Autor Thema: Verschlechterung Probezeitbeurteilung zu Regelbeurteilung - Chancen Anfechtung  (Read 343 times)

Shaelmar

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bräuchte eine Einschätzung zu folgender Situation:

Ich bin Beamter im mittleren Dienst in einem Landratsamt. Meine Ausbildung habe ich 2021 abgeschlossen, mit meiner Abschlussnote lag ich hierbei bayernweit unter den top 10%. In meiner Probezeitbeurteilung wurden mir erheblich über dem Durchschnitt liegende praktische Leistungen attestiert, sodass ich i. V. m. meinen fachtheoretischen Leistungen die Probezeit um 6 Monate verkürzen konnte. So weit so gut.

Meine erste Regelbeurteilung dieses Jahr sah dann anders aus. Von 16 möglichen Punkten habe ich im Durchschnitt 10 Punkte erreicht, ein bekannter Personaler sagte mir dies sei unterdurchschnittlich. Nach unseren Beförderungsrichtlinien bedarf es mindestens 9 Punkte für eine Beförderung nach A7.

Im Eröffnungsgespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich ja noch Dienstanfänger sei und deshalb gar nicht so gut sein könne. Überhaupt lief das so ab, dass ich den Beurteilungsbogen bekommen habe und mich selbst beurteilen sollte, mein Sachgebietsleiter hat daraufhin überall ein paar Punkte abgezogen und mir das ganze dann eröffnet.

Hintergrund für die plötzlich schlechte Beurteilung ist meiner Einschätzung nach, dass ich mich wegen dienstvereinbarungswidriger Anordnungen des Sachgebietsleiters an den Personalrat gewandt habe, welcher ihn daraufhin gerügt hat. Das hat ihm gar nicht gepasst (kann ich natürlich nicht beweisen, hab auch daraus gelernt).

Nun liegt hier zwar keine Verschlechterung zu einer vorangegangenen Regelbeurteilung vor, allerdings passt die Regelbeurteilung so gar nicht zu meinen bisherigen Leistungen und der Probezeitbeurteilung. Ich sitze seit Beendigung der Ausbildung auf derselben Stelle, ich mach die selbe Arbeit.

Die Punktzahl wird sich auf meine gesamte Laufbahn auswirken, und kann ggf. Monate bis Jahre Wartezeit für weitere Beförderungen ausmachen (ich bin bereits A7, das ist schon rum ums Eck).

Wie seht ihr die Chancen einer Anfechtung der Beurteilung? Das Verhältnis zu meinem Sachgebietsleiter ist ohnehin zerrüttet, außerdem geht er in zwei Jahren in Rente.

Danke im Voraus und freundliche Grüße

Muenchner82

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Wer ist Dein Dienstherr?

An Mittelbehörden und (dem staatlichen Teil der) Landratsämter in Bayern sind 10 Punkte in der ersten Beurteilung schon ganz gut, insbesondere wenn im Beurteilungszeitraum befördert wurde.

Gegen eine Beurteilung rechtlich erfolgreich vorzugehen ist nahezu unmöglich.

Kreuzschiene

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Ich würde sagen: Passt doch!

"7 bis 10 Punkte sind zu vergeben, wenn die Erfüllung des einzelnen Merkmals in jeder Hinsicht den Anforderungen genügt oder diese übersteigt."


Wie sagte vor vielen Jahren einer meiner Chefs: Jede Leiter muss man von unten besteigen. Auch die Karriereleiter.

clarion

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Es ist absolut normal,  dass Berufsanfänger anfangs eine mittelmäßige Note bekommen, nach jeder Beförderung im Übrigen auch!

Unlucky

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Ob eine Beurteilung mittelmäßig ist kommt ja erst nach Abschluss der Beurteilungsverfahrens heraus, wenn man in einer entsprechenden Übersicht sieht, wo man mit seinen Punkten steht. Entsprechende Übersichten werden Intranet StMI (Bayern) nach Abschluss der Beurteilungsverfahrens veröffentlicht.

eros

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Hallöchen zusammen,

ich kann deinen Frust verstehen doch nach 20 Jahren im Öffentlichen Dienst kann ich dir dazu noch folgendes mit auf deinen Karriereweg geben.

Die Punktezahl ist das eine. Selbst wenn du 12 Punkte hättest, hättest du keinen Anspruch auf Beförderung zumal da auch noch die Hackordnung eine Rolle spielt. Sprich wieviele Personen stehen mit dir in Konkurenz um einen Aufstieg und wie gesagt sind überhaupt in der nächsten Stufe überhaupt stellen verfügbar.

Zudem ändert sich gerne mal die Beförderungsrichtlinie, so dass dann ganz andere Parameter u. .a Beurteilungszeitraum wird auf 3 Jahre gekürzt so dass du öfters eine Beruteilung erhälst oder es geht den umgekehrten weg und der Zeitraum wird verlängert.

Es kann auch mal sein das in deinem Bereich eine Stellenhebung erfolgt die dich mittelbar betreffen können.

Z.B. ist es in meiner Berufsgruppe vorgekommen das dass ministerium mehr A10 stellen geschaffen hat.
Hat mich nicht direkt betroffen da ich noch A8 war. Doch ich habe davon auch  profitiert da die A9er in die A10 aufgestiegen sind und somit nach Ablauf der Wartezeit ich automatisch in die A9 gerutscht bin da hier stellen verfügbar waren.

Es ist immer mal gut und immer mal schlecht. wirklich beeinflussen kann man die Parameter und die Beruteilung kaum. Von daher es kommt früher oder später bis dahin einfach nicht den kopf zerbrechen wessen Personen deine Nase passt und wem nicht.

Auch kann dein Chef von oben ausgebremst worden sein. War bei mir auch schon der Fall. Ich sollte 13 Punkte nach meinem Chef erhalten und die obere Stelle meinte das gibt es nicht für mich und hat mich auf 12 punkte zurück gesetzt....

In diesem Sinne

Have Fun :D

eros

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Ob eine Beurteilung mittelmäßig ist kommt ja erst nach Abschluss der Beurteilungsverfahrens heraus, wenn man in einer entsprechenden Übersicht sieht, wo man mit seinen Punkten steht. Entsprechende Übersichten werden Intranet StMI (Bayern) nach Abschluss der Beurteilungsverfahrens veröffentlicht.

stimmt, das gibt es auch noch

Shaelmar

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Danke für die Rückmeldungen, das hilft mir die Sache einzuordnen. Denke ich werde es einfach gut sein lassen.