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Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
MoinMoin:
--- Zitat von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:26 ---Hallo,
ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:
- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h
Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo 7.75 h
Di 8.25 h
Mi 7.75 h
Do 10.25 h
Fr 5.00 h
Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?
Danke für Eure Mühe...
--- End quote ---
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.
McOldie:
Das Bundesarbeitsgericht hat sich auch schon mit dieser Problematik befasst. (BAG vom 19.6.2012 – 9 AZR 712/10 –)
Aus dem Anspruch der Arbeitnehmer auf einen bezahlten Jahresurlaub folgt nicht nur, dass ihnen dasjenige Entgelt fortzuzahlen ist, das sie bei Weiterarbeit hätten erwarten können. Dem Arbeitnehmer sind darüber hinaus diejenigen Stunden gutzuschreiben, die ihm wegen der Einbringung eines oder mehrerer Urlaubstage tatsächlich ausgefallen sind.
Eine hiervon abweichende Regelung ist wegen Verstoßes gegen die §§ 1, 3, 13 BUrlG unzulässig . Dementsprechend ist es unzulässig, dem Arbeitnehmer nur die in der Arbeitszeiterfassung hinterlegte Sollzeit für den Arbeitstag anstelle der tatsächlich zu leistenden Stunden gutzuschreiben.
dieses bedeutet, das bei Urlaub am Donnerstag 10,25 Sted. gutzuschreiben sind.
BAT:
Aber nur wenn der AG von der Regelungen des Paragrafen 19 Gebrauch gemacht hat.
VerwaltungBert:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 18:36 ---
--- Zitat von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:26 ---Hallo,
ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:
- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h
Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo 7.75 h
Di 8.25 h
Mi 7.75 h
Do 10.25 h
Fr 5.00 h
Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?
Danke für Eure Mühe...
--- End quote ---
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.
--- End quote ---
Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...
TV-Ler:
--- Zitat von: VerwaltungBert am 13.03.2024 07:35 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 18:36 ---...
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan oder so wie oben verteilt ?
...
--- End quote ---
Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...
--- End quote ---
Und wie lautet deine Antwort auf die Frage von MoinMoin?
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