Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
MoinMoin:
--- Zitat von: lotsch am 17.03.2024 09:47 ---War es rechtmäßig was der Schulleiter gemacht hat, war das Verhalten der Polizisten rechtmäßig? Zur Rechtmäßigkeit gehört auch die Verhältnismäßigkeit. Und was ist mit den Rechten (einschl. Grundrechten) der Schülerin?
--- End quote ---
Also war es rechtmäßig, dass der Schulleiter der Polizei gemeldet hat, dass der Verdacht auf strafbare Äußerungen der Schülerin besteht?
Kann offenbar keiner beurteilen, da dazu ein Stellungnahme des Schulleiters nicht bekannt ist, worauf er seinen Verdacht begründete.
War es überzogen vom Schulleiter?
Die Polizisten haben vor Ort zumindest den Verdacht als unbegründet angesehen.
Die Polizisten haben nach meinem Kenntnisstand nichts unrechtmäßiges getan.
Ich würde gerne mal wissen was für ein unrechtmäßiges Verhalten du oder andere in diesem Fall erkannt haben zu glauben.
lotsch:
§ 29 PolG
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).
Gehen wir einmal von dieser Rechtsgrundlage aus, ich habe keine andere gefunden. Dann ist es schon recht fraglich, ob diese Tatsachen vorliegen. Sie wurden jedenfalls nicht benannt. Des weiteren müssen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten anwesend sein. Wo will die Polizei eine potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit erkannt haben? Die Gefährderansprache ist rechtswidrig, wenn sie geeignet ist, von einem bestimmten, an sich erlaubten Verhalten abzuhalten.
Deutschland führt einen Kampf «gegen rechts», und laut dem Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang soll dieser bereits «unterhalb der Strafbarkeitsgrenze» beginnen. Wer sich bisher fragte, was das wohl bedeuten könnte, weiss es nun.
Was hatte das Mädchen getan? Eine terroristische Vereinigung gegründet? Einen Amoklauf angekündigt? Haldenwangs Vorgesetzte, die sozialdemokratische Innenministerin Nancy Faeser, veralbert? Nein. Die Schülerin hatte auf Tiktok ein Video gepostet.
Weder wird darin der Staat verunglimpft, noch wird die Demokratie verächtlich gemacht. Vielmehr handelt es sich um eine relativ kindliche Visualisierung eines relativ kindlichen Arguments: Schlümpfe – blaue, nach überwiegender Meinung der fachkundigen Comic-Community homosexuelle Mini-Zwerge – seien blau. Und auch Deutschland werde nun blau.
Komplett von der Meinungsfreiheit gedeckt
Blau, muss man wissen, sind nicht nur die Schlümpfe. Blau ist auch die Parteifarbe der AfD. Aber das sagt die 16-Jährige nicht einmal.
So oder so: Beide Aussagen des Mädchens sind faktisch richtig; die zweite ist durch Umfrageergebnisse praktisch aller Meinungsforschungsinstitute bestätigt. Beide Behauptungen – Schlümpfe blau, AfD politisch erfolgreich – sind zudem komplett von der Meinungsfreiheit gedeckt. Für einen Polizeieinsatz, selbst gegen Erwachsene, bieten sie nicht den geringsten Anlass.
Der sozialdemokratische Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, rechtfertigte gleichwohl das Vorgehen der Ordnungskräfte. Man fragt sich, was er wohl sagen würde, wenn seine eigenen Töchter aus dem Klassenzimmer abgeführt würden. Aber es geht hier gar nicht um subjektive Gefühle, sondern um einen Dammbruch: Dieser Fall führt vor Augen, wohin die Reise geht, wenn die deutsche Regierung aus SPD, Grünen und Freien Demokraten einen starken Staat demonstrieren will – und Beamte wie der Schulleiter aus Mecklenburg-Vorpommern den «Kampf gegen rechts» unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wörtlich nehmen und in vorauseilendem Gehorsam aktiv werden.
Was hätte ein verantwortungsvoller Pädagoge getan? Erste Möglichkeit: gar nichts; die AfD ist keine verbotene Partei, und die Videos einer Schülerin sind erst einmal deren Privatsache. Alternativ hätte er mit der Schülerin sprechen können. Oder mit den Eltern. Oder dem Klassenlehrer – wenn das denn überhaupt nötig gewesen wäre. Er hätte eine Diskussion über Schlümpfe organisieren können. Oder über Demokratie.
https://www.nzz.ch/meinung/gefaehrderansprache-gegen-schuelerin-der-deutsche-staat-verliert-die-nerven-ld.1822399
MoinMoin:
Nach meinem Kenntnisstand fand folgendes statt und kann daher nicht sehen was das PolG §29 damit zu tun hätte:
"Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche
Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat
zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist,
entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der
16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu
führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem
Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur
befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen
wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte
sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen
Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie
vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren
Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber
der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der
Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der
Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf
wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung. "
Falls du andere Quellen hast, dass da was anderes abgelaufen ist, gerne her damit.
lotsch:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.03.2024 12:53 ---Nach meinem Kenntnisstand fand folgendes statt und kann daher nicht sehen was das PolG §29 damit zu tun hätte:
"Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche
Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat
zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist,
entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der
16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu
führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem
Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur
befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen
wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte
sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen
Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie
vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren
Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber
der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der
Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der
Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf
wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung. "
Falls du andere Quellen hast, dass da was anderes abgelaufen ist, gerne her damit.
--- End quote ---
..... hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern.
Um welche Gefahren und Straftaten handelte es sich?
Laut verschiedenen Medien waren weder die Schülerin, noch die Mutter für das Vorgehen verständnisvoll, und wie gesagt, ohne Erziehungsberechtigten ist eine Gefährderansprache nicht zulässig. Wie bereits geschrieben, hätte es wohl einige Maßnahmen gegeben, die verhältnismäßiger gewesen wären. In unserer verfassungsrechtlichen Ordnung müssen alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Funktion, die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen (vgl. BVerfGE 81, 310 (338)).
RsQ:
SwenTanortsch hat oben doch alles schon sehr präzise und korrekt zusammengefasst. U. a.
- Niemand weiß bislang genau, was der Auslöser für die Maßnahme war, d. h. was die junge Frau im Vorfeld gepostet hatte (und offenbar Anlass zur Sorge gab). Für "Deutschland ist meine Heimat", wie in rechten Medien kolportiert, rückt jedenfalls kein Polizist an.
- Ein Aufklärungsgespräch ist keine Gefährderansprache. Alles Getexte rund um Letzteres kann man sich also sparen.
Ich sehe hier ganz normale Polizeiarbeit. Keine Ahnung, warum die Mutter und rechte Medien hier einen Skandal draus machen wollten ...
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