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Rente für Beamte
TV-Ler:
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.03.2024 09:02 ---...
Zahlungen für die Altersversorgung von Beamten fallen erst nach dem Dienstverhältnis an.
...
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Welche Zahlungen fallen denn nach Ende des lebenslangen Dienst- und Treueverhältnisses (also nach dem Tod des Beamten) noch an?
Organisator:
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.03.2024 09:02 ---Zahlungen für die Altersversorgung von Beamten fallen erst nach dem Dienstverhältnis an.
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Diese Feststellung des BRH wundert mich. Ggf. auf Landesebene mag das so sein, aber beim Bund werden Alterssrückstellungen für Beamte von ca. 30% des Bruttolohns vorgenommen.
Hugo Stieglitz:
Man kann, je nach Gusto Annahmen treffen, die die Rentabilität von Beamten erhöht oder verringert. Wenn ich davon ausgehe, dass die gesparten Sozialabgaben zu 20% am Kapitalmarkt angelegt werden, ist der Beamte natürlich preiswerter.
Ich könnte auch annehmen, dass die meisten Beamten kurz vor dem Abtreten intensivmedizinisch versorgt werden oder ins Koma fallen und 80% der Kosten beim Dienstherrn hängen bleiben. Zudem bleiben Kosten, die sonst von den Sozialversicherungssystemen aufgefangen werden vollständig beim Dienstherrn. Dauererkankungen zum Beispiel.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Organisator am 14.03.2024 09:30 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.03.2024 09:02 ---Zahlungen für die Altersversorgung von Beamten fallen erst nach dem Dienstverhältnis an.
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Diese Feststellung des BRH wundert mich. Ggf. auf Landesebene mag das so sein, aber beim Bund werden Alterssrückstellungen für Beamte von ca. 30% des Bruttolohns vorgenommen.
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Die Versorgungsrücklage des Bundes wird durch das Bundesministerium des Innern verwaltet. Hierzu bedient sich das Innenministerium der Bundesbank (§ 5 VersRücklG). Die angesammelten Gelder einschließlich der Erträge sind in handelbaren Schuldverschreibungen des Bundes zu marktüblichen Bedingungen anzulegen. Die im Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ bis zum Jahr 2017 angesparten Mittel werden in den folgenden 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung der öffentlichen Haushalte von Versorgungsaufwendungen eingesetzt (§ 7 VersRücklG).
Das bedeutet de facto nichts anderes, als dass das Geld, welches für die Versorgungsrücklage gedacht ist, den öffentlichen Haushalten als Kredit angeboten wird und entsprechend marktüblich verzinst wird. Das Geld bleibt also bis es entnommen werden muss in den öffentlichen Haushalten. Höchstens 10 % dürfen in Aktien angelegt werden, so dass die erwartbare Rendite eher gering ist.
Bei Finanzierung über die Rentenversicherung werden die Beiträge aufgrund des Umlageverfahrens jedoch unmittelbar für die Finanzierung der Ausgaben verwendet und sind somit tatsächlich weg. Sie können nicht über Umwege den öffentlichen Haushalten als Kredit angeboten werden.
Es handelt sich bei den Altersrückstellungen daher eher um einen haushaltsrechtlichen Trick, um die Kosten transparenter zu machen, aber nicht um echte "Mehrausgaben" oder echtes, zusätzliches Sparen der Dienstherren.
@TV-Ler: gemeint ist das "aktive" Dienstverhältnis ...
Organisator:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.03.2024 09:36 ---Ich könnte auch annehmen, dass die meisten Beamten kurz vor dem Abtreten intensivmedizinisch versorgt werden oder ins Koma fallen und 80% der Kosten beim Dienstherrn hängen bleiben.
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Da kann man gute Vergleiche ziehen, nämlich indem man die Kosten für die Beihilfe denen der Beiträge für die GKV gegenüberstellt. Beihilfe ist da in der Tat günstiger.
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