Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Runter mit der elendingen Arbeitszeit! Umfrage der KOMBA und DBB
KlammeKassen:
--- Zitat von: Richard777 am 20.08.2024 15:28 ---Naja wir haben unser Grundgehalt und dann die normalen SV Beiträge und in Klammern einen Zusatzbeitrag der aber wie gesagt nur von AG getragen wird. Ist das denn in Bayern eine Ausnahme? Ich war vorher in TV L und wurde für 6 Monate im VBL angemeldet. Bei meiner alten Arbeit. Ja wir haben schon mehr netto.
--- End quote ---
Was meinst du mit Ausnahme?
Land und Bund sind immer bei der VBL soweit ich weiß und Kommunen teilweise; bei mir in der Region aber alle Kommunen. Kenne zumindest im Umkreis keine Kommune und keinen Landkreis, der seine ZVK nicht über die VBL abwickelt.
Offenbar haben die anderen Versorgungskassen wesentlich bessere Bedingungen (wundert mich ja, dass manche Kommunen das sogar machen, dass sie alles tragen (weil ja immer sparsamer Umgang mit Mitteln... dann kann man ja lieber den Arbeitnehmern das überborden wie in der VBL)).
Es gibt auch noch andere Versorgungskassen als die Bayerische und die VBL
XLS:
Die BBG übersteige ich erst mit der JSZ. Aber ich gehe davon aus, dass die BBG auch weiter steigen wird. Zudem sollen die KV Beiträge nach einem Bericht der Techniker KK auf bis zu 20 Prozent steigen:
https://www.merkur.de/wirtschaft/krankenkassen-beitraege-vor-explosion-frage-mich-warum-es-keinen-grossen-aufschrei-gibt-zr-93250846.html
Da nützt die BBG gar nichts, weil die Beitragssteigerungen ja auf das gesamte Einkommen bezogen sind. Ebenso die RV (da liegt die BBG bei über 90.000 Euro).
Da soll ich mich über 2 Prozent Entgelterhöhung freuen, bei der netto nicht mal die Hälfte ankommt und sogar noch weniger, weil zeitgleich die KV und RV Beiträge steigen?
Natürlich verringert sich das Bruttogehalt bei Teilzeit entsprechend (abgesehen von Entgelterhöhungen), aber jeder muss für sich individuell entscheiden, was er mit der zusätzlichen freien Zeit anfangen kann und dabei sogar einen finanziellen Mehrwert erzielt, z. B. Einsparung von Handwerkerkosten durch Do it your self, Fahrdienste und Nachbarschaftshilfen zu freundschaftlichen Preisen, Ebay-Geschäfte u. a.
Was ich fairerweise immer wieder einräumen muss, dass es sich hierbei nicht um eine Tarifproblematik handelt, sondern um eine SV- und Steuerpolitische Angelegenheit. Vorstöße sind mir lediglich von der FDP und der AFD bekannt, wie Steuersenkung durch Minderung der kalten Progression (FDP) und Abschaffung der Arbeitslosenversichung (AFD).
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: KlammeKassen am 20.08.2024 18:23 ---Ich meinte, ob ihr auch ein höheres SV-pflichtiges Gehalt habt als das Bruttogehalt.
Falls nicht, profitiert ihr sogar doppelt, weil ihr nicht die 1,81 % zahlt und auch auf einen niedrigeren Beitrag die Sozialabgaben zahlt.
Beispiel aus der TVÖD Tabelle:
Entgeltgruppe E 11, Stufe 1 im Bereich VKA, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024
Grundgehalt: 4032.38 €
sozialvers. Brutto: 4186.00 €
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=1&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=
Weil das VBL (West) System ein Umlagesystem ist, ist nämlich das regelmäßige sozialversicherungspflichtige Gehalt auch höher.
