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Dienstvereinbarung/Reisekosten/Fortbildung/Personalrat

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Julie84:
Hallo lieber Mitglieder,

ich habe eine Frage bzgl. der Neugestaltung der Dienstvereinbarung. Dies strebt unser neuer Personalleiter an. Wir sind eine kleine Kommune, er kommt von einer größeren Einrichtung. Seit kurzem haben wir auch einen Personalrat, indem ich vertreten bin.

Die aktuell geltende DV ist schon arbeitnehmer- bzw. familienfreundlich.

Neue Regelungen wären dann:

Schichtdienst/versetzter Dienst bei 10h am langen Tag der Woche, kurzer Freitag bis 12 Uhr wird aufgehoben
keine Karzenzzeit von 5-10min nach 6 Stunden Arbeitszeit
7,48 Stunden Arbeitszeit soll kommen
Was ist mit denen, die eine 4-Tage-Woche haben?
Keine Kernarbeitszeit mehr (08-12), sondern flexibler
Kein Fahrtkostenersatz zum Fortbildungsort, Verpflichtung zur Nutzung der Bahn - auch wenn viel teurer und Fahrtzeit sehr lange, nur im Ausnahmefall mit dem Kfz 
Keine Gutschrift der Überstunden bei Dienstreisen / Fortbildungen - gerade bei Teilzeit nur die tägliche Sollarbeitszeit, bei 4-Tage-Woche einen ganzen Tag verschenken
Einbringung von Urlaub im gleichen Jahr oder auf Antrag bis spät. 31.03. (bisher auf Antrag Verlängerung möglich)

Wie "nett" sind denn da eure Arbeitgeber? Wie sind eure DV ausgestaltet?
Es ist deshalb nicht alles schlechter, aber einiges möchte er doch zu seinem eigenen Vorteil ausgestalten.

Was, wenn wir als PR nicht zustimmen?

Er hatte angekündigt, die DV etwas undurchschaubarer aufzubauen. Das hat uns hellhörig gemacht.

Unser 1. Personalratsseminar haben wir zum Glück bald.

Vielen lieben Dank,

Julie

MaLa:

--- Zitat ---Was ist mit denen, die eine 4-Tage-Woche haben?
--- End quote ---

Hier gelten die individuell ausgehandelten Arbeitzzeiten weiterhin.


--- Zitat ---Schichtdienst/versetzter Dienst bei 10h am langen Tag der Woche, kurzer Freitag bis 12 Uhr wird aufgehoben
--- End quote ---

Das wiederspricht sich ein wenig mit


--- Zitat ---Keine Kernarbeitszeit mehr (08-12), sondern flexibler
--- End quote ---

Ohne Kernarbeitszeit steht es dem AN frei seine Arbeitszeit im Gleitrahmen beliebig wahr zu nehmen


--- Zitat ---keine Karzenzzeit von 5-10min nach 6 Stunden Arbeitszeit
--- End quote ---

Das Arbeitszeitgesetz ist hier auch konsequent und sieht auch keine Karrenz vor.

MoinMoin:

--- Zitat von: Julie84 am 14.03.2024 12:47 ---Keine Gutschrift der Überstunden bei Dienstreisen / Fortbildungen - gerade bei Teilzeit nur die tägliche Sollarbeitszeit, bei 4-Tage-Woche einen ganzen Tag verschenken

--- End quote ---
Verstehe ich nicht ganz:
Wenn eine 50% TZ Kraft, einen Schulung besucht, die 8h dauert, dann bekommt sie nur 4h gutgeschrieben?
Bzw. Wenn ich eine 4 Tage Woche vereinbart habe und am Fr. 0h Sollarbeitzeit, dann muss ich bei einer Schulung an dem Freitag erscheinen, bekommen aber kein Geld dafür?
Klingt so, als ob das nicht gemeint ist.
Falls doch: Dann müsste man die Fortbildung abbrechen, da man keine Verpflichtung und keinen Auftrag hat da zu sein, weil der AG eben keine Mehrarbeit angeordnet hat.
Oder?


--- Zitat ---Einbringung von Urlaub im gleichen Jahr oder auf Antrag bis spät. 31.03. (bisher auf Antrag Verlängerung möglich)

--- End quote ---
Solange man nicht am 1.2. seinen gesamten Urlaub eingereicht haben muss, ist das doch ok, da nichts anderes das Gesetz vorsieht.

BAT:
In Bezug auf die Nutzung der Bahn könnte es zu einem Bruch mit den Haushaltsregelungen kommen.

Das ist bei uns eher auf eine kostengünstige Weise ausgestaltet, zeigt aber eine Ansätze einer Öko- Einstellung.

Julie84:
Hallo,

danke für eure Antworten. ;)

Aktuell haben wir eine Kernarbeitszeit, die wenig mit einer Gleitzeit zu tun hat. Nachmittags ist es manchmal möglich. Ein langer Tag in der Woche ist dabei (bis 18 Uhr), dafür Freitags dann nur bis 12 Uhr. Die Arbeitszeit am Freitag soll erhöht werden und am Donnerstag sollen jeweils 2 Kollegen Frühschicht machen und eine Kollegin die Nachmittagsschicht (die aber immer gut besucht ist und 1 Arbeitskraft zu wenig ist). Bisher waren wir sehr bürgerfreundlich und haben auch kurz vor Schließung noch Belange der Bürger aufgenommen.

Die Regelung mit dem Urlaub finde ich auch in Ordnung. Dafür ist er ja da. Leider haben wir extrem hohe Krankenstände (unter anderem wegen Unzufriedenheit) und der Urlaub wird lange mit geschoben.

Mit der im Moment geltenden DV, bekommen auch TZ bei einer Sollarbeitszeit von z. B. 4 Stunden, darüber hinaus gehende Stunden auf Fortbildungen als Überstunden gut geschrieben. Dies möchte der Personalleiter ändern. Der TVÖD sieht das nicht vor.
Ich finde das eine Ungleichbehandlung. Und auch der freie Freitag, wäre dann alles mein Privatvergnügen.

Eine etwas andere Frage ist es wohl bei einem Personalrats-Seminar, da ja Ehrenamt. Also keine Überstunden, so habe ich das verstanden.

Den Hinweis mit der Haushaltsregelung finde ich ganz interessant. ;-) Komme aus der Finanzverwaltung. Werde ich mal näher beleuchten.
Allerdings argumentierte dies der Personalleiter damit, dass bei einer Dienstreise mit dem Kfz ja Arbeitszeit vergütet wird, also Fahrtkosten + Fahrtzeit=Arbeitszeit (mind. 25 € Personalkosten pro Stunden). Daher wäre das teure Zugticket dann gar nicht mehr so teuer (und die Fahrt ist ja dann sowieso Freizeit, da man nicht selber lenken muss).

Wäre euch über Tipps noch dankbar bzw. Erfahrungen, wie es bei euch gehandhabt wird.

Dankeschön und viele Grüße

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