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Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil

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Max:
Es gab ja keine Verpflichtung die AN mit 17 Gehältern abzufinden.
Die Kündigung war nicht rechtmäßig. Anscheinend wollte man keinen weiteren Versuch unternehmen. Wenn man die AN nicht mehr im Haus haben möchte,  ihr aber auch nicht kündigen will,  dann kommt man nicht drum herum den Lohn bis zum Vertragsende weiter zu bezahlen bzw im gegenseitigen Einvernehmen abzufinden.

maiklewa:
Da scheint ein AG im ÖD mal wieder einen riesen Bock geschossen zu haben.

Tja, das Geld wäre ja eh weg gewesen und wenn man die Arbeitnehmerin nicht mehr sehen möchte, was bleibt einem dann übrig?

Ich glaube, die Kosten, die der AG da hat, wird er sich an anderer Stelle wieder reinholen und vllt überzahlte Personaler, die Mist gebaut haben, ordentlich kündigen (lassen) und zwar mit richtiger juristischer Unterstützung und holen sich dann junge Nachfolger, die man mit ner 8 abspeist. ;-)

Ich kann diese "Geschichte" schon glauben. Abwegig ist sie nicht. Man muss halt als AG abwägen, will man Berufung einlegen und sich dann beim LAG wiedertreffen und sich noch mehr zum Gespött der Leute machen? Es wird halt nicht günstiger! Und es soll schon so den einen oder anderen AG im ÖD gegeben haben, die bis mind. zum LAG gegangen sind und haben dann dort oder noch höher verloren und nachher waren 17 Monatsgehälter ein Klacks gegen all die weiteren Anwaltskosten. Wenn nämlich das Urteil der Kammer so eindeutig ist bzw. die Gesetzeslage, dann sollte oder muss man eben als AG in den sauren Apfel beißen.

Außerdem, lässt man die Arbeitnehmerin dann doch wieder arbeiten, ist der Platz für einen anderen belegt, den man schon hätte einstellen und einarbeiten können. Würde zwar auch gehen, aber na ja ...

BAT:
Euch ist schon klar, dass das Monatsgehalt hier nicht näher definiert wurde, oder übersehe ich was?

Wenn es denn z. B.  eine E 5 - Kraft mit 8 Wochenstunden war.... ;)

Ozymandias:
Auch eine Kündigung in der Probezeit kann unwirksam sein, vielleicht wurden danach Fristen überschritten.

Hier ein skuriller Fall von Abfindung im öD:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/hohe-abfindung-kann-nicht-zurueckgefordert-werden_144_561382.html

250k Abfindung bei 3.7k Gehalt.

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