Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
UmFolio:
Alles klar. Und gibt es Gründe, aus welchen der Dienstherr das dann genehmigen würde?
Landesdiener:
Wenn die Abweichung, also zum Beispiel Elternzeit im zweiten Lebensmonat anstatt im ersten, im dienstlichen Interesse liegt. Konkret zum Beispiel also, wenn dein Ausfall im neu beantragten Zeitraum verträglicher ist, als im ursprünglichen. Letztlich wäre das eine Einzelfallentscheidung.
Die Argumentation, dass die Elternzeit in den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) liegt, ist natürlich aus Dienstherrensicht irrelevant.
LehrerInNRW:
Du wirst auch hier keine anderen Antworten erhalten als im Lehrerforum. ::)
Mal unter Kollegen, nimm dir die Elternzeit für die ersten 4 Wochen und kümmere dich um Frau und Kind.
Diese scheiß Zockerei mit den Ferien ist eine Frechheit allen anderen in deinem Kollegium gegenüber!
UmFolio:
--- Zitat von: LehrerInNRW am 07.04.2024 16:33 ---Du wirst auch hier keine anderen Antworten erhalten als im Lehrerforum. ::)
Mal unter Kollegen, nimm dir die Elternzeit für die ersten 4 Wochen und kümmere dich um Frau und Kind.
Diese scheiß Zockerei mit den Ferien ist eine Frechheit allen anderen in deinem Kollegium gegenüber!
--- End quote ---
Ich kannte beide Foren vorab nicht und habe deshalb in beiden gepostet. Ist ja, denk ich mal, nicht so schlimm. Was sollte die Elternzeit aber mit meinen Kollegen zu tun haben? Ich habe nicht vor, sie für die Betreuung einzuspannen ;-)
Landesdiener:
Naja, dir sollte bewusst sein, dass dein Ausfall durch dein Kollegium aufgefangen werden muss.
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