Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Runter mit der elendingen Arbeitszeit! Umfrage der KOMBA und DBB
GenerationY:
Rechne z.B mal eine Entgeltgruppe 12, Stufe 6 einmal mit 100% Arbeitszeit und einmal mit 99% Arbeitszeit durch.
Und dann schau wie viel du von dem letzten Prozent Bruttojahresgehalt netto behalten darfst. Es ist weniger als die Hälfte...
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: GenerationY am 20.08.2024 11:38 ---Rechne z.B mal eine Entgeltgruppe 12, Stufe 6 einmal mit 100% Arbeitszeit und einmal mit 99% Arbeitszeit durch.
Und dann schau wie viel du von dem letzten Prozent Bruttojahresgehalt netto behalten darfst. Es ist weniger als die Hälfte...
--- End quote ---
Abgesehen davon, dass das ein sehr theoretisches Beispiel, fern der Lebensrealität ist:
Ich erhalte, bei weiterhin gleichen Angaben, in der EG12 S6 zwischen 100% und 99% AZ: +827€ Brutto und +422€ Netto, was nach meinem Kenntnisstand mehr als die Hälfte ist (Link 100% AZ und Link 99% AZ).
Viel wichtiger: Es geht hier nicht um irgendwelche theoretischen Diskussionen, um 1% mehr/weniger TZ, sondern um die argumentative Auseinandersetzung, ob es sich belegen lässt, dass von "echtem Hinzuverdienst", weniger als 50% im TVöD übrig bleiben können.
Ich schreibe bewusst "echter Hinzuverdienst", da Gegenüberstellungen mit VZ vs. TZ wenig Sinn im direkten Vergleich machen. Man tauscht dort Freizeit gegen Geld und umgekehrt. Man bekommt also etwas anderes als Geld.
Wer schreibt, man erhält weniger als 50% bei Gehaltssteigerungen, der möge hier eine Rechnung die Äpfel vergleicht aufstellen und nachvollziehbar verlinken.
Zumindest für Kinderlose in VZ kann ich das bislang nicht nachvollziehen bzw. bin mit einem "Rest" von 58,5% bis 64,5% (vgl. zuvor betrachtete EG9cS1 bis EG15S6) pro zusätzlichem Euro weit von <50% entfernt.
Umlauf:
--- Zitat von: GenerationY am 20.08.2024 11:38 ---Rechne z.B mal eine Entgeltgruppe 12, Stufe 6 einmal mit 100% Arbeitszeit und einmal mit 99% Arbeitszeit durch.
Und dann schau wie viel du von dem letzten Prozent Bruttojahresgehalt netto behalten darfst. Es ist weniger als die Hälfte...
--- End quote ---
In den 99% steckt der Arbeitnehmerfreibetrag drinnen in den 1% dann nicht mehr. Doppelt kann man den Freibetrag nicht kassieren
Wenn man es so vergleichen möchte, muss die Steuerklasse 6 verwendet werden. Diese ist komplett ohne den Freibetrag. Aber Obacht: die Krankenversicherung generiert trotzdem steuerliche Entlastungen.
Der individuelle Grenzsteuersatz ist dann immer noch nicht berücksichtigt.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Umlauf am 20.08.2024 11:26 ---
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 20.08.2024 10:12 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 15.08.2024 20:03 ---
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 15.08.2024 14:31 ---
--- Zitat von: XLS am 07.08.2024 19:41 ---Wenn Arbeitnehmer mit höheren Einkommen zunehmend ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sich Entgeltsteigerungen ab ca. 60.000 Euro brutto immer weniger lohnen - weil netto fast nichts ankommt, dann wird die Politik zum Handeln gezwungen sein, weil die Kapazitäten ja im öD bzw. in der Wirtschaft dringend möglichst Vollzeit gebraucht werden. Da wird sich politisch aber nur dann etwas tun, wenn die AN auf breiter Masse ihre Arbeitszeiten reduzieren, wenn es aus verschiedenen Erwägungen heraus einen gesellschaftlichen Trend zur AZV gibt. Solange es aber noch so viele Arbeitnehmer gibt, die sich über 2,5 Prozent mehr Brutto freuen, weil sie dann 76,51 Euro mehr netto bekommen, von denen aber effetiv nur 12,,21 Euro übrig bleiben, weil die KV Beiträge auch gestiegen sind (die Zahlen nur mal beispielhaft), dann läuft doch etwas schief. Und ich gehe soweit mit, dass diese Problematik nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, sondern rein abgabenpolitisch bedingt ist.
