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[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
cyrix42:
Den behaupteten Systembruch gibt es mit der Höherwertung von gewissen Ansprüchen ("Respektrente") doch jetzt schon...
Rentenonkel:
Die Einführung der sogenannten Grundrente ist bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen. Bei rund 26 Millionen Renten wurde geprüft, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist. Wer Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hat, wurde entsprechend informiert.
Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Zudem darf das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Diese sind zum 1. Januar 2023 von 1.250 Euro auf 1.317 Euro für Alleinstehende und von 1.950 Euro auf 2.055 Euro für Ehepartner und Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften gestiegen. Die Finanzbehörden übermitteln die Einkommensdaten jedes Jahr automatisch.
Sowohl die Prüfung des Anspruchs als auch die Zahlung des Grundrentenzuschlags erfolgen automatisch. Dies gilt auch für die jährliche Überprüfung des anzurechnenden Einkommens. Der Grundrentenzuschlag ist daher im Gegensatz zu der eigentlichen Rente eine bedarfsorientierte und nicht auf Dauer garantierte Zusatzleistung. Dabei wird zum 1. Januar eines Jahres auf das bereits im Herbst von den Finanzbehörden gemeldete Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zurückgegriffen. Liegen die Daten noch nicht vor, wird das Einkommen des davorliegenden Jahres berücksichtigt. Dies gilt unabhängig vom Rentenbeginn sowohl für Neu- als auch für Bestandsrenten. Durch die geänderten Einkommensdaten und teilweise auch durch den geänderten Familienstand gibt es Rentner, deren monatliche Rentenzahlung zum 01.01.2024 gesunken ist.
Durch diese Grundrente (oder auch "Respektrente") werden leider das Äquivalenzprinzip und das bedarfsorientierte Versorgungsprinzip miteinander vermischt. Deswegen hatte ja auch seinerzeit die gesetzliche Rentenversicherung darum gebeten, diese Zahlung durch andere Stellen auszuzahlen. Leider wurde dieser Wunsch in Berlin nicht erfüllt.
Bislang profitieren rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner (von 26 Millionen Renten) von einem Grundrentenzuschlag. Ihre monatliche Rente erhöht sich dadurch um durchschnittlich 86 Euro.
Hier von einem generellen Systembruch zu sprechen geht mir vor diesem Hintergrund und bei diesen Zahlen zu weit.
photosynthese:
--- Zitat von: Rentenonkel am 21.03.2024 10:27 ---Eine unterschiedliche Bewertung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge unterliegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Die Rente ist daher nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentner im Laufe seines Rentendaseins mindestens die eingezahlten Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) zurück erhält.
--- End quote ---
Müsste dann nicht der Eigenanteil in die Erbmasse übergehen, wenn er nicht aufgebraucht wurde — also bei einem vorzeitigen Ableben des Rentners? Also scheint es ja durchaus Wege zu geben, das (rechtssicher) anders auszulegen.
Tigerente:
--- Zitat von: marcel22 am 19.03.2024 11:12 ---
--- Zitat von: Tigerente am 17.03.2024 20:56 ---Hallo zusammen,
hier der Fragensteller 😃
Weshalb ich die Frage gestellt habe ist folgende:
Ich werde in zwei Jahren verbeamtet und freue mich darauf.
Nun bin ich am überlegen ob es nicht besser wäre im Angestelltenverhältnis bleibe.
Wenn man in als „neuer“ Beamter dann in die RV zahlen müsste wäre es ja bescheuert, weil es ja dann Kollegen gäbe welche vielleicht ein paar Jahre vorher verbeamtet wurden und dann mehr Geld verdienen.
Meiner Meinung nach eh fraglich ob die Pension so hoch bleibt
--- End quote ---
An deiner Stelle würde ich mir die Entscheidung ganz leicht machen und einfach Angestellter bleiben (vor allem, wenn du im mittleren Dienst verbeamtet werden sollst). Das sage ich ganz unabhängig davon, ob Beamte in der Zukunft in die RV einzahlen müssen oder nicht. Allein die anfänglichen Höhergruppierungen in den ersten 5 Jahren gehen als Angestellter viel viel schneller, wobei du als Beamter erst mal 3 Jahre auf A6 bleiben musst, wegen der Probezeit dann nochmal zusätzlich ein Jahr auf der selben Besoldungsgruppe, wegen des Sprungbeförderungsverbots.
Dann kommen noch Aspekte dazu wie z.B. die 41h/Woche, welches für Beamte noch lange bleiben wird zumindest in den meisten BL, wobei für die Angestellten bereits darüber diskutiert wird, ob sie auf 35h reduziert werden. Ganz abgesehen von den ganzen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc. (Ja Beamte kriegen auch Weihnachtsgeld angeblich auf 12 Monate verteilt, aber das wird nur rausgehauen bei solchen Diskussionen bei dem normalen Gehaltsvergleich, wird aber nicht gesagt "Hey, so und so viel Anteil vom Gehalt der Beamten ist aber Weihnachtsgeld").
Kurzgefasst, hätte ich jetzt nochmal die Entscheidung, würde ich mich niemals verbeamten lassen.
--- End quote ---
Sorry für die späte Antwort
Vorab vielen Dank für deine Meinung :)
Warum würdest du mittlerweile kein Beamter mehr werden? Und wie sieht es bei den anderen aus? Sammle aktuell für mich Pro und Contra Punkte.
LG
Tigerente
Tagelöhner:
Ob man Beamter werden will oder nicht sollte man definitiv nicht nur von den monetären Anreizen bzw. geldwerten Vorteilen (günstigere Kredite, günstige PKV, volle Fortzahlung der Besoldung im Krankheitsfall, Absicherung bei Frühpensionierung/Dienstunfähigkeit, Pensionsansprüche usw.) abhängig machen. Man muss sich vor Augen führen, dass es sich dabei um kein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis auf Augenhöhe mehr handelt sondern um ein Dienst- und Treueverhältnis mit allen Vor- und Nachteilen. Wenn auch zugegeben die Nachteile immer weniger in Erscheinung treten, wenn der Dienstherr diese in Form zu erfüllender Pflichten nicht abverlangt und in der Praxis die meisten Beamten dieses Dienstverhältnis auch nur wie ein 0815-Arbeitsverhältnis leben (müssen).
Ich halte es wie ich hier schon öfter im Forum beschrieben habe für falsch, dass Angestellte grundsätzlich besser im ÖD Karriere machen können. In aller Regel sind die höheren Führungsfunktionen sogenannte Funktionsstellen, und damit Beamten vorbehalten. Außerdem wird das berufliche Fortkommen in aller Regel bei Beamten besser gefördert. Als Angestellter müsste man sich ständig auf neue Arbeitsplätze mit höherwertigen Tätigkeiten bewerben, oder seine Vorgesetzten davon überzeugen, dass diese höherwertige Aufgaben übertragen, die eine Höhergruppierung auslösen. Da wird es dann in aller Regel am vorhandenen Stellenplan scheitern, der das nicht erlaubt.
Aber wenn Heirat und ein Kinderwunsch im Raum steht, spricht aufgrund der Alimentationsgrundsätze so gut wie nichts mehr für das Angestelltenverhältnis.
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