Autor Thema: [Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen  (Read 53077 times)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #135 am: 05.06.2024 16:14 »
Danke!

Hier mal mehr dazu.

https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Das würde i. E. bedeuten die DRV hat mit den Beiträgen einen Überschuss, welcher je nach Definition, für versicherungsfremde Leistungen genutzt wird.

Die Rentenversicherung ist ein Umlagesystem. Jedes Jahr wird neu berechnet, wieviel Ausgaben die Rentenversicherung voraussichtlich hat. Dem werden die voraussichtlichen Bemessungsgrundlagen der versicherten Solidargemeinschaft gegenüber gestellt. Davon wird dann noch der Bundeszuschuss abgezogen und , tata, dann haben wir den Beitragssatz, der nächstes Jahr gilt.

Wenn die Einnahmen nicht gereicht haben, muss entweder der Beitragssatz oder der Bundeszuschuss (oder beides) im nächsten Jahr erhöht werden, wenn es tatsächlich Überschüsse gab, muss entweder der Beitragssatz oder der Bundeszuschuss (oder beides) im nächsten Jahr gesenkt werden. Die Rentenversicherung darf nur sehr begrenzt Überschüsse erwirtschaften

Die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung darf am Jahresende das 0,2-fache einer Monatsausgabe nicht unter- und das 1,5-fache einer Monatsausgabe nicht überschreiten.

Somit haben die Ausgaben der Rentenversicherung zunächst einmal unmittelbaren Einfluss auf den Beitragssatz, den in erster Linie aktive Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zu tragen haben.

Das, was jetzt allerdings der Bundesrechnungshof anmahnt, ist jedoch etwas ganz anderes. Es gibt keine gesetzliche Definition, was versicherungsfremde Leistungen sind und was nicht. Daher kann man die Höhe dieser Leistungen nicht beziffern.

Wenn man z.B. auch die Hinterbliebenenversorgung auch als versicherungsfremde Leistung betrachtet, weil nicht derjenige, der einbezahlt hat, was erhält, sondern ein Dritter, dann kommt man wie die Teufel Tabelle auf die aberwitzige Summe von 40 MRD EUR.

Es wird jedoch hoffentlich niemand bestreiten, dass gerade die Hinterbliebenenversorgung eine Kernaufgabe der Rentenversicherung ist und auch bleiben soll.

Man kann sicherlich politisch diskutieren, ob die Finanzierung weiterhin im Wesentlichen durch die Solidargemeinschaft finanziert werden darf oder ob es alleine (durch den Bundeszuschuss) steuerfinanziert finanziert werden sollte,

Wenn man allerdings die Hinterbliebenenversorgung durch einen höheren Bundeszuschuss finanzieren würde, würde das in der Folge lediglich den Beitragssatz reduzieren und keine Verbesserung für die Rentner bedeuten.

Außerdem hat der Gesetzgeber bei steuerfinanzierten Leistungen einen größeren Ermessensspielraum, was sowohl die Dauer als auch die Höhe betrifft.

Das alles hat allerdings mit der Kernfrage, ob Beamte in die Rentenversicherung mit aufgenommen werden können und sollen, recht wenig zu tun.

Leena2005

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #136 am: 11.06.2024 11:57 »
Netto haben viele Beamte auch nach Abzug der PKV  häufig deutlich mehr als vergleichbare Entgeldgruppen. Und wenn man Pension in Relation zu Rente sieht oder drei plus x Kinder hat, dann lohnt es sich das Beamtentum erst recht. Natürlich gibt es Biographien, wo die Rechnung nicht aufgeht, da man früh pensioniert wird oder im Eingangsamt stecken bleibt, diese sind de Fakto sehr sehr selten. Unter der Prämisse kann an den Rehasport auch mal selbst bezahlen.

Das ist nicht ganz richtig! Ich habe zufällig den direkten Vergleich mit einer Angestellten mit gleichen Voraussetzungen auf der gleichen Stelle, diese hat netto mehr - zwar nicht viel, aber doch mehr! Nicht alle Beamte haben drei + x Kinder. Und um als Beamter mal eben seine Reha mit dem Anteil von 5.000-8.000 Euro selbst  zu bezahlen, sollte man nicht im mittleren Dienst sein. Und da ist es dumm gelaufen, wenn man chronisch krank ist. Noch ein Vorteil der Rentenversicherung: Das persönliche Budget für Menschen mit einer Schwerbehinderung wird daraus bezahlt. Dieses steht angeblich jedem Bürger mit Schwerbehinderung zu, nur leider gibt es für Beamte keinen zuständigen Träger. Also wie gesagt, die Diskussionen, ob Beamte in die Rentenversicherung einzahlen müssen, sollten nur auf der Grundlage gleicher Voraussetzungen im Vergleich zum Angestellten weitergeführt werden: Angleichung des Brutto Einkommens, Möglichkeit der Reha und Kur, persönliches Budget für Menschen mit Behinderung!


