Danke!
Hier mal mehr dazu.
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Das würde i. E. bedeuten die DRV hat mit den Beiträgen einen Überschuss, welcher je nach Definition, für versicherungsfremde Leistungen genutzt wird.
Die Rentenversicherung ist ein Umlagesystem. Jedes Jahr wird neu berechnet, wieviel Ausgaben die Rentenversicherung voraussichtlich hat. Dem werden die voraussichtlichen Bemessungsgrundlagen der versicherten Solidargemeinschaft gegenüber gestellt. Davon wird dann noch der Bundeszuschuss abgezogen und , tata, dann haben wir den Beitragssatz, der nächstes Jahr gilt.
Wenn die Einnahmen nicht gereicht haben, muss entweder der Beitragssatz oder der Bundeszuschuss (oder beides) im nächsten Jahr erhöht werden, wenn es tatsächlich Überschüsse gab, muss entweder der Beitragssatz oder der Bundeszuschuss (oder beides) im nächsten Jahr gesenkt werden. Die Rentenversicherung darf nur sehr begrenzt Überschüsse erwirtschaften
Die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung darf am Jahresende das 0,2-fache einer Monatsausgabe nicht unter- und das 1,5-fache einer Monatsausgabe nicht überschreiten.
Somit haben die Ausgaben der Rentenversicherung zunächst einmal unmittelbaren Einfluss auf den Beitragssatz, den in erster Linie aktive Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zu tragen haben.
Das, was jetzt allerdings der Bundesrechnungshof anmahnt, ist jedoch etwas ganz anderes. Es gibt keine gesetzliche Definition, was versicherungsfremde Leistungen sind und was nicht. Daher kann man die Höhe dieser Leistungen nicht beziffern.
Wenn man z.B. auch die Hinterbliebenenversorgung auch als versicherungsfremde Leistung betrachtet, weil nicht derjenige, der einbezahlt hat, was erhält, sondern ein Dritter, dann kommt man wie die Teufel Tabelle auf die aberwitzige Summe von 40 MRD EUR.
Es wird jedoch hoffentlich niemand bestreiten, dass gerade die Hinterbliebenenversorgung eine Kernaufgabe der Rentenversicherung ist und auch bleiben soll.
Man kann sicherlich politisch diskutieren, ob die Finanzierung weiterhin im Wesentlichen durch die Solidargemeinschaft finanziert werden darf oder ob es alleine (durch den Bundeszuschuss) steuerfinanziert finanziert werden sollte,
Wenn man allerdings die Hinterbliebenenversorgung durch einen höheren Bundeszuschuss finanzieren würde, würde das in der Folge lediglich den Beitragssatz reduzieren und keine Verbesserung für die Rentner bedeuten.
Außerdem hat der Gesetzgeber bei steuerfinanzierten Leistungen einen größeren Ermessensspielraum, was sowohl die Dauer als auch die Höhe betrifft.
Das alles hat allerdings mit der Kernfrage, ob Beamte in die Rentenversicherung mit aufgenommen werden können und sollen, recht wenig zu tun.