--- End quote ---
Es wundert mich, dass diese starken Überspitzungen hier einfach im Raum stehenbleiben.
Hat denn niemand, von der Kerngruppe der hier Diskutierenden, den Anspruch zwar hart aber sachlich (halbwegs) korrekt zu diskutieren?
Ein Beispiel: Ein Stufenaufstieg in EG12 S3 auf S4 entspricht im Jahresbrutto einen Sprung von 64.297€ auf 71.067 € (Quelle) - also genau in dem von dir genannten Bereich >60.000 € Brutto.
Im Gebiet meiner ZVK (ZVK-Rh) und mit dem KV-Beitrag meiner Krankenkasse (Techniker 15,8%), sehen die Zuwächse bei SK I am Ende folgendermaßen aus (Quelle):
EG12S3 > EG12S4:
Monatsbrutto 5061 € > 5594 € (+533 €)
Monatsnetto 3136 € > 3439 € (+ 303 €)
Das sind 56,85%, die vom Bruttoplus übrig bleiben. Im Jahresgehalt inkl. JSZ sind es in diesem Beispiel 55%.
Man kann darüber diskutieren, ob das nun zu viele Abgaben sind. Aber von den von dir unterstellten Minimalsteigerungen in deinen Zitaten (fett hervorgehoben) ist das meilenweit entfernt.
Ein Plus im effektiven Cashflow von 303 € monatlich ist definitiv spürbar und relevant.
Vielleicht sieht es anders aus, wenn man durch "besondere steuerliche Teilzeitoptimierungen" am Ende durch Lohnerhöhungen nur sehr wenig mehr Netto hat. Dann sollte man sich aber fragen, ob die Optimierung wirklich so smart ist oder man evtl. den falschen Fokus setzt.
Und das ist definitiv kein Argument, um mit höherem Einkommen seine Arbeitszeit zu reduzieren.
--- End quote ---
Da hast du auch den einzig interessanten Einkommensbereich herausgesucht. Darunter und daüber bist du unter 50 % für jeden weiteren Euro.
Wenn man hier den TVÖD Rechner nutzt (den etwas genaueren) ist ja auch immer angegeben, wie viel übrig bleibt bei Einkommenssteigerungen von 10, 100 und 1.000 Euro.
Wenn du so round about 5.000 Euro (wegen Hinzurechnungsbetrag (KV/RV/AV/PV pflichtiges Gehalt höher als Bruttogehalt)) verdienst, spart man dort 7,9 (bei 15,8) + 2,3 % (Single ohne Kinder) = 10,2 %, die Steuer kickt nicht direkt so hart rein, das kommt dann im Laufe der nächsten Euro wieder. Sprich, der gesparte KK/PV Beitrag für die weiteren verdienten Euro ist zunächst höher als die zusätzlich zu entrichtende Einkommenssteuer.
Das Überschreiten der BBG ist daher eine gute Sache, ich gehe aber leider davon aus, dass diese massiv erhöht werden wird oder komplett gekappt wird, da die KV und PV finanziell am Ende sind.
Die BBG für RV und AV erreicht man als "normaler" TVöD Angestellter ohnehin nicht.