Anhand deines Benutzernamens würde ich mal davon ausgehen, dass du 2005 geboren wurdest und somit noch nicht lange im Amt bzw. sogar Berufseinsteiger bist. Jetzt wäre interessant, wie lange der Vergleichsangestellte im Beruf ist. Es ist durchaus möglich, dass die Entgelttabelle zu Beginn höher ausfällt. Allerdings steigst du regelmäßig in deinen Erfahrungsstufen und ggf. kommen auf dich auch noch die eine oder andere Beförderung zu. Dadurch wird sich das Blatt irgendwann wenden.

Der Angestellte auf der Position erhält mit seiner Einstellung bereits die Entgeltgruppe, die für diese Tätigkeit festgelegt ist. Du als Beamtin steigst nicht entsprechend deiner Tätigkeit, sondern deiner Laufbahngruppe in ein Eingangsamt ein. Beförderungen kommen bei Bewährung und entsprechender Beurteilung früher oder später auf dich zu.

Zudem wird auch bei späterer Familiengründung bzw. Heirat Familienzuschlag gewährt, den es nur für Beamte gibt. Das ist so, da das Alimentationsprinzip nicht nur gegenüber dem Beamten selbst, sondern auch gegenüber seiner Familie gilt.


Unterm Strich ist es durchaus möglich, dass der ledige, kinderlose Beamte finanziell nicht wirklich besser gestellt ist, als der Angestellte. Dennoch hat das Beamtenverhältnis gegenüber dem Angestelltenverhältnis seine überwiegenden Vorteile, aber auch Nachteile.

Vergesse auch dabei nicht, dass du als Beamtin nicht für deine Arbeit bezahlt wirst, sondern, dafür dass du in einem Dienst- und Treueverhätnis stehst, alimentiert wirst. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und wie es die Vergangenheit zeigt, ist es auch möglich, dass du später Nachzahlungen erhältst, da der Gesetzgeber gegen das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Dies wurde in kürzerer Vergangenheit bei mehreren Dienstherren durch die höchstrichterliche Rechtssprechung festgestellt und muss durch den Gesetzgeber behoben werden. Derzeit setzen die einzelnen Länder diese Rechtssprechung mehr oder weniger um. Ob es gerichtlichen Bestand hat, zeigt sich wenn die ersten Klagen dahingehend wieder abgehandelt werden und entsprechende Urteile gefällt werden. Es ist aber ein langer und mühsamer Weg dahin, dass sich etwas dreht.

In Bezug auf die Einzahlung in die normale Rentenkasse sehe ich es derzeit recht entspannt und ist es reine Stimmungsmache in der Bevölkerung gegenüber der Beamtenschaft. Zum einen ist es für den Dienstherrn die günstigere Variante, das Geld 'nur' über Pensionszahlungen auszuzahlen und zudem gilt das Alimentationsprinzip über den aktiven Dienst bis in die Pension hinaus. Dies würde auch weiterhin greifen, wenn deine Pension sich plötzlich Rente nennen würde.

Ich bin 1972 geboren, 1991 habe ich die Ausbildung im mittleren Dienst gemacht. Davor bereits eine Ausbildung im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst. Zu meiner Zeit war das mit der Einstiegsbesoldung noch etwas anders. Ich kämpfe jetzt noch mit meinem Widerspruch gegeben altersdiskriminierende Besoldung. Und weder ich noch die im Vergleich genannte Kollegin sind ledig und kinderlos. Wir haben noch beide ein Familienzuschlag relevantes Kind im Haushalt, sind beide verheiratet.

Thomber

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #137 am: 11.06.2024 12:53 »
boah... und ewig grüßt das Murmeltiert.....

Wir hatten hier im Forum bereits mehrfach diskutiert und festgestellt, dass er auch Angestellte im Bereich von EG 11 z.B. gibt, die mehr netto haben als vergleichbarer Beamter. Das ist alles nicht neu - aber wird jedes Jahr wieder neu aufgekocht....  Hoch lebe die Spaltung!

