Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Runter mit der elendingen Arbeitszeit! Umfrage der KOMBA und DBB
KlammeKassen:
--- Zitat von: Richard777 am 20.08.2024 14:11 ---Wir in Bayern sind in der BVK da zahlt nur der Arbeitgeber wir zahlen da nix
--- End quote ---
Okay, das ist krass, das wären im Jahr so ca. 1.000 Euro netto mehr.
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: KlammeKassen am 20.08.2024 14:15 ---
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 20.08.2024 13:49 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 20.08.2024 13:23 ---Link
also bei mir steht da, dass für die weiteren Euro keine 50 % bleiben, und hier geht es um regelmäßige Erhöhungen und keine JSZ. Und dann ab Überschreiten der BBG bleibt etwas mehr übrig.
Also bei mir steht da unter 50 %, keine Ahnung was du da falsch gemacht hast.
--- End quote ---
Hingegen berechnet der klassische TVöD-Rechner, den ich nun mehrfach verlinkt habe, bei mir seit Jahren bis auf den letzten Cent genau den Brutto- und Nettolohn, der sich auch auf meinen monatl. Abrechnungen findet.
--- End quote ---
Das ist der gleiche Rechner, du kannst dort anklicken ("ausführlicher Rechner auf [...]", den man dann auf seine individuelle Situation anpassen kann. Zumal ein KK-Beitrag von 15,5 % doch mittlerweile sehr unrealistisch ist...
Außerdem verwechselst du hier auch gerade 2 Sachen.
Du redest immer von den durchschnittlichen Abgaben des Gesamtverdienstes.
Ich rede von den Abgaben für jeden weiteren Euro, den man verdient.
Das ist wie im Steuersystem. Der Durchschnittsssteuersatz klingt auch immer recht nett, der Grenzsteuersatz (für jeden weiteren Euro) ist dann meistens nicht so pralle.
die 4.700 Euro hatte ich nur gewählt, um den Effekt der BBG für KV/PV aufzuzeigen
--- End quote ---
Danke für die Erläuterungen.
Mir war nicht klar, dass viele Kommunen bei der VBL sind.
Ähnlich wie in Bayern hat man im Gebiet der ZVK-Rh (Rheinland) keinen AN-Anteil an der ZVK. Das ist natürlich ein spürbarer Unterschied.
Zum ausführlichen Rechner: Danke für den Hinweis mit dem Button, wie man dazu gelangt.
Übernehme ich meine Angaben aus dem einfachen Rechner erhalte ich (knapp über der BBG) tatsächlich 61% (+100€) bis 56% (+1000€).
Unterhalb der BBG wird es tatsächlich etwas knapp (52%).
Zum KK-Beitrag: Ich nehme immer 15,8%, was bei mir der Fall ist und der aktuelle Satz der Techniker ist. Immerhin die KK mit den höchsten Mitgliederzahlen. So unrealistisch ist das also nicht. Mehr zu bezahlen, statt die KK zu wechseln, ist m.E. ähnlich optional wie KSt.
Von daher würde ich vorschlagen wir einigen uns auf: Es kommt darauf an.
Eine Pauschalisierung, dass man unter dem BBG sicher weniger als 50% Netto von einem Bruttolohnzuwachs erhält, trifft nicht zu.
Ursprünglich habe ich mich an den Zahlen von XLS aufgehängt, der Werte genannt und Worte gewählt hat, die stark überzogen und, wie es jemand nannte, unredlich sind:
--- Zitat von: XLS am 07.08.2024 19:41 ---Wenn Arbeitnehmer mit höheren Einkommen zunehmend ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sich Entgeltsteigerungen ab ca. 60.000 Euro brutto immer weniger lohnen - weil netto fast nichts ankommt, dann wird die Politik zum Handeln gezwungen sein, weil die Kapazitäten ja im öD bzw. in der Wirtschaft dringend möglichst Vollzeit gebraucht werden. Da wird sich politisch aber nur dann etwas tun, wenn die AN auf breiter Masse ihre Arbeitszeiten reduzieren, wenn es aus verschiedenen Erwägungen heraus einen gesellschaftlichen Trend zur AZV gibt. Solange es aber noch so viele Arbeitnehmer gibt, die sich über 2,5 Prozent mehr Brutto freuen, weil sie dann 76,51 Euro mehr netto bekommen, von denen aber effetiv nur 12,,21 Euro übrig bleiben, weil die KV Beiträge auch gestiegen sind (die Zahlen nur mal beispielhaft), dann läuft doch etwas schief. Und ich gehe soweit mit, dass diese Problematik nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, sondern rein abgabenpolitisch bedingt ist.
