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Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl

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Britta2:
1. Es hing vor Beginn der Aufzeichnungen/Überwachung ein entsprechendes informatives Schild dort
2. Es erfolgte die Kameraüberwachung infolge voran gegangener Diebstahle, damit begründet.
3. Keine Videoaufzeichnung von Toiletten etc sondern öffentlich begehbaren Räumlichkeiten.

Alles korrekt. Völlig egal, ob da jemand erwischt wurde oder nicht.

MoinMoin:
Dein Punkt 1. entspricht nicht dem SV bzw. der Anforderungen des DSGVO

DerabgesägteAst:
Nun ist ja ein wenig Zeit vergangen und man kann allerlei interessante Antworten lesen.Auch einiges unsachliches aber wer schon einmal vom Vorgesetzten monatelang aufgezeichnet wurde ohne über die Aufnahme/Recording informiert worden zu sein, weiß das es sehr wohl ein zwischenmenschliches Element inne hat wenn man davon erfährt aber ich gönne jedem seine Überzeugung.

Die Feststellung hier ist korrekt:

"Was allerdings viele Arbeitgeber und Laien (meistens auch in derselben Person vereint) unterschätzen, sind die Informationspflichten. Ein Piktogramm mit einer Kamera reicht nicht annähernd aus. Die in Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO geforderten Informationspflichten sind weitaus umfangreicher und wurden in der vom Ersteller geschilderten Situation nicht annähernd vom Arbeitgeber erfüllt".

Überwachung ohne außreichend Befugnisse und Datenschutz Fachkenntnis sollte sich jeder zweimal überlegen. Auch wenn möglicherweise ein moralischer Antrieb vorliegt. Wenn das Ergebnis keinen auswertbaren Erfolg verspricht sollte man es sein lassen. Ansonsten belastet man sich mitunter selbst und zusätzlich auch noch das Verhältnis zu den Kollegen. Der richtige Partner wäre die Polizei gewesen. Der Datenschutzbeauftragte hatte keine Kenntnis davon. Im Raum befand sich bisher keine Kamera nur das besagte Hinweisschild. Ich hoffe hiermit sind die meisten Fragen geklärt.

Angemerkt sei noch, die Auswertung solcher Aufnahmen sind ein Datenschutz Minenfeld. Nicht wenige Firmen kommunizieren nach außen hin, dass sie über eine Überwachung verfügen diese aber meistens gar nicht besteht weil keiner der MA sich auf das Datenschutzminenfeld begeben möchte.

Tiffy:
Und was bringt diese kleine Gardinenpredigt jetzt im nachhinein noch?

FearOfTheDuck:
Eben. Wenn du (gesägtes Ästlein) das nun so genau weißt, kannst du dich an die zuständigen Stellen wenden, die dem Vorgesetzten dann auf die Finger klopft.

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