Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 23899 times)

Kreuzschiene

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Gestern habe ich den Beschluss vom VG Augsburg erhalten, dass das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde. Wie geschrieben, sind bereits mehrere Verfahren in München anhängig.

Hattest Du explizit um Ruhendstellung des Verfahrens gebeten?

SchrödingersKatze

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Ist zufällig auch schon was über das Vorgehen des VG Würzburg bekannt? Hat da jemand schon Klage erhoben?

Allgäuer

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[Hattest Du explizit um Ruhendstellung des Verfahrens gebeten?

Ja, von der Ra´in wurde ein Ruhen des Verfahrens beantragt vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Verfahren am VG München anhängig sind.

lotsch

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Ich habe meiner RA´in den Text von Dir übersandt. In wie weit eine Klageerweiterung gemacht wurde kann ich leider nicht beurteilen. Sie bedankte sich nur für den Text und das war´s. Allerdings habe ich auch nicht weiter nachgehakt...

Super, bin schon gespannt, was die RAin dazu sagt. Halte uns bitte auf dem Laufenden. Bei der Klageerweiterung geht es aber um Verzugszinsen. Ich denke mal, dass es keine Prozesszinsen gibt, wenn man selbst das Ruhen des Verfahrens beantragt hat, bzw. dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt hat.

Ozymandias

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Ich habe meiner RA´in den Text von Dir übersandt. In wie weit eine Klageerweiterung gemacht wurde kann ich leider nicht beurteilen. Sie bedankte sich nur für den Text und das war´s. Allerdings habe ich auch nicht weiter nachgehakt...

Super, bin schon gespannt, was die RAin dazu sagt. Halte uns bitte auf dem Laufenden. Bei der Klageerweiterung geht es aber um Verzugszinsen. Ich denke mal, dass es keine Prozesszinsen gibt, wenn man selbst das Ruhen des Verfahrens beantragt hat, bzw. dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt hat.
https://www.foreno.de/viewtopic.php?t=82122

Dürften weiterlaufen, so würde ich es auch sehen.
Problem ist aber wie gesagt hier, dass du nur einen Feststellungsantrag in der Klage hast und keinen Geldbetrag einklagst. Daher das alte Problem, dass es de jure bislang keine Prozesszinsen gibt.
https://openjur.de/u/2455293.html Rn 53 ff

Allgäuer

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Vielleicht schon etwas vorweggegriffen...

Ungeachtet einer Klage muss doch weiterhin Widerspruch beim LfF eingereicht werden, bis es ein Urteil gibt!?

Da gab´s doch auch mal ein Urteil von einer Klägerin, die wegen nicht eingelegter Widersprüche nach Klageeinreichung für die Jahre nach der Klage leer ausging?

derSchorsch

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Vielleicht schon etwas vorweggegriffen...

Ungeachtet einer Klage muss doch weiterhin Widerspruch beim LfF eingereicht werden, bis es ein Urteil gibt!?

Da gab´s doch auch mal ein Urteil von einer Klägerin, die wegen nicht eingelegter Widersprüche nach Klageeinreichung für die Jahre nach der Klage leer ausging?

Ich denke auch, dass man weiterhin jedes Jahr Widerspruch einreichen muss. Zusätzlich VG informieren. Vermutlich wird die Klage dann jedes Jahr erweitert?

Ich habe inzwischen auch ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren ruht. Ich hatte das auch beantragt.

Wer weiß, wie das mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist? Muss man das beim Gericht beantragen? Der Beklagte muss doch erklären, dass er darauf verzichtet, oder?

eros

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Ist zufällig auch schon was über das Vorgehen des VG Würzburg bekannt? Hat da jemand schon Klage erhoben?

Ebenfalls Würzburg, ebenfalls gelbes Kuvert, ebenfalls kein Verwaltungsexperte, Techniker, somit keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll, kann, muss....

PolareuD

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Ist zufällig auch schon was über das Vorgehen des VG Würzburg bekannt? Hat da jemand schon Klage erhoben?

