Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Maggus:
Nein, das ist eben nicht korrekt. 10h an Arbeitszeit sind maximal zulässig. Hier machen sich AG (wenn bekannt) und MA strafbar (Grundlage Arbeitszeitgesetz).
Organisator:
--- Zitat von: Maggus am 12.03.2024 14:49 ---Nein, das ist eben nicht korrekt. 10h an Arbeitszeit sind maximal zulässig. Hier machen sich AG (wenn bekannt) und MA strafbar (Grundlage Arbeitszeitgesetz).
--- End quote ---
Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.
BAT:
--- Zitat von: Organisator am 12.03.2024 14:56 ---
Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.
--- End quote ---
Welche sollen das sein?
VerwaltungBert:
Wie gesagt, es ist bekannt. Meine Frage bezieht sich lediglich auf den Urlaubstag am "langen" Donnerstag. Urlaub ist Urlaub oder? Egal ob an einem "kurzen" oder "langen" Arbeitstag. Oder darf er die errechnete tägliche Arbeitszeit ansetzen?
Würde ja im umgekehrten Fall bedeuten, dass man an einem kurzen Tag noch Std. über hätte (Plusstunden)...
Gewerbler:
§ 19 ArbZG lässt in der Tat Ausnahmen für den öffentlichen Dienst bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, soweit keine tarifvertragliche Regelung besteht zu, u.a. von der täglichen Arbeitszeit.
Aber wie auch immer. Ein Tag Urlaub ist nach meinem Wissen und Erfahrung immer "Wochenarbeitszeit/Anzahl Arbeitstage"-Stunden wert (a.k.a. durchschnittliche Arbeitszeit). Also bei 39 Wochenstunden und 5 Tagen 7,8 Stunden pro Tag. Egal, welchen der Tage man dann frei nimmt.
Anders könnte es sein, wenn man Zeitausgleich nimmt und die Stunden nach Tag festgeschrieben. Ansonsten wird auch dort die durchschnittliche Arbeitszeit genommen.
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