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[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?
frankundfrei:
ich selbst bin auch kein Freund des Rechnungshandlings im Alter, aber es gibt bei Beihilfe und PKV ja jeweils Apps, was all dies relativ einfach macht, abfotografieren, paar Angaben machen und absenden >>> aber ja, Zeit ist dies und wenn man mal vergesslicher etc wird.....dann braucht mal aber so oder so Hilfe und vieles wird egal.
Ungern gehe ich in der PKV auch in Vorleistung, denn man was ja nie sicher, ob und auf wieviel man sitzen bleibt.
Bis Alter 55 kannst Du problemlos aus der PKV wieder raus, wenn Du zB ein Jahr Teilzeit arbeitest....muss man sich leisten können.
Wenn Du keine Rechnungen einreichst, bekommst Du jährlich eine Beitragsrückerstattung von 6-700 € oder mehr....DIESES Geld musst du fürs Alter sparen und investieren.
Dann macht letztlich auch auf dein Leben gesehen, die PKV wirtschaftlich Sinn, behauptete ich.
Und wie schon gesagt, im Notfall gibt es den Standardtarif.
Ich kenne aber aber auch eine Beamtin, die nicht in die PKV will.....
Vorteil ist eben ,dass im Alter unabhängig von den Einkünften wie zinsen, Dividenden, der Beitrag bleibt, anders als in der GKV, auch wenn dort ebenso gedeckelt wird.....
WESENTLICH ist es mE, unabhängig von der Frage der KV, dass man in der Zeit mtl. spart, um dann für ggf eine PKV und Sonstiges ein paar Sprünge mehr machen zu können....zahle monatlich in einen ETF ein.....egal wie hoch der Betrag ist....aber regelmäßig, und soviel wie Du kannst.
Die Frage mit dem Handling und ob DAS Dir so wichtig ist, musst Du wissen.
Einen "verbraucherschützenden" PKV Makler, der ich damals hatte, da vielen Maklern und Beratern kaum zu trauen ist, da sie idR gewisse PKV bevorzugen, ist hier zu finden, TIpp : mal lesen und dann dort anrufen. www.aladon.de
Aber der wird Dir eben auch eine PKV empfehlen......doch auf der Seite erkennst Du mehr, worauf es im PKV System ankommt...dieser Mann hat den Gesetzgeber solange genervt, bis der § 204 VVG zustande kam, im Sinne der Versicherten.
Bannockburn:
Hat eigentlich schon jemand Erfahrung gemacht mit dem späteren Streichen von Risikozuschlägen? Explizit im Bereich Psychotherapie? Hatte dazu schon mal gegoogelt und immer mal wieder gelesen, dass es sehr schwer sei, so was wieder loszuwerden.
Landesdiener:
Ich glaube kaum, dass das eine Versicherung mitmacht. Wieso auch? Die wissen, dass du vorbelastet bist und du hast in den Vertrag eingewilligt. Bleibt nur ein Wechsel zu einer andere PKV, wo die Vorgeschichte dann nicht mehr anzugeben ist. Ob sich das dann rechnet, ist eine andere Frage.
dae123:
--- Zitat von: frankundfrei am 04.04.2024 16:00 ---Bis Alter 55 kannst Du problemlos aus der PKV wieder raus, wenn Du zB ein Jahr Teilzeit arbeitest....muss man sich leisten können.
Wenn Du keine Rechnungen einreichst, bekommst Du jährlich eine Beitragsrückerstattung von 6-700 € oder mehr....DIESES Geld musst du fürs Alter sparen und investieren.
Dann macht letztlich auch auf dein Leben gesehen, die PKV wirtschaftlich Sinn, behauptete ich.
--- End quote ---
Bei Angestellten ja, da man dann wieder versicherungspflichtig ist. Der Beamte bleibt in der PKV und kann unabhängig von der Besoldung nicht wieder in die GKV.
--- Zitat von: Bannockburn am 05.04.2024 11:06 ---Hat eigentlich schon jemand Erfahrung gemacht mit dem späteren Streichen von Risikozuschlägen? Explizit im Bereich Psychotherapie? Hatte dazu schon mal gegoogelt und immer mal wieder gelesen, dass es sehr schwer sei, so was wieder loszuwerden.
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§41 VVG
1Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. 2Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist.
Man müsste sich hier wohl mit der Rechtsprechung näher beschäftigen.
IdR. wollen Versicherungen hierzu Bescheinigungen vom Arzt o.Ä. Bei anderen Krankheiten ist dies deutlich leichter zu begründen. Beispiel: Jemand ist (stark) übergewichtig, nimmt viel ab und ist seitdem normalgewichtig. Das Risiko, welches bei Vetragsabschluss besteht, besteht nun nicht mehr.
Zwar könnte man natürlich argumentieren, dass eine ehemals übergewichtige Person auch eher das Gewicht wieder zunimmt. Ggf. fordert die Versicherung deshalb zusätzlich, dass das Gewicht für eine bestimmte Zeit stabil sein muss. Meines Wissens sind die Versicherungen in solchen Fällen durchaus bereit, den Risikozuschlag zu streichen.
Bei einer Psychotherapie kann die Versicherung damit argumentieren, dass das Risiko, erneut psychisch zu erkranken, dauerhaft erhöht ist. Ich glaube aber, dass es auch hier durchaus möglich ist, eine Kürzung oder Streichung eines Risikozuschlags zu bewirken. Man hat zumindest nichts zu verlieren.
frankundfrei:
--- Zitat von: dae123 am 07.04.2024 12:29 ---
--- Zitat von: frankundfrei am 04.04.2024 16:00 ---Bis Alter 55 kannst Du problemlos aus der PKV wieder raus, wenn Du zB ein Jahr Teilzeit arbeitest....muss man sich leisten können.
Wenn Du keine Rechnungen einreichst, bekommst Du jährlich eine Beitragsrückerstattung von 6-700 € oder mehr....DIESES Geld musst du fürs Alter sparen und investieren.
Dann macht letztlich auch auf dein Leben gesehen, die PKV wirtschaftlich Sinn, behauptete ich.
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Bei Angestellten ja, da man dann wieder versicherungspflichtig ist. Der Beamte bleibt in der PKV und kann unabhängig von der Besoldung nicht wieder in die GKV.
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Einspruch euer Ehren ;D
Nur wenn man 55 + ist, kommt man als in der BRD lebender nicht mehr aus der PKV raus.....ferner kommt man raus, wenn man zB im Ausland dort KVersichert wird, dann lässt einen die deutsche PKV auch raus, so meine PKV letztens zu mir....findet man auch anderswo zu lesen.
Siedelst du zB nach Frankreich um und arbeitest dort sozialversicherungspflichtig, dann kommst du dort in die GKV, dann teilst du dies der dt. PKV mit und belegst es und die beenden dann den Vertrag.
LG
Frank
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