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[BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

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Kleeblatt:
Versucht es als Grundlage der Formulierung der Klage einmal damit:

https://www.neuerichter.de/1900-2/

Beim Bayerischen Richterverein gibt es noch mehr Formulierungs- und Ausführungshilfen für die Klage.

derSchorsch:

Meine Widersprüche wurden zurückgewiesen. Ich hatte für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils separat Widerspruch eingelegt und jetzt einen einzigen Widerspruchsbescheid erhalten. Bei den Ausführungen enthält der Bescheid Tippfehler bei den Jahreszahlen.  ::)
Ansonsten Standardtext.

derSchorsch:
Hier ein interessanter Beitrag des BDK BY.
Demnach sind für 2023 ca. 3.500 Widersprüche von Beamten des Freistaates Bayern eingegangen.

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdk-bayern-im-finanzministerium

Der BDK scheint seinen Mitglieder Rechtsschutz in dieser Sache zu gewähren. Siehe:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/information-zum-widerspruchsverfahren-hinsichtlich-der-amtsangemessenen-alimentation

Wie sieht es mit den anderen Verbänden aus? Hat schon jemand Rückmeldung?





ursus:
Hallo Schorsch,
im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de  wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erworben. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar immer noch aus, der Vorgang jedoch belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
Nach meinem Kenntnisstand arbeitet diese Kanzlei für den allgemein üblichen Honorarsatz, der auch von einer vorhandenen Rechtschutzversicherung übernommen wird!
Im Übrigen hat sich an der Gesamtsituation, wie diese unter dem u. a. Link beschrieben wird nicht das Geringste verändert.
https://www.berliner-besoldung.de/keiner-der-17-besoldungsgesetzgeber-erfuellt-die-vorgaben-des-bverfg/

AlxN:
Wenn ich den ablehnenden Bescheid erhalte, reicht es dann aus erst zu diesem Zeitpunkt die Kanzlei erstmals zu kontaktieren? Und wenn ich mir einen Anwalt nehme und das Verfahren gewinne, zahlt dann nicht der Dienstherr alle Kosten des Verfahrens als unterlegene Partei?

Das ist doch absurd, die eigenen Leute erst vergraulen und in die Klage treiben und dann später auch noch die Zeche dafür bezahlen..

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