Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
MoinMoin:
Die Beamten haben sich entschlossen ein Gespräch mit der Schülerin zu führen und hatten offenbar nicht Zeit und Lust bis zur Pause zu warten. Was ja 10 oder 40min gewesen sein kann.
Wahrscheinlich weil sie Angst hatten als faule Säcke zu gelten die nur rumsitzen?
hondafahrer26:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.03.2024 14:12 ---Die Beamten haben sich entschlossen ein Gespräch mit der Schülerin zu führen und hatten offenbar nicht Zeit und Lust bis zur Pause zu warten. Was ja 10 oder 40min gewesen sein kann.
Wahrscheinlich weil sie Angst hatten als faule Säcke zu gelten die nur rumsitzen?
--- End quote ---
Mir scheint, es ist eher die Tatsache, dass sie das Gespräch ohne die Eltern für nötig befunden haben, ist der Stein des Anstoßes, zumindest für mich. Dass der Direktor es für nötig befunden hat, hier die Polizei zu bemühen, ist nochmal ein anderes Thema, welches auch nochmal diskussionswürdig wäre.
Insgesamt denke ich, wäre der Faden (mittlerweile) tatsächlich in der allgemeinen Diskussion besser aufgehoben.
LehrerBW:
Ich versteh ehrlich gesagt nicht um was es in der Diskussion geht.
Der Fall ist doch ganz klar.
Der Schulrektor hat pädagogisch falsch gehandelt als er die Polizisten auf das Kind im Schulgebäude "losgelassen" hat. Nach dem Hinweis der Beamten, dass die getätigten Äußerungen rechtlich nicht relevant sind, hätten die Beamten wieder gehen und der Schulleiter sich damit abfinden müssen.
Und die Beamten hätten auf keinen Fall die Schülerin aufsuchen dürfen.
Hier hat sich weder die Polizei noch die Schulleitung mit Ruhm bekleckert...und das muss man ganz klar so sagen.
Und ja...die Sache hat ganz klar politisch ein "Gschmäckle" wie man bei uns sagen würde.
Ich frag mich da ganz ehrlich was sich die Beamten dabei gedacht haben.
Fälle an unserer Schule, in denen die Polizei eingeschaltet wurde waren als Schüler mit ner Anscheinswaffe aufgekreuzt sind oder ganz klar pornografische, rechtsradikale oder Kopfabschneidervideos geteilt wurden.
Und auch in diesen Fällen wurde das eng mit dem Elternhaus abgestimmt...in dem Alter hat man ja nicht allzuviel im Wirsing.
Was die AfD jetzt aus dem Fall macht steht nochmal auf nem ganz anderen Blatt.
RArbGTH:
--- Zitat von: hondafahrer26 am 18.03.2024 13:14 ---Also, was es durchaus gibt, ist die ausführliche Antwort des Innenministers im Landtag:
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Vorlaeufige_Protokollauszuege/PlPr08-0076/76_TOP_15_Befragung_der_Landesregierung.pdf
Das, was die Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, eine
Streifenwagenbesatzung, die informiert worden ist, was die gemacht haben, ist in der
Tat, durchzuschauen, gibt es eine strafrechtliche Relevanz. Da war offenbar die
Schulleitung in Sorge. Diese strafrechtliche Relevanz haben die Kolleginnen und
Kollegen nicht gesehen, und zwar auch deutlich kommuniziert.
Also war auch den Polizisten klar, dass es keine strafrechtliche Relevanz gab - und trotzdem hat man sich entschieden, die Schülerin aus der Klasse zu holen und (ohne die Eltern zu beteiligen) eine (O-Ton Innenminister) Gefährderansprache zu halten, was für den Innenminister völlig in Ordnung ist, weil die ja explizit vor der Strafbarkeit einsetze und eine Grenzziehung darstellen soll.
