Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
VerwaltungBert:
Hallo,
ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:
- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h
Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo 7.75 h
Di 8.25 h
Mi 7.75 h
Do 10.25 h
Fr 5.00 h
Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?
Danke für Eure Mühe...
McOldie:
Nein, der Urlaub bemisst sich nach Arbeitstagen und nicht nach Stunden.
Gewerbler:
Die Frage ist, wie du Donnerstags überhaupt 10,25 Stunden arbeiten kannst. Oder ist das die Zeit inklusive Pause? Das ArbZG erlaubt nämlich nur 10 Stunden als maximale Zeit, von daher stimmt bei deiner Aufteilung was nicht...
VerwaltungBert:
Also darf der Arbeitgeber keinen Einfluss darauf nehmen, ob ich einen Tag Urlaub an einem langen Sprechtag mache?
VerwaltungBert:
--- Zitat von: Gewerbler am 12.03.2024 14:43 ---Die Frage ist, wie du Donnerstags überhaupt 10,25 Stunden arbeiten kannst. Oder ist das die Zeit inklusive Pause? Das ArbZG erlaubt nämlich nur 10 Stunden als maximale Zeit, von daher stimmt bei deiner Aufteilung was nicht...
--- End quote ---
Die 10,25 h sind schon korrekt. Dies ist die reine Arbeitszeit (Pausen schon abgezogen). Das man über den 10h liegt ist bekannt...
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