Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dienstvereinbarung/Reisekosten/Fortbildung/Personalrat
BAT:
Naja gut, bei uns wird die Arbeitszeit unabhängig vom Verkehrsmittel berücksichtigt.
Selbst wenn nicht, ist zu schauen, ob aufgrund der längeren Fahrzeiten mit der Bahn zusätzliche Übernachtungen anfallen.
Beim Seminar aufpassen, ob man nicht Stress in die Treppe bringt. Denn wenn man besondere Regelungen für Teilzeitkräfte macht, müssten gerechterweise Vollzeitkräfte mit z. B. 8 Stunden Sollzeit dann auch nur 7 Stunden bekommen, wenn die Schulung nicht länger dauert. Also durch ein Seminar Minusstunden aufbauen.
NelsonMuntz:
Wir haben in der DV für Dienstreisen ebenfalls die Nutzung der Bahn vorgeschrieben. In Ausnahmen sollen Dienstfahrzeuge genutzt werden und ein Privat-Fahrzeug nur im Notfall.
Allerdings haben wir in der Praxis eine sehr hohe "Notfall-Rate", was auch seltenst beanstandet wird.
Zum Urlaub: Dieser überlebt bei uns nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er gewährt wurde, weitere 15 Monate. Das ist schon sehr großzügig, aber 3 Monate ins Folgejahr sollten drin sein.
Und für Fortbildungen sowie die Reisezeiten gibt es keine Überstunden.
MaLa:
--- Zitat ---Eine etwas andere Frage ist es wohl bei einem Personalrats-Seminar, da ja Ehrenamt. Also keine Überstunden, so habe ich das verstanden.
--- End quote ---
Die Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 54 BPersVG). Voraussetzung für die Freistellung und Kostenübernahme ist, dass Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.
--- Zitat ---Mit der im Moment geltenden DV, bekommen auch TZ bei einer Sollarbeitszeit von z. B. 4 Stunden, darüber hinaus gehende Stunden auf Fortbildungen als Überstunden gut geschrieben. Dies möchte der Personalleiter ändern. Der TVÖD sieht das nicht vor.
--- End quote ---
der TVÖD nicht aber: Nach dem ArbZG gelten die aufgewendeten Stunden für eine Fortbildung als Arbeitszeit, wenn sie im dienstlichen Interesse des Arbeitgebers liegt.
--- Zitat ---Donnerstag sollen jeweils 2 Kollegen Frühschicht machen und eine Kollegin die Nachmittagsschicht (die aber immer gut besucht ist und 1 Arbeitskraft zu wenig ist).
--- End quote ---
Kann man in der DV dementsprechnd Regeln, das während der Öffnungzeiten immer min. 2 Personen anwesend sein müssen. Können die AN dann in Eigenregie regeln.
Der neue Personer sollte nicht nur den TVÖD kennen sondern die gestzlichen Grundlagen zu Arbeitszeit/Reisekosten etc. wenn er was anfassen möchte.
Alien1973:
Bei uns werden an Anreise- und Abreisetagen zu Schulungen bis zu 12 Stunden gut geschrieben. Fahrzeit ist Arbeitszeit, auch mit der Bahn....
Bahn als bevorzugtes Mittel, nur auf Antrag Firmen-Kfz. Das ist auch bei uns so, wird jedoch nicht so eng gehandhabt wenn die Bahnverbingungen kacke sind. Wenn doch, dann gelten die 12 Stunden. Mit Kfz vielleicht grad mal 9 Stunden, da sollte der Personaler schon mal dran denken. Bei uns gibt das auch nicht der Personaler frei sondern die Amtsleitung und das Personalamt/Bezügestelle übernimmt das dann einfach.
Urlaub ist in der Regel bis zum 31.12. zu nehmen, 8 Tage können ins neue Jahr rüber gezogen werden und müssen dann bis zum 31.03. angetreten werden. Alles darüber hinaus nur aus triftigem Grund und mit Antrag bis 31.05. verlängerbar.
MoinMoin:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.03.2024 16:04 ---Zum Urlaub: Dieser überlebt bei uns nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er gewährt wurde, weitere 15 Monate. Das ist schon sehr großzügig, aber 3 Monate ins Folgejahr sollten drin sein.
--- End quote ---
Nun, das mindeste sind die vertraglichen und die gesetzlichen Regelungen, also ist eine sollte drin sein immer drin.
Aber ein Urlaub muss im gleichen Jahr genommen werden auch immer eine legitime Forderungen, in Firmen, die ansonsten Rücklagen bilden müssen auch nachvollziehbarer als anderswo.
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