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[BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

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derSchorsch:
Ich gehe davon aus, dass der Freistaat Bayern die Widersprüche gegen die Besoldung mit Hinweis auf das Gesetz zur Neuausrichtung von orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ablehnen wird.
Entsprechende Gerüchte gibt es z.B. hier:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/whatson-der-infobrief-des-landesverband-bayern
Ein Mitglied des Forums berichtet, bereits einen negativen Bescheid erhalten zu haben:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg347812.html#msg347812

Ist jemanden etwas bekannt, welche Verbände Musterklagen führen wollen?
Wer hat bereits bei seinem Verband oder seiner Gewerkschaft um Rechtsschutz ersucht und welche Rückmeldungen gab es hierzu?
Wer plant eine Einzelklage und ist bereit sich inhaltlich darüber auszutauschen?
Wer hat Vorlagen für Klageschriften oder weiß, welcher Verband entsprechende Muster zur Verfügung stellt (ggf. auch aus anderen Bundesländern)?
Wer hat Erfahrungen mit Klagen und kann hier den Ablauf und die durchzuführenden Schritte aufzeichnen?
Wer kann etwas zum Kostenrisiko sagen und eine grobe Schätzung zu den potentiell anfallenden Prozess- und Anwaltskosten sagen?
Ab welchen Zeitpunkt ist ein Anwalt zwingend erforderlich?

Vielleicht ist es gut, hier für das Thema Klage ein eigenes Thema zu eröffnen um so die Übersichtlichkeit zu bewahren.

Muenchner82:
Ich wäre auch für einen eigenen Klage-Thread. Habe vom FM "seinerzeit" nur die Meldung bekommen dass mein Widerspruch eingegangen ist und wie beantragt ruhend gestellt wurde. Seitdem nix mehr.

Surfer:
Würde mich auch für das Thema interessieren. Da die Ablehnungsbescheide zeitnah ins Haus flattern werden, laut LfF Unterfranken.

Widerspruch wurde für 2020 bis 2023 eingelegt im dezember 2023. Inhaltlich wurde folgende Vorlage verwendet:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg321904.html#msg321904

LG

PolareuD:
Frage- und Antwortenkatalog des tbb:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

Gerichtskosten:

Laut Anlage 2 zum GKG betragen die Gebühren für das Gericht in der ersten Instanz 161,- € mal Gebührenwert 3,0 (Kostenverzeichnis Hauptabschnitt 2, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1210), damit in Summe 483,- € für die erste Instanz (ohne Anwaltskosten).

Infos des DRB Berlin:

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/widerspruch-und-klage/widerspruch-und-klage/news/besoldung-musterklage

Infos auf Berliner Besoldung

https://www.berliner-besoldung.de/faq/

Sofern nicht die Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft die Kosten übernimmt – belaufen sich diese  auf etwa 1.500,00 – 2.000,00 € (nur für die erste Instanz), da der Rechtsanwalt individuell die Klage zuschneiden muss, auch wenn er auf alle von uns bereits vorgefertigten Gründe und Berechnungen zurückgreifen kann.

Ozymandias:
Mit Anwaltskosten steigen die Kosten um 400% (von 483 auf knapp 2000). Mit Rechtsschutzversicherung kann man ohne Probleme einen Anwalt nehmen.

Es gibt die Option, dass der Rechtspfleger am VG die Klage erstellt. Ich halte die Berechnungen die ein Anwalt erstellt für nicht so wichtig, die Berechnungen führt das Gericht ohnehin selber durch. Der Knackpunkt bei einer selber erstellten Klage ist lediglich, dass man irgendwie beweisen muss, dass man nicht amtsangemessen besoldet wird.

Da kann man z.B. anführen, dass die Regelsätze für 2021/2022 vor dem BVerfG liegen, etc.
Wenn in der Zwischenzeit das BVerfG eine Entscheidung trifft, muss sich das Gericht daran ausrichten. Beste Schützenhilfe, die man bei einer selbst erstellten Klage bekommen kann.

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