Leena2005

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #138 am: 11.06.2024 13:00 »
boah... und ewig grüßt das Murmeltiert.....

Wir hatten hier im Forum bereits mehrfach diskutiert und festgestellt, dass er auch Angestellte im Bereich von EG 11 z.B. gibt, die mehr netto haben als vergleichbarer Beamter. Das ist alles nicht neu - aber wird jedes Jahr wieder neu aufgekocht....  Hoch lebe die Spaltung!
Naja, das hätte man nicht so breit treten müssen, wenn nicht hier im Thread mal wieder das Gegenteil behauptet worden wäre.

MasterNoname89

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #139 am: 12.06.2024 13:59 »
boah... und ewig grüßt das Murmeltiert.....

Wir hatten hier im Forum bereits mehrfach diskutiert und festgestellt, dass er auch Angestellte im Bereich von EG 11 z.B. gibt, die mehr netto haben als vergleichbarer Beamter. Das ist alles nicht neu - aber wird jedes Jahr wieder neu aufgekocht....  Hoch lebe die Spaltung!
Naja, das hätte man nicht so breit treten müssen, wenn nicht hier im Thread mal wieder das Gegenteil behauptet worden wäre.

Grundsätzlich lässt es sich nicht verallgemeinern, ob der Beamte oder der Angestellte auf der 'gleichen Stelle' (gleiche Tätigkeit, die Stelle ist generell eine andere) das höhere Einkommen hat. 'Behauptung' kann ich nicht bestätigen, denn faktisch gibt die Besoldungstabelle im Grundsatz mehr her. Inwieweit jemand hiervon profitiert, liegt an den jeweiligen Lebensverhältnissen und der entsprechenden Tätigkeit bzw. der Besoldungsgruppe und nicht zuletzt am 'zuständigen' Dienstherrn - denn auch zwischen den Ländern sind die Unterschiede sehr groß, wobei der TV-L länderübergreifend gilt.

Es steht jedem frei, das weiterhin zu tun, was er tut oder sich beruflich zu verändern. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bietet einige Sicherheiten, die es nirgends sonst gibt ... wer damit reich werden möchte, der muss sich was anderes suchen ... aber auch das ist nicht ausgeschlossen.

Zu Bedenken möchte ich aber hier noch geben, dass es aus der Natur der Sache heraus nie Gleichstand zwischen Beamtenbesoldung und Beschäftgtenentgelt geben kann. Wenn wir uns jetzt gegenseitig an "der bekommt aber mehr" hochziehen und unsere Arbeit daran anpassen, dann machen wir uns nur gegenseitig das Leben schwer und  die ohnehin überall angespannte Personalsitiuation wird dadurch nicht besser.

Beides hat seine eigenen Vor- und Nachteile ... für eines von beiden hat man sich irgendwann einmal entscheiden. Wichtig bleibt, dass man nicht nur auf die Nachteile blickt und die Vorteile hierbei vergisst.

In dem Sinne

Elur

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Antw:[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
« Antwort #140 am: 12.06.2024 21:20 »
Das sehe ich auch so. Ich bin erst mit Ende 30 verbeamtet worden, damals im mittleren Dienst und musste trotz 20jähriger Zugehörigkeit zur Behörde ins Eingangsamt zurück und hatte 3 Jahre Probezeit. Damals arbeitete ich noch wegen meiner Kinder noch in Teilzeit und habe mich trotzdem für die PKV entschieden. Das hieß über Jahre wegen der Teilzeit sehr teure PKV (über 20 % meines Bruttoeinkommens). Meine angestellten Kollegen bekamen E9a, ich A6, obwohl ich deutlich höherwertige Tätigkeiten auszuüben hatte. Die im Anschluss an die Probezeit anstehende ärztliche Untersuchung wäre fast schief gegangen. Nach einigen Jahren, einem zwischenzeitlichen Studium und inzwischen Vollzeitbeschäftigung liege ich bei A11 und die A12 ist in nicht allzu ferner Zukunft auch noch durchaus erreichbar, die meisten angestellten Kollegen mit meiner Tätigkeit haben die E9c. Meine PKV liegt bei 6,5 % meines Bruttoeinkommens, während die der Angestellten teurer ist. Ich kenne also Nachteile und auch Vorteile einer Verbeamtung, hatte mich damals dennoch bewusst dafür entschieden.