Und das ohne die Eltern, während des Unterrichts. Der Innenminister widerspricht oder ergänzt auch nicht, als ihm vorgehalten wurde, dass es nur um das sog. "Schlumpfvideo" geht, bzw. ein Video mit dem Inhalt "Deutschland ist kein Ort, Deutschland ist Heimat". Gäbe es weitere Videos, den den Einsatz, bzw. die Gefährderansprache rechtfertigen würde, hätte dies der Innenminister sicherlich zumindest anklingen lassen. Also finde ich es unangebracht, hier etwas dazuzudichten, was der Sachverhalt nicht hergibt. Ebenso der Hinweis, dass es lediglich "rechte Medien" wären, die den Vorfall thematisieren. Man kann darüber im Tagesspiegel oder in der Welt nachlesen. Sogar die - nun wirklich nicht dem rechten Spektrum zuzuordnenden - Leser des Tagesspiegels empören sich in der Mehrheit über den Einsatz.
Und mir wäre es recht, wenn man ein paar Schritte zurückgehen und den Fall ganz objektiv betrachten würde, OHNE ständig die AfD ins Spiel zu bringen. Es handelt sich um rechtlich nicht zu beanstandende Meinungsäußerungen einer 16-Jährigen, die während des Unterrichts ohne Beisein der Eltern auf Veranlassung des Direktors von der Polizei eine Gefährderansprache bekommen hat.
Wenn dies der Maßstab ist, dann gäbe es praktisch keinen im Internet etwas postenden Jugendlichen mehr, der keine Gefährderansprache bräuchte. Und ich finde es sowohl als Beamter als auch als Vater gruselig, das zu rechtfertigen, weil es "gegen" die richtige Partei geht. Wie bereits oben geschrieben: Die Mehrheitsverhältnisse, bzw. die Zusammensetzung der Regierung können sich ändern. Und diejenigen, die kein Problem im oberen Absatz dargestellten Sachverhalt haben, sollten sich ernsthaft fragen, ob das auch unter anderen Vorzeichen der Fall gewesen wäre.
--- End quote ---
Genau so ist es. Abseits von dem krawallig formulierten Ausgangspost geben m.E.n. auch die Fakten, die als weitgehend geklärt gelten dürfen, eine Bewertung des polizeilichen Vorgehens als wahrscheinlich rechtswidrig her:
- unstreitig hatten die Social-Media-Posts der Schülerin keinerlei strafrechtliche Relevanz, auch die eingesetzten Polizeibeamten sahen das so
- dennoch wurde die Schülerin aus dem Unterricht geholt für ein Gespräch mit den Polizisten. Egal wie das genau erfolgte (von Polizei oder vom Schulleiter aus dem Unterricht geholt?), es ist fernliegend, dass dies in der Schule nicht bekannt geworden ist. Die stigmatisierende Wirkung dieses Vorgehens ist evident.
- eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen dürfte schwerlich gegeben sein:
- Es könnte sich um eine sog. "Gefährderansprache" (so Innenminister) gehandelt haben. Hierfür bräuchte es eine künftig von Seiten der Schülerin drohende Gefahr im polizeirechtlichen Sinne. Welche sollte das sein, sofern die Postings nicht strafrechtlich relevant waren? Eine reine Spekulation darüber, es könnte ja künftig mal "Schlimmeres" gepostet werden, rechtfertigt den Eingriff nicht.
- oder es war (so könnte die Polizei-PM verstanden werden) eine sog."Gefährdetenansprache". Im Sinne von, der Schülerin selbst drohten aufgrund ihrer Postings Gefahren durch Dritte, bspw. Konfrontationen/Angriffe von der "anderen politischen Seite"? M.E.n. eher fernliegend, dass es wirklich so war - dann würde man wohl kaum in dieser Weise in den Unterricht "reinplatzen", sondern so diskret wie möglich auf die Familie zugehen und diese vor den entsprechenden Gefahren warnen.
- insgesamt haben hier sowohl die Schulleitung als auch die Polizisten wohl mindestens überreagiert, wahrscheinlich auch rechtswidrig gehandelt. Und man sollte bitte nicht unterschätzen, was sowas bei "DDR-sozialisierten" Menschen auslöst, die ggf. als Kinder selbst mal wegen eines Honecker-Witzes o.ä. aus dem Unterricht geholt wurden (und ja, kenne persönlich solche Beispiele!)
