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Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit

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McOldie:
Das mit dem Uraub ist genauso, wie die Feiertagsregelungen. Wenn ein Feietag, z.B. Christi Himmelfahrt, auf einen Donnerstag fällt, musst du doch auch nicht Minusstunden anschreiben.
Der Arbeitgeber könnte aber etwas sagen, wenn du generell nur Donnerstags Urlaub nehmen willst. Eine derartige Stückelung wäre unzulässig.

BAT:
Früher im BAT und auch heute noch bei den Beamten ist es aber so, dass beim "Mumientag" nur 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit frei war, also dabei Plus- oder Minusstunden herauskamen.

MoinMoin:

--- Zitat von: VerwaltungBert am 13.03.2024 08:00 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 18:36 ---Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

--- End quote ---
Und wenn ich an einem Freitag frei mache, schreib ich mir 2,8 Plusstunden auf?

--- End quote ---
Du bekommst immer deine Sollstunden aufgeschrieben, egal ob du eine gleichmäßige oder ungleichmäßige Verteilung deiner Arbeitszeit vereinbart hast.
Wenn du eine 5x 7,8 h Sollarbeitszeit Vereinbarung hast, du aber regelmäßig Freitags nur 5 h arbeitest dann bekommst du am Freitag 7,8h am Urlaub/Krankentag  eingetragen (oder anders gesagt plus minus 0 ) und am Donnerstag genauso 7,8h

Wenn du eine Sollarbeitszeitvereinbarung hast in der du Do 10,5 h zu arbeiten hast und am Fr 5h,  dann bekommst du diese Zeiten eingetragen, so dass du plus minus 0 hast !

Wenn du einen Dienstplan hast, der dich für Do 10,5h und Fr 5h einteilt, dann bekommst du für Dienstplanmäßige Urlaubstage 7,8h pro Tag angeschrieben und bei Krankheit 10,5/5h

So dürfte es mEn korrekt sein.



--- Zitat von: VerwaltungBert am 13.03.2024 08:14 ---Die zu leistenden Stunden sind meines Wissens nach nirgendwo fixiert. Zumindest ist mir nix zugegangen

--- End quote ---
Womit das ja geklärt wäre und du eine gleichmäßig Verteilung deiner Arbeitszeit vereinbart hast.
Also bekommst du für jeden Tag 7,8 h egal ob Urlaub oder Krank und Wochentag.

Micolash:

--- Zitat ---So dürfte es mEn korrekt sein.
--- End quote ---

Ich will dich echt nicht damit nerven, und mir ist bewusst hier im Forum ist es egal, aber in der täglichen Kommunikation würde ich dir empfehlen:

mE / meines Erachtens
mW / meines Wissens

da passt kein "nach" dahinter. Mit "nach" müsste es lauten "nach meinem Erachten", "nach meinem Wissen"

Ich habe diesen (und ähnliche) Fehler selbst lange Zeit gemacht und es war wie eine Erleuchtung darauf hingewiesen zu werden :D

BAT:
Ich habe gestern ein besonderes Schmankerl bei einem Leserbrief in einer Zeitschrift gesehen. Dieser beschwerte sich über denglische Aussprache und brachte ein, dass dies oft keinen Sinn macht. sic!

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