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Nach Freistellung aus dem Haus geworfen, weil Personalakteneinsicht
Tiffy:
An den Threaderöffner: Vergiss das althergebrachte Recht auf Personalakteneinsicht und beruf Dich auf die Wahrnehmung Deines Auskunftsanspruches und Erhalt der Erstkopie gemäß Artikel 15 DSGVO mit Blick auf Deine Personalakte. Dieser Anspruch ist durchgreifender und weitreichender als das Recht auf Personalakteneinsicht, welches dem Arbeitgeber nämlich Willkür und Schikane ermöglicht (nur zu bestimmten Zeiten, nur mit Vorlauf, nur auf Antrag, nur unter Aufsicht, nur in den Räumen des Arbeitgebers etc.).
joshua:
--- Zitat von: Tagelöhner am 31.03.2024 08:31 ---Wäre interessant geworden, wenn Du hartnäckiger geblieben wärst und am selben Tag noch einen Anwalt hinzugezogen und nicht das Feld verlassen hättest.
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Was hàtte dann passieren können?
joshua:
--- Zitat von: Tiffy am 31.03.2024 12:13 ---An den Threaderöffner: Vergiss das althergebrachte Recht auf Personalakteneinsicht und beruf Dich auf die Wahrnehmung Deines Auskunftsanspruches und Erhalt der Erstkopie gemäß Artikel 15 DSGVO mit Blick auf Deine Personalakte. Dieser Anspruch ist durchgreifender und weitreichender als das Recht auf Personalakteneinsicht, welches dem Arbeitgeber nämlich Willkür und Schikane ermöglicht (nur zu bestimmten Zeiten, nur mit Vorlauf, nur auf Antrag, nur unter Aufsicht, nur in den Räumen des Arbeitgebers etc.).
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Wie sollte man das formulieren, dass man 1. asap PA-Einsicht erhält, am besten sofort, also hier und jetzt (sollte ja eigentlich kein Problem sein!?) und 2. z. B. eine Kopie sämtlicher Mails, in deren Text mein Name erwähnt wird? Letzteres wird wohl nicht von jetzt auf gleich gehen!? Welche Frist ist da angemessen? 7 Tage? 14 Tage?
clarion:
Der Rechtsgrundlage ist schon genannt worden. Am Dienstag vor die Tür stellen und Akteneinsicht verlangen.
Sofern Mails nicht in der (digitalen PA) abgelegt sind, dürfte es schwierig sein, tatsächlich die Mails zu erhalten. Bei uns wird vom PA per Mail gefragt, Probezeit läuft bald ab, hat sich der / die MA bewährt. Der / Die Vorgesetzte/r schreibt zurück Ja oder Nein, und wenn es weitere Informationen auszutauschen gäbe, würde das telefonisch passieren.
Max:
PA Einsicht einfach per Email in einen zeitnahen Termin bitten.
Du kannst eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO versuchen und hier auch auf emails verweisen.
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