Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
NoRhWe:
Hallo Globetrotter,
was du schilderst, ist Betrug i.S.d. § 263 StGB. Denn mit deiner erklärten Absicht, die erhaltenen Leistungen von Krankenkasse und Beihilfe behalten zu wollen, sind die Merkmale Vorsatz und Absicht bezüglich der rechtswidrigen Aneignung erfüllt. Das war ja zumindest bis zur Zahlungserinnerung noch nicht der Fall.
Bei der Höhe des rechtswidrig erhaltenen Betrags und angesichts des von Beamten in besonderem Umfang zu fordernden rechtstreuen Verhaltens riskierst du nicht wenig. Ich kann dir nur raten, den Rechnungsbetrag des Krankenhauses ungekürzt zu zahlen. Das Krankenhaus hat ja bereits Strafanzeige angedeutet. Und ja, die sind selbstverständlich dazu berechtigt, den Sachverhalt der StA mitzuteilen.
Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest. Und nebenbei, allein die Frage lässt mich entsetzt zurück. Du hast ja wohl, wie wir alle, einen Eid auf Verfassung und Gesetze geschworen.
Massltoff:
--- Zitat von: NoRhWe am 19.03.2024 12:38 ---Hallo Globetrotter,
was du schilderst, ist Betrug i.S.d. § 263 StGB. Denn mit deiner erklärten Absicht, die erhaltenen Leistungen von Krankenkasse und Beihilfe behalten zu wollen, sind die Merkmale Vorsatz und Absicht bezüglich der rechtswidrigen Aneignung erfüllt. Das war ja zumindest bis zur Zahlungserinnerung noch nicht der Fall.
Bei der Höhe des rechtswidrig erhaltenen Betrags und angesichts des von Beamten in besonderem Umfang zu fordernden rechtstreuen Verhaltens riskierst du nicht wenig. Ich kann dir nur raten, den Rechnungsbetrag des Krankenhauses ungekürzt zu zahlen. Das Krankenhaus hat ja bereits Strafanzeige angedeutet. Und ja, die sind selbstverständlich dazu berechtigt, den Sachverhalt der StA mitzuteilen.
Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest. Und nebenbei, allein die Frage lässt mich entsetzt zurück. Du hast ja wohl, wie wir alle, einen Eid auf Verfassung und Gesetze geschworen.
--- End quote ---
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Malkav:
--- Zitat von: NoRhWe am 19.03.2024 12:38 ---Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest. Und nebenbei, allein die Frage lässt mich entsetzt zurück. Du hast ja wohl, wie wir alle, einen Eid auf Verfassung und Gesetze geschworen.
--- End quote ---
Dem stimme ich voll und ganz zu. Der Fragesteller ist sicherlich Mitarbeiter in einem Referat für finanzielles Dienstrecht in einem Landesfinanzministerium. Zumindest liegt dieser Verdacht doch traurigerweise ziehmlich nah.
--- Zitat von: NRV Brandenburg ---Alimentation ist im Vertrauen darauf zu gewähren, dass die Empfänger sich ihrer würdig erweisen und ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen werden. Eine Alimentation allein nach dem derzeitigen Sparsamkeitsprinzip setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die der Bedeutung des öffentlichen Dienstes für das rechtsstaatliche Gemeinwesen nicht gerecht wird und damit im Ergebnis kontraproduktiv ist.
--- End quote ---
Wäre es nicht so traurig, könnte man die Frage als Nachweis der These der Neuen Richtervereinigung Brandenburg in seiner Stellungnahme zum dortigen Besoldugnsgesetz (siehe dortiges Thema) ansehen.
2strong:
Ist doch gut, dass hier auch ein paar Kollegen sachlich geantwortet haben. Aus Moralisierungen lernt man inhaltlich nichts.
Erpelente:
Nun weiß ich zwar nicht, wie es bei einer verjährten Rechnung ist, aber Beilhife zu erhalten und die Rechnung nicht zu zahlen, ist grundsätzlich keine gute Idee.
Siehe
https://openjur.de/u/2251500.html
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version