--- End quote ---
Ich möchte anmerken, dass ich diesen Bereich nicht willkürlich ausgewählt habe, sondern weil von XLS explizit der Bruttoverdienst ab >60k genannt wurde. Die konkrete EG und Stufen erscheinen mir "lebensnah" aus der Perspektive der hier Diskutierenden.
Zum TVöD-Rechner: Diesen habe ich mit den Angaben meines Beispiels verlinkt. Was du mit "dem genaueren" meinst, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall zeigt der "normale" Rechner immer auch den Anteil der Abzüge vom Jahresbrutto (abs. und %).
Ein paar Vergleiche mit den vorherigen Angaben (ZVK-Rh, KV 15,8%, keine Kinder, keine KSt, StK I, Steuerjahr '24) ergibt (inkl. Links zum Rechner):
- EG9c S1 (unter BBG): Jahresbrutto 48.116€, Jahresnetto 31.085€, Abzüge 35,4% (-17.030€): Link
- EG12 S3 (knapp an der BBG): Jahresbrutto 64.297€, Jahresnetto 39.695€, Abzüge 38,3% (-24.602€): Link
- EG15 S6 (weit über BBG): Jahresbrutto 96.990€, Jahresnetto 56.727, Abzüge 41,5% (-40.262€): Link
Auch wenn ich verschiedene ZVK auswähle, ändern sich die Abzüge meist nur +/- 1,5%.
Von daher meine Frage: In welchem Szenario des TVöD kommst du auf "unter 50% für jeden weiteren Euro" (sprich Abzüge >50%)?
Verlinke doch gerne ein Beispiel zu dem entsprechenden (genaueren) TVöD-Rechner.
--- End quote ---
Vermutlich sieht er die hohen Abzüge, bei Einmalzahlungen, wie dem Weihnachtsgeld.
Nur versteht er nicht, dass er dort nicht noch einmal den Arbeitnehmerfreibetrag bekommen kann. Den hat er schon gezwölftelt jeden Monat mit dem regulären Gehalt bekommen. Die tatsächliche Last ist dann erst mit der Einkommensteuererklärung ersichtlich. Alles andere ist unredlich.
--- End quote ---
Nö sehe ich nicht.
Erhöhung des Entgeltes um 64 Euro brutto durch Tariferhöhung hatte eine Nettoerhöhung um 30 Euro zur Folge, obwohl sich andere Parameter nicht verändert hatten (Steuerklasse, Prozente für KV, RV, AV und PV).
GenerationY:
--- Zitat von: Umlauf am 20.08.2024 12:53 ---
--- Zitat von: GenerationY am 20.08.2024 11:38 ---Rechne z.B mal eine Entgeltgruppe 12, Stufe 6 einmal mit 100% Arbeitszeit und einmal mit 99% Arbeitszeit durch.
Und dann schau wie viel du von dem letzten Prozent Bruttojahresgehalt netto behalten darfst. Es ist weniger als die Hälfte...
--- End quote ---
In den 99% steckt der Arbeitnehmerfreibetrag drinnen in den 1% dann nicht mehr. Doppelt kann man den Freibetrag nicht kassieren
Wenn man es so vergleichen möchte, muss die Steuerklasse 6 verwendet werden. Diese ist komplett ohne den Freibetrag. Aber Obacht: die Krankenversicherung generiert trotzdem steuerliche Entlastungen.
Der individuelle Grenzsteuersatz ist dann immer noch nicht berücksichtigt.
--- End quote ---
Ja natürlich steckt der Freibetrag da drin. Es geht ja auch darum was man von einer Lohnerhöhung netto behalten darf.
Wenn ich die oben erwähnte Berechnung hier in den Rechner eingebe bleiben von 845 zusätzlichen Euro brutto gerade mal 388 netto über...
Was lernt uns das? Mehr arbeiten und sich anstrengen lohnt nicht. Und bei Teilzeit steigt der netto Stundenlohn.
Wer das anders sieht kann ja gerne weiter Vollgas geben und noch mehr Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Immer ran an die Schüppe!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version