Das bedeutet: Bruttoeinkommen 4.032,38 Euro
Beiträge für RV, SV, AV und PV sind jedoch auf 4.186,00 Euro zu zahlen; auch noch ein Grund warum im öD relativ wenig netto übrig bleibt
=> 1.) 1,81 % vom ZVK-pflichtigen Gehalt werden vom Netto nachher abgezogen
=> 2.) das Sozialversicherungspflichtige Gehalt ist höher als das Bruttogehalt (= übermäßige Sozialabgaben)
Daher würde mich mal interessieren, ob bei euch das Bruttoeinkommen auch dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen entspricht oder ihr auch auf einen höheren Betrag als das Bruttogehalt Abgaben zahlen müsst.
Habe mal gelesen, dass diese Hinzurechnungen beim Umlagesystem (= VBL West) stattfinden, bei den kapitalgedeckten Beitragssystemen weiß ich es nicht
--- End quote ---
Ich bin nicht so tief im Thema drin und kann dir das ad hoc nicht sicher beantworten. Aber du kannst es dir selbst im Rechner anschauen, wenn du einfach statt VBL bspw. die ZVK-Rh auswählst.
Hier der Vergleich mit der von dir genannten EG 11 S1 zwischen VBL und ZVK-Rh bei ansonsten gleichen Angaben:
Die Unterschiede sind schon deutlich, 2% höhere Abzüge bei VBL.
Sind die Konditionen der VBL so viel besser, dass sich das lohnen kann?
Übrigens, auch der KK-Satz lässt sich im Rechner anpassen:
Vielleicht nutzt du einen veralteten Link oder es liegt an Cookies o. ä.?
Umlauf:
--- Zitat von: GenerationY am 20.08.2024 13:20 ---
--- Zitat von: Umlauf am 20.08.2024 12:53 ---
--- Zitat von: GenerationY am 20.08.2024 11:38 ---Rechne z.B mal eine Entgeltgruppe 12, Stufe 6 einmal mit 100% Arbeitszeit und einmal mit 99% Arbeitszeit durch.
Und dann schau wie viel du von dem letzten Prozent Bruttojahresgehalt netto behalten darfst. Es ist weniger als die Hälfte...
--- End quote ---
In den 99% steckt der Arbeitnehmerfreibetrag drinnen in den 1% dann nicht mehr. Doppelt kann man den Freibetrag nicht kassieren
Wenn man es so vergleichen möchte, muss die Steuerklasse 6 verwendet werden. Diese ist komplett ohne den Freibetrag. Aber Obacht: die Krankenversicherung generiert trotzdem steuerliche Entlastungen.
Der individuelle Grenzsteuersatz ist dann immer noch nicht berücksichtigt.
--- End quote ---
Ja natürlich steckt der Freibetrag da drin. Es geht ja auch darum was man von einer Lohnerhöhung netto behalten darf.
Wenn ich die oben erwähnte Berechnung hier in den Rechner eingebe bleiben von 845 zusätzlichen Euro brutto gerade mal 388 netto über...
Was lernt uns das? Mehr arbeiten und sich anstrengen lohnt nicht. Und bei Teilzeit steigt der netto Stundenlohn.
Wer das anders sieht kann ja gerne weiter Vollgas geben und noch mehr Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Immer ran an die Schüppe!
--- End quote ---
Sozialabgaben sind, abgesehen von den Bemessungsgrenzen, in Relation immer gleich.
Die Steuertabelle ist aber progressiv aufgebaut, daher kommt es darauf an von welchem Grundwert ausgegangen wird. Wenn die Progression besonders heftig zuschlägt, ist der sogenannte Wohlstandsbauch besonders gut getroffen worden. Das mit jeden Euro mehr die Steuerlast für das entsprechende Einkommenssegment steigt, ist kein Geheimnis.
Deswegen kann man mit der Steuertabelle ganze Zimmer tapezieren. Der Freibetrag beginnt halt ganz am Anfang.
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2024.pdf
KlammeKassen:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 20.08.2024 20:40 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 20.08.2024 18:23 ---Ich meinte, ob ihr auch ein höheres SV-pflichtiges Gehalt habt als das Bruttogehalt.
