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Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
hazel:
Hallo,
ein Kollege aus ner anderen Behörde "nebenan" hat mir heute erzählt, dass seine Behörde 17 Monatsgehälter als Abfindung bezahlen müssen.
Die hatten eine ANin in der Probezeit gekündigt, es gab nach Einreichen der Kündigungsschutzklage keine Einigung beim Gütetermin, also gab es einen Kammertermin. Das Gericht urteilte, dass die Kündigung unwirksam war. Da der AG die ANin aber nicht mehr anstellen wollte, waren sie bereit dazu, ihr die restlichen Monate als Abfindung zu zahlen.
Jetzt weiß ich nicht, ob der mich auf die Schippe nehmen will. Hab ich ja noch nie gehört. Der 1. April ist ja nun rum.
Habt ihr schon mal von solchen Fällen, Urteilen gehört?
Dankeschön.
LG
Kommunalgenie:
Nahezu unmöglich überhaupt rechtlicher erfolgreich gegen Probezeitkündigungen vorzugehen. Da müsste schon eine Menge schiefgegangen sein. Die 17 Monatsgehälter werden so niemals zur Debatte stehen, maximal aufgrund des eigenen Unwissens und sofortigen Anbietens des AG.
Alles in Allem aber wahrscheinlich eher Paulanergarten.
McOldie:
Eher unwahrscheinlich. Nur denkbar, wenn es sich hier um einen langfristigen Fristvertrag (z.B. 3- 4 Jahre) handelt, den man sonst nicht vorzeitig beenden kann.
Fragmon:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 04.04.2024 14:28 ---Nahezu unmöglich überhaupt rechtlicher erfolgreich gegen Probezeitkündigungen vorzugehen. Da müsste schon eine Menge schiefgegangen sein. Die 17 Monatsgehälter werden so niemals zur Debatte stehen, maximal aufgrund des eigenen Unwissens und sofortigen Anbietens des AG.
Alles in Allem aber wahrscheinlich eher Paulanergarten.
--- End quote ---
Wieso? Vielleicht wurde eine Probezeit vereinbart, aber das KSchG galt bereits zum Zeitpunkt der Kündigung. Wenn die Kündigung rechtmäßig war, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Hat der AN seine Arbeitsleistung angeboten und der AG nicht angenommen entsteht ein Vergütungsanspruch auch für die 17 Monate, bis man sich ggf. über die Auflösung des AV geeinigt hat.
Gewerbeaufsichtbeamter:
Möglich wäre, dass in der Probezeit gekündigt werden sollte, jedoch nach Aussprache der Kündigung mitgeteilt wurde, dass man schwanger ist.
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