium usw.
Ein solches Interesse der Allgemeinheit vermag ich für die Wohnsitznahme eines Pensionärs im Ausland nicht zu erkennen.

BAT:
Hui, ernsthaft das Fass aufmachen, welches persönliche Verhalten eines Beamten für die Gesellschaft förderlich ist?

Darf er denn dann noch bei Amazon bestellen oder muss er den örtlichen Buchhandel besuchen? Oder mit dem Saufen anfangen, damit die Pension nicht so lange anfällt?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version