Was ist daran gesetzwidrig? Wenn jemand den Verdacht (!) einer Straftat äußert, ist es doch Aufgabe der Polizei, dem nachzugehen. Das wurde hier erledigt, besprochen - und Haken dran. Ich sehe hier ehrlich gesagt das Problem nicht?!
Es ging, der Berichterstattung nach, um einen (scheinbar nicht zu beanstandenen) Werbe-Clip der AfD, den das Mädchen geteilt und mit den Worten "Deutschland ist nicht nur ein Ort, sondern eine Heimat" versehen hat.
Dass das nicht im Ansatz strafbar ist, hätte bereits dem Rektor klar sein müssen. Spätestens der Polizei hätte es auffallen müssen. Dennoch wurde eine "Gefährderansprache" durchgeführt - 3(!) Polizisten und ggf. weitere erwachsene Personen, die einer 16-jährigen Druck machen, weil diese die "falsche" Partei gut findet.
Egal wo man sich persönlich politisch verortet, so etwas darf in einer funktionierenden Demokratie nicht passieren. Ich schätze deshalb haben die damals auch so Sachen ins Grundgesetz geschrieben wie
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" (Art. 3)
oder auch
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." (Art. 5)