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Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit

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VerwaltungBert:
Manche fühlen sich nämlich benachteiligt, wenn man Urlaub am langen Tag einreicht. Darf der Arbeitgeber per Dienstanweisung festlegen, dass ein Urlaubstag am Donnerstag nicht möglich ist???

BAT:
Ja, der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. § 26 TVÖD

Ob da nun 2,4, oder 8 einzelne Tage die Grenze sind... liegt wohl am Einzelfall

VerwaltungBert:

--- Zitat von: BAT am 12.03.2024 15:19 ---Ja, der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. § 26 TVÖD

Ob da nun 2,4, oder 8 einzelne Tage die Grenze sind... liegt wohl am Einzelfall

--- End quote ---

Wenn ich aber am langen Donnerstag etwas vor habe, dann kann der AG mir doch nicht vorschreiben, dass ich den folgenden kurzen Freitag auch machen muss.

Maggus:
Ich verstehe den Ausgangsthread so, dass die Wochenarbeitszeit auf 5*7,8 h verteilt ist.
Damit stellt sich doch das Problem des Urlaubstages nicht wirklich.
Ein Urlaubs-, Kranken- oder Weiterbildungstag führt in diesem Fall zu 7,8 h an diesem Tag und damit zu +/- Null im Gleitzeitkonto.
Wie der Mitarbeiter an den einzelnen Wochentagen tatsächlich gearbeitet hätte ist unerheblich, da bei einer Gleitzeitregelung man von den 7,8 h abweichen kann.

Ansonsten müsste die Sollarbeitszeit entsprechend verteilt werden, wobei auch hier wieder die 10 h - Grenze eingehalten werden muss.

Organisator:

--- Zitat von: BAT am 12.03.2024 14:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.03.2024 14:56 ---
Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.

--- End quote ---

Welche sollen das sein?

--- End quote ---

Siehe die Antwort von Gewerbler. In einer Dienstvereinbarung kann z.B. vereinbart werden, dass die Arbeitszeitregelungen für Beamte auch für Tarifbeschäftigte gelten (12h15min tägliche maximale Arbeitszeit)

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