- nicht unterschätzen sollte man auch die Koinzidenz mit den letzen Verlautbarungen von Frau Faeser und Frau Paus. Ich hielte es für überaus gefährlich, sollte sich allgemein die Ansicht durchsetzen, man müsse gegen eine missliebige politische Partei/politische Strömung und entsprechende Meinungsäußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle vorgehen. Auch hier bekommen gerade im Osten viele Menschen, auch solche, die der AfD sehr fernstehen, "DDR-Vibes". Und das m.E.n. nicht zu Unrecht.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: hondafahrer26 am 18.03.2024 13:45 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 18.03.2024 13:29 ---
--- Zitat von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36 ---Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll. Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html
--- End quote ---
Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?
--- End quote ---
Mindestens reißerisch - ganz klar. Aber manchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen, findest du nicht?
--- End quote ---
In stimme mit Dir in mindestens zwei Punkten überein, Hondafahrer, (und darüber hinaus höchstwahrscheinlich noch in vielen anderen, die hier nicht das Thema sind) nämlich:
erstens, dass Du genauso wenig wie ich möchtest, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule ein Gespräch mit einem oder mehreren Polizisten führen müssen, sofern das nicht nach Gesichtspunkten der Schulordnung oder anderen rechtlichen Normen notwendig ist, und dass ein solches Gespräch, sofern das vonseiten der Polizei als notwendig betrachtet wird, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geführt werden muss. Ob das hier jeweils der Fall gewesen ist, wird die weitere behördliche Prüfung ergeben müssen, denke ich. Denn dafür ist sie da.
Da ich als Lehrer, der ich das nicht erst seit gestern bin, im Verlauf meines Lehrerlebens an mehreren - gesehen auf die gesamte Zeit meines Lehrerlebens zum Glück aber wenigen - solcher Gespräche habe teilnehmen müssen (und zwar jeweils im Zusammenhang mit im Raum stehenden Körperverletzungen oder im Raum stehenden Eigentumsdelikten, die ggf. unmittelbar zuvor begangen worden waren), weiß ich aus eigener Erfahrung, dass solche Gespräche für Schülerinnen und Schüler i.d.R. nicht einfach sind. Deswegen sind sie - insbesondere, wenn mehrere Polizisten im Raum sind und darüber hinaus ebenso die Schulleitung - im besonderen Maße im Rahmen der schulischen Fürsorgepflicht gegenüber dem jeweiligen Schüler - und in diesem Fall der konkreten Schülerin - zu führen. Ich denke, es ist in jenem konkreten Fall von behördlicher Seite zu klären, ob hier der Rahmen für ein solches Gespräch angemessen war oder nicht. Da ich über nicht genügend Informationen verfüge, kann ich dazu keine hinreichend fundierte Meinung haben, insbesondere im Hinblick auf den Grund für das Gespräch, den die Pressemitteilung der Polizei wie folgt angibt: "Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten." (https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung; Hervorhebungen durch mich)
Insofern enthalte ich mich - wie ich das wiederkehrend geschrieben habe - hier einer konkreten Meinungsäußerung, die über das hinausgehen würde als das, was ich gerade und zuvor geschrieben habe. Dabei darf man zwar in Rechnung stellen, dass es in Ribnitz-Damgarten auch unter Jugendlichen eine kontroverse Sicht auf die städtische Vergangenheit gibt, wie sie bspw. hier geschildert wird: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Verharmlost-und-vergessen-Rechte-Gewalt-vor-Lichtenhagen,lichtenhagen368.html Ob sich aber der präventive Gedanke und das Schutzinteresse, die die Polizei ins Feld führen, erhärten lassen oder nicht, muss sich zeigen und also Teil der behördlichen Prüfung sein, denke ich.