Ebenfalls Würzburg, ebenfalls gelbes Kuvert, ebenfalls kein Verwaltungsexperte, Techniker, somit keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll, kann, muss....

Gibt doch nur drei Wege:

1. Anwalt einschalten und Klagen
2. Selber Klage erheben ohne Anwalt
3. Alles auf sich beruhen lassen.

Jeder Weg bringt Vor- und Nachteile.

Allgäuer

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Ich habe inzwischen auch ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren ruht. Ich hatte das auch beantragt.

Bei welchem VG wenn ich fragen darf?

magnesior

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Ich habe vom VG München den Eingang meiner Klage bestätigt bekommen und eine Frist von vier Wochen für die Klagebegründung erhalten. So weit so gut, aber zwei Dinge würden mich interessieren:

1) Hat jemand hier einen (erfolgreichen) Antrag auf Verlängerung der Frist für das Einreichen der Begründung eingereicht?
2) Die Kollegen, deren Klage ruhend gestellt ist. In welchem Schreiben habt ihr einen Antrag auf Ruhendstellung gestellt? Im Klageantrag oder der Klagebegründung? Und mit welcher Begründung habt ihr dies beantragt.

Viele Grüße

derSchorsch

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Ich habe vom VG München den Eingang meiner Klage bestätigt bekommen und eine Frist von vier Wochen für die Klagebegründung erhalten. So weit so gut, aber zwei Dinge würden mich interessieren:

1) Hat jemand hier einen (erfolgreichen) Antrag auf Verlängerung der Frist für das Einreichen der Begründung eingereicht?
2) Die Kollegen, deren Klage ruhend gestellt ist. In welchem Schreiben habt ihr einen Antrag auf Ruhendstellung gestellt? Im Klageantrag oder der Klagebegründung? Und mit welcher Begründung habt ihr dies beantragt.

Viele Grüße

Ich hatte das Ruhen im Klageantrag beantragt. Das beklagte Landesamt für Finanzen hat zugestimmt. Im Einvernehmen wurde das Ruhen daher durch das VG angeordnet.
Ruf doch einfach mal an und frag den Rechtspfleger, ob du das Ruhen noch jetzt beantragen kannst. Mit dem Hinweis, dass dies bei anderen Verfahren auch erfolgt und als sinnvoll erachtet wird, um Aufwand zu ersparen.
Wenn dies nicht möglich ist, dann könntest du fragen, was erforderlich ist, um eine Verlängerung der Frist zu bekommen.
Aber ich denke, der Antrag auf Ruhen müsste auch "nachträglich" möglich sein. Kommt halt dann noch drauf an, was das zuständige Landesamt für Finanzen sagt, bzw. ob es zustimmt.
Vielleicht kannst du auch herausfinden, welche Verfahren in München verhandelt werden sollen. Das wäre ja für alle interessant.

Ozymandias

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Die Frist zur Klagebegründung kann man verlängern lassen, einfach mit der Komplexität des Verfahrens begründen und hoffen, dass es akzeptiert wird. Vielleicht bekommt man erneut 4-6 Wochen. Da sind die Gerichte vielleicht oftmals knauserig. Bei vielen RA wird das jedoch oftmals zu 99% bewilligt.

Das Ruhen des Verfahrens kann jederzeit beantragt werden. § 251 ZPO.
Es müssen halt beide Parteien zustimmen.

magnesior

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Vielen Dank für die Antworten.
Falls ich über den Rechtspfleger etwas herausfinde, lass ich es euch wissen.

magnesior

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Ich habe heute am Gericht angerufen, Beantragung der beiden Formalia - wie schon von euch vorhergesagt - kein Problem. Ansonsten war die Dame zwar nett, aber wenig auskunftsfreudig. Sie hat sich bei meinen Versuchen, subtil etwas über die Zahl und den Umgang des VG mit den Verfahren herausgewindet und darauf verwiesen, dass alles in der Zuständigkeit des Richters liege... Für mich hat es sich zwischen den Zeilen auf jeden Fall so angehört, als hätte das VG München eine "Flut" an Klagen erhalten..