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[Allg] verjährte Krankenhausrechnung

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Globetrotter1961:
Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2020 in Krankenhausrechnung über einen Betrag von knapp 1.500,00 € erhalten. Ich gestehe, dass ich beim Bezahlen von Arztrechnungen etwas schlampig bin. Es ist halt so, aber in der Regel zahle ich dann auch nach der ersten Mahnung. Nun habe ich von der Klinik die erste Mahnung inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren im Januar 2024 erhalten. Ich habe daraufhin unter Hinweis auf die Verjährungsfrist geschrieben, dass ich nicht bereit bin die Zahlung zu leisten.
Jetzt habe ich letzte Woche eine Antwort auf mein Schreiben erhalten. Inhalt ist, dass die Klinik davon ausgeht, dass ich meine Beihilfe und die Erstattung meine Krankenkasse erhalten habe. Insofern hofft man auf mein Entgegenkommen und würde mir bei einer Zahlung die Verzugszinsen und Mahngebühren erlassen.
Ansonsten würde man weitere rechtliche Schritte prüfen.

Ja, ich habe die Beihilfe und die Erstattung der Krankenkasse erhalten.

Rechtlich finde ich keinen Hinweis darauf, dass ich verpflichtet bin die Beihilfe weiterzuleiten (jedenfalls nicht in der Beihilfeverordnung).

Moralisch könnte ich mich durchaus dazu durchringen den Betrag zu bezahlen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Danke.

Globetrotter

HansGeorg:
Die Fragen sollten sein:
1. Ist es wahrscheinlich, dass du in dem Krankenhaus in Zukunft noch einmal Leistungen in Anspruch nehmen willst die über die Notfallversorgung hinaus gehen, denn die sperren dich dann für solche Leistungen.
2. Die Beihilfe ist eine Erstattung von Auslagen. Wenn das Krankenhaus dies deiner Beihilfestelle meldet könnte es von der Stelle Probleme geben.

Fragmon:

--- Zitat von: HansGeorg am 19.03.2024 11:06 ---Die Fragen sollten sein:
1. Ist es wahrscheinlich, dass du in dem Krankenhaus in Zukunft noch einmal Leistungen in Anspruch nehmen willst die über die Notfallversorgung hinaus gehen, denn die sperren dich dann für solche Leistungen.
2. Die Beihilfe ist eine Erstattung von Auslagen. Wenn das Krankenhaus dies deiner Beihilfestelle meldet könnte es von der Stelle Probleme geben.

--- End quote ---

Dem kann ich mich anschließen. In vielen BeihilfeVO steht folgendes drin:

Für die Berechnung der auszuzahlenden Beihilfe gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. Aufwendungen sind die durch einen Rechnungsbetrag nachgewiesenen tatsächlichen Kosten einer Leistung oder Pauschalen, die einen tatsächlichen Aufwand abgelten sollen.

Im Ergebnis hattest du keinen Aufwand (mehr) und keinen Beihilfeanspruch.

MoinMoin:
Also kämpfe dafür nicht zahlen zu müssen und zahle an PKV und Beihilfe zurück.
Oder zahle, weil es ist nicht dein Schaden und du hast die Dienstleistung bekommen.
Moralisch sehr bedenklich zu glauben man könnte das Geld behalten und nicht zahlen!
Du hast es in der Hand, wer Geld verliert.

Bauernopfer:

--- Zitat von: Globetrotter1961 am 19.03.2024 10:44 ---Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2020 in Krankenhausrechnung über einen Betrag von knapp 1.500,00 € erhalten. Ich gestehe, dass ich beim Bezahlen von Arztrechnungen etwas schlampig bin. Es ist halt so, aber in der Regel zahle ich dann auch nach der ersten Mahnung. Nun habe ich von der Klinik die erste Mahnung inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren im Januar 2024 erhalten. Ich habe daraufhin unter Hinweis auf die Verjährungsfrist geschrieben, dass ich nicht bereit bin die Zahlung zu leisten.
Jetzt habe ich letzte Woche eine Antwort auf mein Schreiben erhalten. Inhalt ist, dass die Klinik davon ausgeht, dass ich meine Beihilfe und die Erstattung meine Krankenkasse erhalten habe. Insofern hofft man auf mein Entgegenkommen und würde mir bei einer Zahlung die Verzugszinsen und Mahngebühren erlassen.
Ansonsten würde man weitere rechtliche Schritte prüfen.

Ja, ich habe die Beihilfe und die Erstattung der Krankenkasse erhalten.

Rechtlich finde ich keinen Hinweis darauf, dass ich verpflichtet bin die Beihilfe weiterzuleiten (jedenfalls nicht in der Beihilfeverordnung).

Moralisch könnte ich mich durchaus dazu durchringen den Betrag zu bezahlen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Danke.

Globetrotter

--- End quote ---
Meine ganz subjetive Meinung dazu:
Ich wünsche dir, dass auch künftig deine ärztlichen Behandlungen weinger schlampig durchgeführt werden als die Begleichung deiner Arzt/Krankenhausrechnungen.

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