--- End quote ---
Wer gerne mehr Netto vom Brutto möchte, auch bei Lohnerhöhungen und Stufenaufstiegen, sollte aber vor allem die einfachen Möglichkeiten, die im eigenen Einflussbereich liegen nutzen: Aus der Kirche austreten und die KK wechseln.
Darüber hinaus würde mich der festgestellte Effekt der BBG motivieren über diese zu kommen, also ein höheres Jahresbrutto zu erreichen, anstatt die Segel zu streichen, weil knapp darunter "nur" 48% oder 52% vom Bruttozuwachs übrig bleiben.
KlammeKassen:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 20.08.2024 14:49 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 20.08.2024 14:15 ---
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 20.08.2024 13:49 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 20.08.2024 13:23 ---Link
also bei mir steht da, dass für die weiteren Euro keine 50 % bleiben, und hier geht es um regelmäßige Erhöhungen und keine JSZ. Und dann ab Überschreiten der BBG bleibt etwas mehr übrig.
Also bei mir steht da unter 50 %, keine Ahnung was du da falsch gemacht hast.
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Hingegen berechnet der klassische TVöD-Rechner, den ich nun mehrfach verlinkt habe, bei mir seit Jahren bis auf den letzten Cent genau den Brutto- und Nettolohn, der sich auch auf meinen monatl. Abrechnungen findet.
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Das ist der gleiche Rechner, du kannst dort anklicken ("ausführlicher Rechner auf [...]", den man dann auf seine individuelle Situation anpassen kann. Zumal ein KK-Beitrag von 15,5 % doch mittlerweile sehr unrealistisch ist...
Außerdem verwechselst du hier auch gerade 2 Sachen.
Du redest immer von den durchschnittlichen Abgaben des Gesamtverdienstes.
Ich rede von den Abgaben für jeden weiteren Euro, den man verdient.
Das ist wie im Steuersystem. Der Durchschnittsssteuersatz klingt auch immer recht nett, der Grenzsteuersatz (für jeden weiteren Euro) ist dann meistens nicht so pralle.
die 4.700 Euro hatte ich nur gewählt, um den Effekt der BBG für KV/PV aufzuzeigen
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Danke für die Erläuterungen.
Mir war nicht klar, dass viele Kommunen bei der VBL sind.
Ähnlich wie in Bayern hat man im Gebiet der ZVK-Rh (Rheinland) keinen AN-Anteil an der ZVK. Das ist natürlich ein spürbarer Unterschied.
Zum ausführlichen Rechner: Danke für den Hinweis mit dem Button, wie man dazu gelangt.
Übernehme ich meine Angaben aus dem einfachen Rechner erhalte ich (knapp über der BBG) tatsächlich 61% (+100€) bis 56% (+1000€).
Unterhalb der BBG wird es tatsächlich etwas knapp (52%).
Zum KK-Beitrag: Ich nehme immer 15,8%, was bei mir der Fall ist und der aktuelle Satz der Techniker ist. Immerhin die KK mit den höchsten Mitgliederzahlen. So unrealistisch ist das also nicht. Mehr zu bezahlen, statt die KK zu wechseln, ist m.E. ähnlich optional wie KSt.
Von daher würde ich vorschlagen wir einigen uns auf: Es kommt darauf an.
Eine Pauschalisierung, dass man unter dem BBG sicher weniger als 50% Netto von einem Bruttolohnzuwachs erhält, trifft nicht zu.
Ursprünglich habe ich mich an den Zahlen von XLS aufgehängt, der Werte genannt und Worte gewählt hat, die stark überzogen und, wie es jemand nannte, unredlich sind:
--- Zitat von: XLS am 07.08.2024 19:41 ---Wenn Arbeitnehmer mit höheren Einkommen zunehmend ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sich Entgeltsteigerungen ab ca. 60.000 Euro brutto immer weniger lohnen - weil netto fast nichts ankommt, dann wird die Politik zum Handeln gezwungen sein, weil die Kapazitäten ja im öD bzw. in der Wirtschaft dringend möglichst Vollzeit gebraucht werden. Da wird sich politisch aber nur dann etwas tun, wenn die AN auf breiter Masse ihre Arbeitszeiten reduzieren, wenn es aus verschiedenen Erwägungen heraus einen gesellschaftlichen Trend zur AZV gibt. Solange es aber noch so viele Arbeitnehmer gibt, die sich über 2,5 Prozent mehr Brutto freuen, weil sie dann 76,51 Euro mehr netto bekommen, von denen aber effetiv nur 12,,21 Euro übrig bleiben, weil die KV Beiträge auch gestiegen sind (die Zahlen nur mal beispielhaft), dann läuft doch etwas schief. Und ich gehe soweit mit, dass diese Problematik nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, sondern rein abgabenpolitisch bedingt ist.
