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Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit

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Muckel:

--- Zitat von: VerwaltungBert am 13.03.2024 08:00 ---
--- Zitat von: Muckel am 13.03.2024 07:52 ---
--- Zitat von: VerwaltungBert am 13.03.2024 07:35 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 18:36 ---
--- Zitat von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:26 ---Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...

--- End quote ---
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

--- End quote ---

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...

--- End quote ---

Du schreibst also, dass es eine Differenz zwischen Soll (vermutlich 7,8 h/Tag) und Ist (bei Dir 10,25 h/Donnerstag) gibt. Dann ist doch alles geklärt und der Arbeitgeber schreibt Dir die Sollstunden für den Donnerstag (7,8 h) gut. Du musst die fehlenden Stunden dann halt am Freitag arbeiten, um wieder auf Deine Soll-Wochenstunden zu kommen.

--- End quote ---

Und wenn ich an einem Freitag frei mache, schreib ich mir 2,8 Plusstunden auf?

--- End quote ---

Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???

MoinMoin:

--- Zitat von: Muckel am 14.03.2024 10:32 ---
Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???

--- End quote ---
Falsch:
Natürlich darf und muss er, da er eine gleichverteilte Sollarbeitszeit hat, 7,8 h aufschreiben, auch wenn er sonst nur 5h an dem Tag arbeitet.

Maggus:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.03.2024 12:08 ---
--- Zitat von: Muckel am 14.03.2024 10:32 ---
Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???

--- End quote ---
Falsch:
Natürlich darf und muss er, da er eine gleichverteilte Sollarbeitszeit hat, 7,8 h aufschreiben, auch wenn er sonst nur 5h an dem Tag arbeitet.

--- End quote ---

Ihr habt beide recht.  ;D
Am Freitag werden 7,8 h Sollarbeitszeit fällig und bei Urlaub 7,8 gutgeschrieben. Das ergibt am Freitag +/- Null im Zeitkonto. Insgesamt wurden 41,8 Stunden in dieser Woche erfüllt und damit ein Zeitguthaben von 2,8 h erarbeitet.

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