Falls nicht, profitiert ihr sogar doppelt, weil ihr nicht die 1,81 % zahlt und auch auf einen niedrigeren Beitrag die Sozialabgaben zahlt.
Beispiel aus der TVÖD Tabelle:
Entgeltgruppe E 11, Stufe 1 im Bereich VKA, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024
Grundgehalt: 4032.38 €
sozialvers. Brutto: 4186.00 €
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=1&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=
Weil das VBL (West) System ein Umlagesystem ist, ist nämlich das regelmäßige sozialversicherungspflichtige Gehalt auch höher.
Das bedeutet: Bruttoeinkommen 4.032,38 Euro
Beiträge für RV, SV, AV und PV sind jedoch auf 4.186,00 Euro zu zahlen; auch noch ein Grund warum im öD relativ wenig netto übrig bleibt
=> 1.) 1,81 % vom ZVK-pflichtigen Gehalt werden vom Netto nachher abgezogen
=> 2.) das Sozialversicherungspflichtige Gehalt ist höher als das Bruttogehalt (= übermäßige Sozialabgaben)
Daher würde mich mal interessieren, ob bei euch das Bruttoeinkommen auch dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen entspricht oder ihr auch auf einen höheren Betrag als das Bruttogehalt Abgaben zahlen müsst.
Habe mal gelesen, dass diese Hinzurechnungen beim Umlagesystem (= VBL West) stattfinden, bei den kapitalgedeckten Beitragssystemen weiß ich es nicht
--- End quote ---
Ich bin nicht so tief im Thema drin und kann dir das ad hoc nicht sicher beantworten. Aber du kannst es dir selbst im Rechner anschauen, wenn du einfach statt VBL bspw. die ZVK-Rh auswählst.
Hier der Vergleich mit der von dir genannten EG 11 S1 zwischen VBL und ZVK-Rh bei ansonsten gleichen Angaben:
Die Unterschiede sind schon deutlich, 2% höhere Abzüge bei VBL.
Sind die Konditionen der VBL so viel besser, dass sich das lohnen kann?
Übrigens, auch der KK-Satz lässt sich im Rechner anpassen:
Vielleicht nutzt du einen veralteten Link oder es liegt an Cookies o. ä.?
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Danke für deine Antwort :)!
Ja, dann profitiert ihr tatsächlich doppelt. Euer sozialversicherungspflichtiges Gehalt (also auf das, was ihr Sozialabgaben zahlt), ist auch nicht so hoch (d.h. dass auch die Sozialabgaben geringer sind) wie bei uns und halt kein VBL Abzug; aber nun wird deutlich, warum nicht VBL-Versicherte nicht nachvollziehen können, wie nicht 50 % übrig bleiben können bei Gehaltserhöhungen.
Umlagesysteme sind nämlich steuerrechtlich und sozialversicherungstechnisch ganz anders zu behandeln (aus meiner Sicht für Arbeitnehmer extrem nachteilig) anders als kapitalgedeckte Systeme zu behandeln.
Die Leistungen aus der VBL sind meines Erachtens nach nicht besser. Ich habe mal bei der Bayerischen Versorgungskasse geschaut (weil Richard das sagte):
die Formel ist soweit ich das sehe, identisch
ZVK-Pflichtiges Gehalt / 12 / 1000 x Altersfaktor = Versorgungspunkte (und diese später x 4 Euro = Betrag)
Die Tabelle mit dem Altersfaktor für jedes Lebensjahr ist haargenau wie die von der VBL.
Dein Beispiel zeigt ja sehr schön auf: 1.000 Euro netto mehr im Jahr, wenn eine kapitalgedeckte Altersvorsorge genutzt wird statt eines Umlagesystems. Und die Leistungen sind - soweit ich das auf den ersten Blick beurteilen kann - identisch.
Das ist echt schon heftig....
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