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Nach Freistellung aus dem Haus geworfen, weil Personalakteneinsicht
Tiffy:
--- Zitat von: joshua am 31.03.2024 19:14 ---Wie sollte man das formulieren, dass man 1. asap PA-Einsicht erhält, am besten sofort, also hier und jetzt (sollte ja eigentlich kein Problem sein!?) und 2. z. B. eine Kopie sämtlicher Mails, in deren Text mein Name erwähnt wird?
--- End quote ---
Na ja, Du bist doch der deutschen Sprache so halbwegs mächtig und wir haben Dir ja die Rechtsgrundlage(n) bereits genannt. Schreibe an den Leiter des Personalbüros und CC an den Justitiar bzw. Datenschutzbeauftragten Eurer Einrichtung, dass Du vom o.g. Auskunftsanspruch Gebrauch machst und konkretisiere ihn mit Blick auf die Personalakte und die mit Dir geführte dienstliche Korrespondenz, soweit archiviert und arbeitsvertraglich relevant. Schlage vor, dass man Dir in beiderseitigem Interesse keine kostenträchtigen und zeitraubenden Papierausdrucke, sondern eine zeitgemäße Dateiversion auf einer DVD, einem USB-Stick oder in einer Cloud zur Verfügung stellt.
egotrip:
Ich würde ja gerne noch einmal oben anfangen, und zwar ganz unabhängig davon, ob und in welcher Art es eine Grundlage zur Einsicht gibt.
Man hat also eine Kündigung, einhergehend mit einer Freistellung, erhalten.
Dann wurde man "aus dem Haus geworfen" beim Versuch, sein Recht geltend zu machen.
Mich beschleicht das Gefühl, dass die Freistellung nicht ohne Grund erfolgt ist, und dass man dem ehemaligen Mitarbeiter mitteilte, er würde alle erforderlichen Unterlagen per Postweg bekommen.
Wenn man, wie man ja selbst schreibt "nicht noch mehr Probleme verursachen" möchte, nimmt man sich einen Rechtsbeistand und fordert eine Abschrift an.
Spätestens beim Kündigungsschutzverfahren wäre das wahrscheinlich eh angebracht.
"Recht" hin oder her, manchmal hilft einem auch ein anständiges Verhalten und ein anständiger Ton weiter.
cyrix42:
--- Zitat von: Tiffy am 01.04.2024 00:14 ---Schlage vor, dass man Dir in beiderseitigem Interesse keine kostenträchtigen und zeitraubenden Papierausdrucke, sondern eine zeitgemäße Dateiversion auf einer DVD, einem USB-Stick oder in einer Cloud zur Verfügung stellt.
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Wie viele Leute sollen die Personalakte denn noch mitlesen? Je nach Cloud-Anbieter sind das ja nicht nur externe Firmen, sondern hochoffiziell auch Geheimdienste und Co.
Manchmal bin ich schon erstaunt, wenn man sich einerseits auf Datenschutz berufen möchte, um dann andererseits die sensiblen eigenen Daten so freizügig zu verteilen...
hoschiming:
Na, wenn nach diesem Verlangen und dieser Aufforderung nach § 15 DSGVO bzgl. PA und Mails nicht auf wundersame Weise der Server abgeschmiert ist und ausgerechnet die Mails vom TE nicht mehr wiederherzustellen sind.
MoinMoin:
--- Zitat von: cyrix42 am 01.04.2024 17:04 ---
--- Zitat von: Tiffy am 01.04.2024 00:14 ---Schlage vor, dass man Dir in beiderseitigem Interesse keine kostenträchtigen und zeitraubenden Papierausdrucke, sondern eine zeitgemäße Dateiversion auf einer DVD, einem USB-Stick oder in einer Cloud zur Verfügung stellt.
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Wie viele Leute sollen die Personalakte denn noch mitlesen? Je nach Cloud-Anbieter sind das ja nicht nur externe Firmen, sondern hochoffiziell auch Geheimdienste und Co.
Manchmal bin ich schon erstaunt, wenn man sich einerseits auf Datenschutz berufen möchte, um dann andererseits die sensiblen eigenen Daten so freizügig zu verteilen...
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Schon mal was von verschlüsselte Dateien gehört?
Dessen PW telefonisch mitgeteilt wird?
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