Tariflich ist einschlägige Berufserfahrung nur bis zu 3 Jahren relevant, danach geht es nur um förderliche Zeiten, die genutzt werden können.
Also dein AG kann machen was er möchte und du kannst verlangen was du willst.
Und du wirst dort eingestuft, was du verhandelst.
Ganz dem ist leider nicht so.
Versuchen kann man es vlt., aber scheint nicht üblich zu sein die Stufe komplett so zu übernehmen, wie es ist.
Wäre nicht der erste Träger, der mir dies verneint hat.
Die Stufe wird mitgenommen. Aber leider nicht die dazugehörigen Jahre / Monate.
Wenn man also kurz vor einem Stufenaufstieg steht sollte man sich gut überlegen, ob man mit einem AG-Wechsel nicht noch wartet.
Hab versucht, zu verhandeln und ganz klar gesagt, dass ich unter den Bedingungen das ich meine aktuelle Stufe wieder bekomme aber da sozusagen bei Null anfange, nicht antreten werde.
Keine Chance. Es sind Regelungen / Auflagen sagte man mir.
Grundsätzlich glaube ich aber auch das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, demnach, was ich so gelesen habe. Hier, in NRW scheint es recht "streng" geregelt zu sein..