Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Floki:
Nur der Teil, dass Fakten präsentiert worden sind. Weder das "bockige Kind", noch auf Meinungen beharren, wenn die Faktenlage anders ist, als gedacht.
Sprich:Nein.
hondafahrer26:
Also, was es durchaus gibt, ist die ausführliche Antwort des Innenministers im Landtag:
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Vorlaeufige_Protokollauszuege/PlPr08-0076/76_TOP_15_Befragung_der_Landesregierung.pdf
Das, was die Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, eine
Streifenwagenbesatzung, die informiert worden ist, was die gemacht haben, ist in der
Tat, durchzuschauen, gibt es eine strafrechtliche Relevanz. Da war offenbar die
Schulleitung in Sorge. Diese strafrechtliche Relevanz haben die Kolleginnen und
Kollegen nicht gesehen, und zwar auch deutlich kommuniziert.
Also war auch den Polizisten klar, dass es keine strafrechtliche Relevanz gab - und trotzdem hat man sich entschieden, die Schülerin aus der Klasse zu holen und (ohne die Eltern zu beteiligen) eine (O-Ton Innenminister) Gefährderansprache zu halten, was für den Innenminister völlig in Ordnung ist, weil die ja explizit vor der Strafbarkeit einsetze und eine Grenzziehung darstellen soll.
Und das ohne die Eltern, während des Unterrichts. Der Innenminister widerspricht oder ergänzt auch nicht, als ihm vorgehalten wurde, dass es nur um das sog. "Schlumpfvideo" geht, bzw. ein Video mit dem Inhalt "Deutschland ist kein Ort, Deutschland ist Heimat". Gäbe es weitere Videos, den den Einsatz, bzw. die Gefährderansprache rechtfertigen würde, hätte dies der Innenminister sicherlich zumindest anklingen lassen. Also finde ich es unangebracht, hier etwas dazuzudichten, was der Sachverhalt nicht hergibt. Ebenso der Hinweis, dass es lediglich "rechte Medien" wären, die den Vorfall thematisieren. Man kann darüber im Tagesspiegel oder in der Welt nachlesen. Sogar die - nun wirklich nicht dem rechten Spektrum zuzuordnenden - Leser des Tagesspiegels empören sich in der Mehrheit über den Einsatz.
Und mir wäre es recht, wenn man ein paar Schritte zurückgehen und den Fall ganz objektiv betrachten würde, OHNE ständig die AfD ins Spiel zu bringen. Es handelt sich um rechtlich nicht zu beanstandende Meinungsäußerungen einer 16-Jährigen, die während des Unterrichts ohne Beisein der Eltern auf Veranlassung des Direktors von der Polizei eine Gefährderansprache bekommen hat.
Wenn dies der Maßstab ist, dann gäbe es praktisch keinen im Internet etwas postenden Jugendlichen mehr, der keine Gefährderansprache bräuchte. Und ich finde es sowohl als Beamter als auch als Vater gruselig, das zu rechtfertigen, weil es "gegen" die richtige Partei geht. Wie bereits oben geschrieben: Die Mehrheitsverhältnisse, bzw. die Zusammensetzung der Regierung können sich ändern. Und diejenigen, die kein Problem im oberen Absatz dargestellten Sachverhalt haben, sollten sich ernsthaft fragen, ob das auch unter anderen Vorzeichen der Fall gewesen wäre.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36 ---Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll. Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html
--- End quote ---
Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?
hondafahrer26:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 18.03.2024 13:29 ---
--- Zitat von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36 ---Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll. Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html
--- End quote ---
Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?
--- End quote ---
Mindestens reißerisch - ganz klar. Aber manchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen, findest du nicht?
FGL:
--- Zitat von: Finanzer am 18.03.2024 07:00 ---Die Rechtsextremen in dieser Partei sind schlimm genug, sobald man sich aber mit den libertären Fantasien der Geldgeber beschäftigt bekommt man das kalte Kotzen.
--- End quote ---
Autoritäre Persönlichkeiten und jene, die gern das Geld anderer Menschen ausgeben, kotzen sicherlich im Strahl. Mir als freiheitsliebender Persönlichkeit hingegen geht das Herz auf.
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