Zweitens stimme ich mit Dir darin überein, der ich - ich schätze mal ähnlich wie Du - Diskussionen nicht aus dem Weg gehe, wenn sie geführt werden müssen und der Diskussionen individuell und gesellschaftlich als wichtig erachte, dass sich aus gewollt oder auch ungewollt verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen ergeben können. Auch sollten wir nicht zu empfindlich sein, wenn sich uns Gegenmeinungen in den Weg stellen, die wir nicht auf Anhieb durchdringen und/oder die aus politisch konträren Sichtweisen entspringen. Man muss jemanden, der politisch eine andere Sicht auf die Dinge hat, nicht sogleich alle Schlechtigkeiten der Welt unterstellen, wozu sozialen Medien leider recht schnell führen, was sicherlich auch mit dem Medium des geschriebenen Worts zu tun hat. Denn das hin und her gehende schriftliche Wort ist ein anderes als das geprochene. Es ist i.d.R. leichter eine kontroverse Diskussion face to face als schriftlich zu führen. Schriftliche Entäußerungen dürften häufiger ungewollt verunglücken oder haben dazu eine größere Wahrscheinlichkeit als mündliche. Ergo, volle Zustimmung: "[M]anchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen".
In diesem Fall sehe ich aber in dem Eingangsbeitrag keinen solchen Fall, so wie ich das hier mehrfach dargelegt habe. Dabei gilt ebenso und gerade das, was Organisator vorhin geschrieben hat, nämlich dass "der Threadersteller auch nichts weiter zu dem Thema gesagt hat und somit wohl auch kein besonderes Interesse an einer Diskussion hat". Er hätte seit drei Tagen die Möglichkeit, seinen Beitrag zu präzisieren, was er nicht getan hat.
Wenn man in den von mir verlinkten Beiträgen und Videos liest und sieht, was die AfD aus dem Sachverhalt macht, dann hat man in einem Beamtenforum als Teilnehmer m.E. die Pflicht, seine Falschdarstellungen mindestens zu korrigieren, wenn man Beamter ist, also qua Eid an Recht und Gesetz gebunden ist und also auch an das, was § 34 Abs. 1 BeamtStG uns auferlegt, nämlich dass wir in unserem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden müssen, die unser Beruf erfordert.
Ein Polizeibeamter ist dabei qua seines Berufes im besonderen Maße dazu verpflichtet, Tathergänge, die er beschreibt, sachgerecht darzustellen. Er muss sich also dafür zuvor mindestens hinreichend informieren. Ihm muss dabei in diesem konkreten Fall klar sein, dass die von mir vorhin per Link gezeigten und noch deutlich mehr Beiträge der AfD keine zum Sachverhalt sachgerechten Betrachtungen sind. Wer als Polizist im Rahmen dessen, was dem Schulleiter derzeit widerfährt, trotzdem einen solchen Beitrag posten würde, dürfte kaum der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die von ihm qua Beruf zu erwarten sind. Die Unterstellung, der Vorgesetzte der drei Polizisten habe eine "ganz offensichtlich gesetzeswidrige Anordnung" vollzogen, geht in einem so starken Maße an der Realität vorbei, dass auch das nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die der Beruf des Polizisten erfordert. Es muss entsprechend jedem Polizisten klar sein, dass hier kein sachlicher Grund zur Remonstration vorgelegen hat.
Wenn ein Polizist sich nicht in der Lage sieht, das zu erkennen, obgleich er einen Link beifügt, der ihn erkennen lassen muss, dass hier kein sachlicher Grund zur Remonstration gegeben war, dann muss er sich fragen lassen, wie gewissenhaft er seine ihm obliegenden Pflichten als Polizeibeamter erfüllt. Wenn ein Polizist hingegen erkennt, dass kein sachlicher Grund zur Remonstration vorlag, diesen aber zu konstruieren versucht, indem er weitgehende Falschdarstellungen aus den politischen Reihen der AfD öffentlich kundtut, dann dürfte er sich augenscheinlich erst recht im Widerspruch zu den Pflichten befinden, die sich aus dem Beamtenstatusgesetz ergeben.
Sein Beitrag ist als Polizist, als den er sich aus- oder zu erkennen gibt, nicht von den Beiträgen der AfD-Propagandamaschinerie zu trennen, da er sich ihrer entweder ausschließlich bedient oder weil er diese zielgerichtet bedient. Weder das eine noch das andere ist unwidersprochen akzeptabel, und zwar auch und gerade hier bei uns, nämlich in einem Beamtneforum, in dem wir als Privatpersonen schreiben, aber weiterhin an unsere Dienstpflichten gebunden bleiben, die sich aus unserem besonderen Status als Beamten ergeben.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version