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Dienstvereinbarung/Reisekosten/Fortbildung/Personalrat

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MoinMoin:

--- Zitat von: Julie84 am 14.03.2024 15:53 ---Mit der im Moment geltenden DV, bekommen auch TZ bei einer Sollarbeitszeit von z. B. 4 Stunden, darüber hinaus gehende Stunden auf Fortbildungen als Überstunden gut geschrieben. Dies möchte der Personalleiter ändern. Der TVÖD sieht das nicht vor.
Ich finde das eine Ungleichbehandlung. Und auch der freie Freitag, wäre dann alles mein Privatvergnügen.

--- End quote ---
Geleistete Arbeitszeit ist Arbeitszeit und wenn sie angewiesen wird ein 8h Seminar zu besuchen, dann ist es Arbeitszeit, so einfach wie simpel (Erst Recht, wenn man §5 Abs. 6 kennt) . Ansonsten geht sie halt nach ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Allerdings ist das dann Mehrarbeitszeit und es sind keine Überstunden (also werden nicht gesondert vergütet) §7 Abs 6 Tvöd


--- Zitat ---Eine etwas andere Frage ist es wohl bei einem Personalrats-Seminar, da ja Ehrenamt. Also keine Überstunden, so habe ich das verstanden.

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Da dürfte das selbe gelten, also keine Minusstunden, da man dafür freigestellt ist.


--- Zitat ---Den Hinweis mit der Haushaltsregelung finde ich ganz interessant. ;-) Komme aus der Finanzverwaltung. Werde ich mal näher beleuchten.
Allerdings argumentierte dies der Personalleiter damit, dass bei einer Dienstreise mit dem Kfz ja Arbeitszeit vergütet wird, also Fahrtkosten + Fahrtzeit=Arbeitszeit (mind. 25 € Personalkosten pro Stunden). Daher wäre das teure Zugticket dann gar nicht mehr so teuer (und die Fahrt ist ja dann sowieso Freizeit, da man nicht selber lenken muss).

Wäre euch über Tipps noch dankbar bzw. Erfahrungen, wie es bei euch gehandhabt wird.

--- End quote ---
Ob und wann Reisezeiten als Arbeitszeit zu gelten haben ist ein nicht ganz so triviales Thema.
Ebenso wie sie dann zu vergüten sind.
Aber ansonsten gilt halt das was in §6 Abs. 9.1 vereinbart ist.
Also platt gesagt Reisezeit ist keine Arbeitszeit, sofern man dadurch nicht Minus macht.(4h Reisezeit und 4 h Dienstzeit sind 8h Sollzeit, 4h Reisezeit und 6h Dienstzeit ebenfalls)

Ebenso kann man durchaus auch im Zug arbeiten und dieses dann als Arbeitszeit notieren.
Selbst ein Maurer kann im Zug ein Fortbildungsbuch (mit dem Verweis auf §5) lesen.

Umlauf:
Für dienstliche Fortbildung bekommt bei uns in meiner Bundesbehörde jeder die Sollzeit einer Vollzeitkraft gutgeschrieben. Sonst würden TZ-Kräfte gar nicht dort hin und zwingen ohne eine Form der Berücksichtigung, dass nenne ich Entspannungsübung für den Arbeitsrichter.
Oder böse gesagt, was für ein unfähiger Döddel. Muss wohl Gründe haben, dass er nicht mehr in der großen Behörde ist.   :-X

Reisezeiten kann man beim Bund auf Antrag bekommen. Dafür muss man recht viel Reisezeit zusammenbekommen, dann werden 25% angerechnet. In diese Verlegenheit bin trotz zahlreicher Reisen noch nicht gekommen. Daher hab ich die genaue Regel nicht auf dem Schirm. Fürs Mobile Arbeiten kann man sich mit den Sicherheitsrechner in die Zeiterfassung einstechen.

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