Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dauer des Urlaubs
ProfTii:
--- Zitat von: BAT am 09.04.2024 10:53 ---
--- Zitat von: ProfTii am 09.04.2024 09:23 ---[...]
--- End quote ---
Da wird er Recht haben, dass betriebliche Belange schwerlich im öD angebracht werden können. Womit er überhaupt nicht Recht hat, ist der Bezug auf monetäre Abwägungen.
Allerdings wird es ob der Personalnot durchaus schwieriger, Vertretungen zu haben bzw. Aufgaben vollumfänglich wahr zu nehmen. Ich habe nicht nur ein Verfahren wegen Amtshaftung am Popo...
--- End quote ---
Danke für den Input. Ist denn bei der Betrachtung durch das Gericht, falls man sich gegen eine solche Ablehnung des AG wehrt, die tatsächliche Personalsituation des AG maßgeblich oder würde bei einer vorliegenden Unterbesetzung durch Personalnot ebenfalls bereits auf ein Organisationsversagen abgestellt?
Nach dem Motto "Du hast zu wenig Personal und deshalb darf dein AN keinen (langen) Urlaub nehmen? Das ist dein Problem, du hast für ausreichend Personal zu sorgen"
BAT:
Das muss man dann wirklich ein Rechtsexperte klären.
Zwei Sachen aus dem Bach heraus:
- am juristischen Katzentisch halte ich hier alle Entscheidungen für möglich
- wirklich wegen EINEM Urlaub gegen den AG klagen?
MoinMoin:
--- Zitat von: ProfTii am 12.04.2024 07:39 ---
--- Zitat von: BAT am 09.04.2024 10:53 ---
--- Zitat von: ProfTii am 09.04.2024 09:23 ---[...]
--- End quote ---
Da wird er Recht haben, dass betriebliche Belange schwerlich im öD angebracht werden können. Womit er überhaupt nicht Recht hat, ist der Bezug auf monetäre Abwägungen.
Allerdings wird es ob der Personalnot durchaus schwieriger, Vertretungen zu haben bzw. Aufgaben vollumfänglich wahr zu nehmen. Ich habe nicht nur ein Verfahren wegen Amtshaftung am Popo...
--- End quote ---
Danke für den Input. Ist denn bei der Betrachtung durch das Gericht, falls man sich gegen eine solche Ablehnung des AG wehrt, die tatsächliche Personalsituation des AG maßgeblich oder würde bei einer vorliegenden Unterbesetzung durch Personalnot ebenfalls bereits auf ein Organisationsversagen abgestellt?
Nach dem Motto "Du hast zu wenig Personal und deshalb darf dein AN keinen (langen) Urlaub nehmen? Das ist dein Problem, du hast für ausreichend Personal zu sorgen"
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Das kommt drauf an.
Also einfach den Urlaub einreichen, darauf verweisen, dass man tariflich und gesetzlich dazu angehalten ist seinen Urlaub zusammenhängend nehmen soll, die schriftlich begründete Ablehnung hinterfragen, mit dem Verweis, dass man das dann wohl gerichtlich überprüfen lassen müsste, und dann einfach abwarten was AG und später ArbG dazu sagt.
ProfTii:
Es ist nicht so als würde mich das Thema selbst aktuell tangieren - aber ich mag es zu fachsimpeln und es passt ja zur Frage des TE
MoinMoin:
um fachzusimpeln, wenn durch kurzfristigen Weggang von Kollegen und Dauerkrankheiten undplanbare Personalnot vorliegt und die Arbeit nicht liegen bleiben kann, dann kann der AG sicher es anbringen, ansonsten ist es durchaus schnell ein Orgaversagen.
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