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[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?

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clarion:
Welcher Schulleiter holt wegen einem(!) Schlümpfevideo die Polizei. Genau, keiner!  Da wird mehr gewesen sein.

Ozymandias:

--- Zitat von: clarion am 16.03.2024 23:10 ---Welcher Schulleiter holt wegen einem(!) Schlümpfevideo die Polizei. Genau, keiner!  Da wird mehr gewesen sein.

--- End quote ---

Mich überrascht das überhaupt nicht. Alles mit larifari AfD-Bezug dies und das während auf der Linken Strategiekonferenz darüber gewitzelt wird, dass man Reiche erschießen will. Siehe: https://www.welt.de/politik/deutschland/article206296277/Linke-Konferenz-Erschiessungen-von-Reichen-Skandal-in-Kassel.html

Ich hatte die Dame damals übrigens angezeigt, da gab es keine Gefährderansprache, da gab es überhaupt nichts. Nur ein sehr lustiger Witz, hihihi. Peng peng nur die Reichen erschießen und der Riexinger scherzt, die werden nicht erschossen, sondern nur zur Zwangsarbeit eingesetzt, haha.

Also stimmt sicherlich, dass da mehr gewesen sein wird, vielleicht hat die Schülerin noch paar Pepe Memes gepostet, oder ähnliches  ::)

SwenTanortsch:

--- Zitat von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36 ---Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

--- End quote ---

Deine Darstellung des Sachverhalts ist sachlich falsch. Der Vorgesetzte hat keine entsprechende Anordnung für ein solches Gespräch gegeben, vgl. https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung Für eine Anzeige vonseiten des Schulleiters, von der Du sprichst, gibt es keine Informationen, weder in dem Tagesspiegelbeitrag noch in der von mir gerade verlinkten Pressemitteilung. Die drei Polizisten haben sich darüber hinaus vor Ort selbst dazu entschlossen, nach einem Gespräch mit dem Schulleiter das Gespräch mit der Schülerin zu führen. Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Was wir wissen, ist, dass die drei Beamten das Gespräch mit der Schülerin als sachlich geboten betrachtet haben. Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet. Was wir darüber hinaus wissen, ist, dass die AfD den Sachverhalt nutzt, um mit sachlich falschen Aussagen Stimmung gegen Amtsträger zu machen und unser Rechtswesen zu verhöhnen, wie das von einer Frau Weidel und ihren faschistoiden Gesinnugsgenossen üblich ist. Denn das wird aus der Berichterstattung des von Dir verlinkten Artikels deutlich. Dieser Artikel verlinkt darüber hinaus die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund, die ich gerade ebenfalls verlinkt habe. Auch diese Pressemitteilung hätte Dir also bekannt sein können, bevor Du mit Deinem Beitrag handeln tätig geworden bist.

Man darf, denke ich, von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich hinreichend informiert, bevor er sich in einem öffentlichen Forum äußert. Darüber hinaus darf man von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich in der Lage sieht, Tatbestände sachlich zu erfassen, wie das die drei Polizisten mitsamt ihres Vorgesetzten offensichtlich getan haben und wie Du das in Deinem Beitrag nicht tust, indem Du ihn im Sinne der AfD-Propagandamaschinerie formulierst.

Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust), sofern Du also nicht versuchst, als Teil dieser Propagandmaschine das Forum hier zu zu eigenen Zwecken zu infiltrieren, solltest Du hier nicht öffentlich falsche Darstellungen posten, denke ich, und damit das Ziel der Propagandamaschinerie, Deine Kolleginnen und Kollegen gezielt zu diskreditieren, unterstützen. Darüber hinaus solltest Du hier ebenfalls keine sachlich falschen Behauptungen unterlegen, wenn es Dir tatsächlich darum geht, einen Rat zu erhalten.

§ 36 BeamtStG regelt die Remonstrationspflicht von Beamten. Zur Remonstration gegen die Anordnung des Dienstvorgesetzten bestand zu keiner Zeit ein sachlich Anlass. Dein Beitrag war sachlich überflüssig, da gegenstandslos. Sofern Du Dich hier im Forum ein weiteres Mal äußern möchtest, tue das bitte so, wie man das von einem bundesdeutschen Beamten erwarten darf. Dieses Forum ist kein Teil der AfD-Propagandamaschinerie, was Dir gegebenenfalls bereits aufgefallen sein kann. Ihre Propagandamaschine hat ihre eigenen Foren. Dort kann man das Thema im eigenen Sinne ausschlachten. Hier nicht.

lotsch:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 17.03.2024 08:25 ---
--- Zitat von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36 ---Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

