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Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag

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TV-Ler:
Vielleicht sollte man einfach eine gesetzliche Residenzpflicht für Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen Einführen?
Natürlich mit einer Übergangsfrist von einem Jahr oder so, in der die auswärtigen Mitarbeiter Gelegenheit haben, in die Kommune umzuziehen, in der sie arbeiten. Wer nicht umzieht, dessen AV endet per Gesetz...
Schon gibt's kein Genöle mehr ala "Was erlaube Arbeitgeber an Wahlsonntagen..."  8)

MoinMoin:
 ::) ;D

XLS:

--- Zitat von: Badener am 23.03.2024 10:38 ---Die meisten Wahlgesetze legen fest, dass wahlberechtigte Bürger und Gemeindebedienstete in die ehrenamtliche Wahlvorstände bzw. als Wahlhelfer berufen werden können. Und die Gemeinde gehen dann halt den bequemen Weg und ziehen vorrangig die einen Mitarbeiter heran und sparen über das Ehrenamt noch an der Bezahlung.

--- End quote ---

...die mögliche Berufung / Verpflichtung zur Teilnahme an Wahlhelfertätigkeiten ist theoretisch gegeben. Nur hapert es an der Praxis. Die Bereitschaft der Mitarbeiter für ein Ehrenamt als Wahlhelfer scheint rückläufig zu sein. Eine Berufung gegen den Willen der Mitarbeiter könnte unangenehme Folgen haben, z. B. dass die Wahlen nicht abgesichert sind, weil die Zwangsverpflichteten womöglich vermehrt Krankenscheine vorlegen oder dass die Wahlen mangels Interesse nicht korrekt ablaufen (z. B. Verstoß gegen das Wahlgeheimnis durch eingeschränkte Ordnung im Wahllokal, fehlerhafte Auszählungen).

Zumindest die Wahlvorstände sollten von den Kommunalverwaltungen hauptamtlich mit entsprechender Überstundenvergütung / Sonntagszuschlägen eingesetzt werden. 

Kommunalgenie:

--- Zitat von: XLS am 22.03.2024 19:57 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 22.03.2024 14:37 ---
--- Zitat von: XLS am 22.03.2024 14:12 ---Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

--- End quote ---

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

--- End quote ---

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

--- End quote ---

Was du vorbringst ist nichts als anekdotische Evidenz. Wenn man mit Wahlhelfern gut umgeht, findet man immer für die nächsten Wahlen genug.

Deine Bezahlungsidee verstößt gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und wird demnach von keiner vernünftigen Kommune so durchgeführt werden.

Organisator:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 25.03.2024 11:09 ---
--- Zitat von: XLS am 22.03.2024 19:57 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 22.03.2024 14:37 ---
--- Zitat von: XLS am 22.03.2024 14:12 ---Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

--- End quote ---

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

--- End quote ---

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

--- End quote ---

Was du vorbringst ist nichts als anekdotische Evidenz. Wenn man mit Wahlhelfern gut umgeht, findet man immer für die nächsten Wahlen genug.

Deine Bezahlungsidee verstößt gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und wird demnach von keiner vernünftigen Kommune so durchgeführt werden.

--- End quote ---

Wahlen und Wahlhelfertum hat nicht zuerst etwas mit Beschäftigten des öD zu tun - es ist ein Ehrenamt. Und wenn man z.B. wie bei der letzten Wahl in Berlin das Erfrischungsgeld mal erfrischend erhöht, ists auch kein Problem, ausreichend Ehrenamtler zu finden.

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