Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
VielUnterwegs:
Das ist mal wieder typisch deutsche Mentalität - ein Problem erzeugen, wo es eigentlich keines gibt! Da jammern alle über zu viel Bürokratie, Gesetze und Regeln und am Ende sind alle hübsch dabei ein neues Fass aufzumachen. Die soll Spaß mit dem neuen Smartphone haben, die Kosten im Auge behalten und juut is...
Organisator:
--- Zitat von: VielUnterwegs am 18.03.2024 11:49 ---Das ist mal wieder typisch deutsche Mentalität - ein Problem erzeugen, wo es eigentlich keines gibt! Da jammern alle über zu viel Bürokratie, Gesetze und Regeln und am Ende sind alle hübsch dabei ein neues Fass aufzumachen. Die soll Spaß mit dem neuen Smartphone haben, die Kosten im Auge behalten und juut is...
--- End quote ---
Naja, die BHO gibt ja den sparsamen Gebrauch von Steuern vor. Dazu gehört wohl auch, den Beschäftigten nix über das unbedingt notwendige hinaus geben zu dürfen. Daher brauchts eigentlich nur einen kurzen Vermerk, warum mit der privaten Nutzung dienstlicher Smartphones die Regelungen der BHO eingehalten werden (und ggf. noch Rahmenbedingungen für die Nutzung der Smartphones, die es ohnehin geben sollte).
JahrhundertwerkTVÖD:
Mich würde mal interessieren wie die Trennung vom privaten Bereich zum dienstlichen technisch geregelt wurde.
Dies scheint nach m.K. nicht wirklich zu funktionieren, auch nicht mit einer DualKarte. Whatsapp greift m.W auf alle Kontakte zu.
Vorteil der privaten Nutzung für den AG ist, dass der AN im Notfall erreichbar ist, da er das Handy auch privat nutzt und es dabei hat.
Vorteil für den AN könnte sein, dass er kein privates Handy mehr benötigt.
Kostentechnisch ist diese Konstellation für den AG eine Nullnummer, da eh nur noch Flatrates vorhanden sind.
Thorsten23:
Hallo allerseits, zuerst einmal danke für die Antworten. Wie schon vermutet, hat das noch niemand so richtig stringent betrachtet.
Die Rückfragen beantworte ich gern
- Die steuerliche Seite ist o.k. - wie beschrieben. Steuerfrei
- zu beachten ist einzig die Vorteilsgewährung. Hier geht es nicht um die laufenden Kosten, das wäre wenig. Es geht darum, dass sich die MA ja die Anschaffung eines privaten Telefons sparen. Aber wer bestimmt die Höhe? In der BHO Quelle steht ja nur, dass es schwierig ist, aber nicht wie es geht.
- Zur Technik - DualSIM bringt ja nur 2 Telefonnummern auf das Gerät, das Android bleibt ja ohne Aufwand eins. Das wäre in der Tat ein sicherheitstechnischer Irrweg. Eine private App könnte auf dienstliche Daten zugreifen. Das Zauberwort heißt "Arbeitsprofil", das spaltet Android in zwei getrennte Welten z.B. 2xKamera, 2xKontakte, 2xAppstore (1xoffen, 1xauf dienstlich freigegebene Apps beschränkt) Funktioniert erstaunlich gut, aber nur bei Android. Noch ein Wort zu den Geräten, wir achten auf lange Updategarantie und gute Kamera - die nimmt man auch gern privat ;-) Aber noch ist nicht raus, ob wir das ausrollen.
TreueTomate:
Als Software gibt es z. B. Von wmware Workspace ONE. Das kann auch iOS.
BYOD halte ich persönlich auch für nicht gut.
Vom Arbeitgeber gestellte Handys finde ich gut, insbesondere wenn man viel Erreichbarkeit haben muss.
Den wer will schon ständig mit zwei Smartphones rumlaufen. Ist auch in keinem großen Unternehmen ein Ding.
Geschäftliche Daten kann man über Containerlösung oder oben genannte Apps auch sicher genug speichern.
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