--- End quote ---

Deine Darstellung des Sachverhalts ist sachlich falsch. Der Vorgesetzte hat keine entsprechende Anordnung für ein solches Gespräch gegeben, vgl. https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung Für eine Anzeige vonseiten des Schulleiters, von der Du sprichst, gibt es keine Informationen, weder in dem Tagesspiegelbeitrag noch in der von mir gerade verlinkten Pressemitteilung. Die drei Polizisten haben sich darüber hinaus vor Ort selbst dazu entschlossen, nach einem Gespräch mit dem Schulleiter das Gespräch mit der Schülerin zu führen. Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Was wir wissen, ist, dass die drei Beamten das Gespräch mit der Schülerin als sachlich geboten betrachtet haben. Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet. Was wir darüber hinaus wissen, ist, dass die AfD den Sachverhalt nutzt, um mit sachlich falschen Aussagen Stimmung gegen Amtsträger zu machen und unser Rechtswesen zu verhöhnen, wie das von einer Frau Weidel und ihren faschistoiden Gesinnugsgenossen üblich ist. Denn das wird aus der Berichterstattung des von Dir verlinkten Artikels deutlich. Dieser Artikel verlinkt darüber hinaus die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund, die ich gerade ebenfalls verlinkt habe. Auch diese Pressemitteilung hätte Dir also bekannt sein können, bevor Du mit Deinem Beitrag handeln tätig geworden bist.

Man darf, denke ich, von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich hinreichend informiert, bevor er sich in einem öffentlichen Forum äußert. Darüber hinaus darf man von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich in der Lage sieht, Tatbestände sachlich zu erfassen, wie das die drei Polizisten mitsamt ihres Vorgesetzten offensichtlich getan haben und wie Du das in Deinem Beitrag nicht tust, indem Du ihn im Sinne der AfD-Propagandamaschinerie formulierst.

Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust), sofern Du also nicht versuchst, als Teil dieser Propagandmaschine das Forum hier zu zu eigenen Zwecken zu infiltrieren, solltest Du hier nicht öffentlich falsche Darstellungen posten, denke ich, und damit das Ziel der Propagandamaschinerie, Deine Kolleginnen und Kollegen gezielt zu diskreditieren, unterstützen. Darüber hinaus solltest Du hier ebenfalls keine sachlich falschen Behauptungen unterlegen, wenn es Dir tatsächlich darum geht, einen Rat zu erhalten.

§ 36 BeamtStG regelt die Remonstrationspflicht von Beamten. Zur Remonstration gegen die Anordnung des Dienstvorgesetzten bestand zu keiner Zeit ein sachlich Anlass. Dein Beitrag war sachlich überflüssig, da gegenstandslos. Sofern Du Dich hier im Forum ein weiteres Mal äußern möchtest, tue das bitte so, wie man das von einem bundesdeutschen Beamten erwarten darf. Dieses Forum ist kein Teil der AfD-Propagandamaschinerie, was Dir gegebenenfalls bereits aufgefallen sein kann. Ihre Propagandamaschine hat ihre eigenen Foren. Dort kann man das Thema im eigenen Sinne ausschlachten. Hier nicht.

--- End quote ---

Swen,
gerade von dir hätte ich das jetzt nicht erwartet. Sonst gehst du immer sehr konkret auf Rechtsgrundlagen ein, hier in diesem Fall überhaupt nicht. Es hört sich vielmehr populistisch an. Das ist man so von dir nicht gewohnt. Auch aus einem gut gemeinten Grund heraus sollte man das Recht nie übergehen. Darin sehe ich eine große Gefahr, die mindestens genau so groß, wie die Gefahr von Rechts ist (Beispiel Demokratieförderungsgesetz, welches vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als verfassungswidrig befunden wurde, was wiederum zu meiner Theorie passt, dass Regierungen, die unter Druck stehen, in Tendenz immer autokratischer werden und sich nicht mehr so genau an die Rechtsordnung halten).
War es rechtmäßig was der Schulleiter gemacht hat, war das Verhalten der Polizisten rechtmäßig? Zur Rechtmäßigkeit gehört auch die Verhältnismäßigkeit. Und was ist mit den Rechten (einschl. Grundrechten) der Schülerin?

SwenTanortsch:
Ich habe auf Grundlage der beiden genannten Quellen wiedergegeben, was nicht geschehen und hier also durch den Nutzer falsch wiedergegeben worden ist. Darüber hinaus habe ich wiedergegeben, was nach Darlegung der Quellen geschehen ist. Daraus habe ich abgleitet, was das mit unserem Rechtswesen zu tun hat.

Stelle einfach mal dar, was Deiner Meinung nach geschehen ist, lotsch, also fasse die in den beiden Quellen wiedergebenen Informationen zusammen. Und dann erkläre bitte, was daran nicht sachgerecht gewesen sein soll.

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