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Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit

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Muckel:

--- Zitat von: VerwaltungBert am 13.03.2024 07:35 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 18:36 ---
--- Zitat von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:26 ---Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...

--- End quote ---
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

--- End quote ---

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...

--- End quote ---

Du schreibst also, dass es eine Differenz zwischen Soll (vermutlich 7,8 h/Tag) und Ist (bei Dir 10,25 h/Donnerstag) gibt. Dann ist doch alles geklärt und der Arbeitgeber schreibt Dir die Sollstunden für den Donnerstag (7,8 h) gut. Du musst die fehlenden Stunden dann halt am Freitag arbeiten, um wieder auf Deine Soll-Wochenstunden zu kommen.

VerwaltungBert:

--- Zitat von: Muckel am 13.03.2024 07:52 ---
--- Zitat von: VerwaltungBert am 13.03.2024 07:35 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 18:36 ---
--- Zitat von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:26 ---Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...

--- End quote ---
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

--- End quote ---

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...

--- End quote ---

Du schreibst also, dass es eine Differenz zwischen Soll (vermutlich 7,8 h/Tag) und Ist (bei Dir 10,25 h/Donnerstag) gibt. Dann ist doch alles geklärt und der Arbeitgeber schreibt Dir die Sollstunden für den Donnerstag (7,8 h) gut. Du musst die fehlenden Stunden dann halt am Freitag arbeiten, um wieder auf Deine Soll-Wochenstunden zu kommen.

--- End quote ---

Und wenn ich an einem Freitag frei mache, schreib ich mir 2,8 Plusstunden auf?

ElBarto:
1 Tag Urlaub ist 1 Tag Urlaub unabhängig von der täglichen Arbeitszeit würde ich sagen.

Sonst würde ja für einen Freitag -an dem im ÖD oftmals um 12 Uhr Feierabend ist- ja 0,25 Urlaubstage übrigbleiben.

Also ist die Zeit gutzuschreiben die am jeweiligen Arbeitstag zu erbringen ist.

Mit Arbeitszeitausgleich ist aber ebenfalls von der Arbeitszeit am entsprechenden Tag auszugehen.
Das heißt am Donnerstag ist ein halber Arbeitszeitausgleichstag "teurer" als am Montag.

Außerdem hat der AN das Recht auf einmalig 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück. Da wird im Hintergrund mit Sicherheit auch nicht herumgerechnet sondern jeden Tag die zu erbringende Arbeitszeit gutgeschrieben.

Das wäre zumindest mein unverbindliche Meinung.

VerwaltungBert:
So sehe ich das auch. Urlaubstag ist Urlaubstag...ich fange doch nicht noch beim einreichen des Urlaubs an Stunden hin und her zu schieben.

Gewerbler:
Wie jetzt mehrfach angeklungen ist, ist die Frage, ob die an den Tagen zu leistenden Stunden irgendwo fixiert sind oder nicht.

Wenn ja können Sie vermutlich unterschiedlich abgerechnet werden, wenn nicht müsste es für jeden Tage die gleiche, durchschnittliche Zeit geben. So ist es z.B. auch bei uns, obwohl wir an einem Wochentag einen "langen Präsenztag" haben und dafür i.d.R. Freitags früher gehen dürfen (aber nicht müssen...).

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