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Wer gerne mehr Netto vom Brutto möchte, auch bei Lohnerhöhungen und Stufenaufstiegen, sollte aber vor allem die einfachen Möglichkeiten, die im eigenen Einflussbereich liegen nutzen: Aus der Kirche austreten und die KK wechseln.
Darüber hinaus würde mich der festgestellte Effekt der BBG motivieren über diese zu kommen, also ein höheres Jahresbrutto zu erreichen, anstatt die Segel zu streichen, weil knapp darunter "nur" 48% oder 52% vom Bruttozuwachs übrig bleiben.
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Ja da hast du Recht, das war mir ehrlich gesagt nicht klar, dass das so deutliche Unterschiede verursacht. Dass die VBL teuer ist, wusste ich; aber das bei den anderen Versorgungskassen wirklich Null Euro selbst zu zahlen sind, war mir nicht bewusst.
Mit der KK bezog ich mich darauf, dass du immer den Standardrechner einfach nutzt (dort kannst du ja keine Werte verstellen....) und der weist 15,5 % aus... (sollte dort vielleicht mal angepasst werden, da etwas wenig);
Ich bin selbst bei der TK und weiß daher, dass der Zusatzbeitrag dort noch relativ günstig ist, eben bei 15,8 % und dass dieser jetzt schon deutlich unter dem Durchschnitt ist, daher weiß ich nicht woher die 15,5 % resultieren.
Wie läuft das denn bei euren 0% Arbeitnehmer-Systemen in der BV. Ist bei euch das SV-pflichtige Gehalt denn auch höher als das Bruttogehalt?
Wenn du den "klassischen TVÖD-Rechner" benutzt, wird ja auch ein höheres SV-pflichtiges Gehalt für die Berechnung von AV, KV, PV und RV als Grundlage genutzt - dies liegt an dem Umlagesystem der VBL - wenn eure ZVK aber beitragsbasiert ist... weiß ich nicht, wie sich das dann errechnet.
Wie gesagt mit VBL ist es auf jeden Fall tatäschlich immer so gewesen, dass unter 50 % bleiben bei einer Erhöhung - zumindest in dem Bereich zwischen 50 und 60 k im Jahr (unterhalb der BBG), habe das ja mehrfach schon erlebt durch Stufensprünge und/oder Tariferhöhungen
Richard777:
Naja wir haben unser Grundgehalt und dann die normalen SV Beiträge und in Klammern einen Zusatzbeitrag der aber wie gesagt nur von AG getragen wird. Ist das denn in Bayern eine Ausnahme? Ich war vorher in TV L und wurde für 6 Monate im VBL angemeldet. Bei meiner alten Arbeit. Ja wir haben schon mehr netto.
KlammeKassen:
Ich meinte, ob ihr auch ein höheres SV-pflichtiges Gehalt habt als das Bruttogehalt.
Falls nicht, profitiert ihr sogar doppelt, weil ihr nicht die 1,81 % zahlt und auch auf einen niedrigeren Beitrag die Sozialabgaben zahlt.
Beispiel aus der TVÖD Tabelle:
Entgeltgruppe E 11, Stufe 1 im Bereich VKA, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024
Grundgehalt: 4032.38 €
sozialvers. Brutto: 4186.00 €
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=1&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=
Weil das VBL (West) System ein Umlagesystem ist, ist nämlich das regelmäßige sozialversicherungspflichtige Gehalt auch höher.
Das bedeutet: Bruttoeinkommen 4.032,38 Euro
Beiträge für RV, SV, AV und PV sind jedoch auf 4.186,00 Euro zu zahlen; auch noch ein Grund warum im öD relativ wenig netto übrig bleibt
=> 1.) 1,81 % vom ZVK-pflichtigen Gehalt werden vom Netto nachher abgezogen
=> 2.) das Sozialversicherungspflichtige Gehalt ist höher als das Bruttogehalt (= übermäßige Sozialabgaben)
Daher würde mich mal interessieren, ob bei euch das Bruttoeinkommen auch dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen entspricht oder ihr auch auf einen höheren Betrag als das Bruttogehalt Abgaben zahlen müsst.
Habe mal gelesen, dass diese Hinzurechnungen beim Umlagesystem (= VBL West) stattfinden, bei den kapitalgedeckten Beitragssystemen weiß ich es nicht
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