Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

Begonnen von LehrerBW, 22.03.2024 10:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hans

Aktuell reagiert das LBV sehr schnell auf Widersprüche gegen die KDP. Bereits am nächsten Tag, standardisiertes Schreiben und Ruhestellung des Widerspruchs.

Ozymandias

Lohnt sich der Widerspruch nach der neuen Rechtslage überhaupt noch?

Hans

Berechtigte Frage, allerdings ist der Aufwand überschaubar. Schaden kann es nicht.



Ozymandias

Danke für den Artikel.
Mal schauen ob das Bundesverwaltungsgericht die Nichzulassungsbeschwerde zulässt und was dann evtl. geurteilt wird.

Verstehe die Begründung warum die KDP rückwirkend ab 2013 repariert werden konnte bis heute nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ja schon damals geurteilt, es kann nicht rückwirkend repariert werden.

ZitatDiese Rückwirkung ist hier ausnahmsweise gerechtfertigt. Der seit dem 01.01.2013 mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 im bisherigen § 15 Abs. 1 BVO (a.F.) normierten Kostendämpfungspauschale kam vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2024 (5 C 5.22 - juris) der Rechtsschein der Wirksamkeit zu.

Dürft m.E. in einer Klatsche vor dem Bundesverwaltungsgericht enden.
Vielleicht sollte man mal Gerichte personell stärker von Parteien und (ehemaligen oder zukünftigen) Behördenposten trennen.