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Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
McOldie:
--- Zitat von: Fragmon am 04.04.2024 15:10 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 04.04.2024 14:28 ---Nahezu unmöglich überhaupt rechtlicher erfolgreich gegen Probezeitkündigungen vorzugehen. Da müsste schon eine Menge schiefgegangen sein. Die 17 Monatsgehälter werden so niemals zur Debatte stehen, maximal aufgrund des eigenen Unwissens und sofortigen Anbietens des AG.
Alles in Allem aber wahrscheinlich eher Paulanergarten.
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Wieso? Vielleicht wurde eine Probezeit vereinbart, aber das KSchG galt bereits zum Zeitpunkt der Kündigung. Wenn die Kündigung rechtmäßig war, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Hat der AN seine Arbeitsleistung angeboten und der AG nicht angenommen entsteht ein Vergütungsanspruch auch für die 17 Monate, bis man sich ggf. über die Auflösung des AV geeinigt hat.
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Ein Arbeitsgerichsverfahren zur Probezeitkündigung, dass über eine Zeit von 17 Monaten dauert, ist trotz der bekannten Überlastung derArbeitsgerichte, eher unwahrscheinlich, es sein denn man hat mehrere Instanzen.
Wegen des unklaren Sachverhalts bleibt es nur bei Spekulationen.
Fragmon:
--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 04.04.2024 15:11 ---Möglich wäre, dass in der Probezeit gekündigt werden sollte, jedoch nach Aussprache der Kündigung mitgeteilt wurde, dass man schwanger ist.
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Ich wollte darauf hinaus, warum man immer die Probezeit immer wieder anführt. Diese hat keinerlei Auswirkung auf den Kündigungsschutz (außer Beteiligungsart des PR). Man kann ohne Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werde, sowie trotz Probezeit sich als AG sozial rechtfertigen.
Kommunalgenie:
--- Zitat von: Fragmon am 04.04.2024 16:00 ---
--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 04.04.2024 15:11 ---Möglich wäre, dass in der Probezeit gekündigt werden sollte, jedoch nach Aussprache der Kündigung mitgeteilt wurde, dass man schwanger ist.
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Ich wollte darauf hinaus, warum man immer die Probezeit immer wieder anführt. Diese hat keinerlei Auswirkung auf den Kündigungsschutz (außer Beteiligungsart des PR). Man kann ohne Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werde, sowie trotz Probezeit sich als AG sozial rechtfertigen.
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Ausnahmen bestätigen immer die Regel. Der Sachverhalt lässt darauf jedoch nicht schließen.
carriegross:
--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 04.04.2024 15:11 ---Möglich wäre, dass in der Probezeit gekündigt werden sollte, jedoch nach Aussprache der Kündigung mitgeteilt wurde, dass man schwanger ist.
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Wahrscheinlich vom Daddy. Also Daddy gekündigt, Frau schwanger und danach sagt Daddy Frau schwanger. Könnte man ja meinen. xD
carriegross:
Ich würde ein solches Urteil auch nicht generell ausschließen. Je nach Konstellation (Status des AN, Schwerbehinderung, welche Art der Schwerbehinderung, welche Verstöße lagen seitens AN (angeblich) vor, welche Verstöße seitens AG lagen vor (etwas im Kündigungsprozess nicht berücksichtigt, etwas nicht angehört, eingeschaltet ...), welche Vorgeschichte zwischen AN und AG gab es vllt ...) und wenn man dann den AN als AG einfach nicht mehr im Hause haben, weil man ihn vllt vorher schon freigestellt hat und ihn dann sicherlich auch nicht im Hause haben möchte, obwohl das Gericht entschieden hat, dass die Kündigung sowas von aus vllt mehrere schwerwiegenden Gründen nicht wirksam war, und der AG ohnehin für 17 Monate Lohn bezahlen müsste, dann kann er die auch so zahlen und hat Ruhe vor dem AN.
Anmerkung: Ich habe es so verstanden, dass der Arbeitsvertrag nach Kammertermin noch 17 Monate läuft. AN wurde in der Probezeit nach keine Ahnung wie vielen Wochen oder Monaten gekündigt, bis zum Gütetermin vergehen locker mal 4 Wochen und bis zum Kammertermin auch nochmal mehrere Monate. Dann war die Kündigung entweder sehr früh in der Probezeit und/oder das Arbeitsgericht vor Ort ist nicht so überlastet und arbeitet zügig.
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