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Runter mit der elendingen Arbeitszeit! Umfrage der KOMBA und DBB

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BAT:
Nein, es hat im VKA zwölf Jahre lang bestanden und war ein absolutes Hemmnis in der Entwicklung.

Auch der Zusammenhang ist in deinen Zitaten nicht richtig dargelegt. Die stufengleich HG war ständig Thema in den Verhandlungsrunden von ca. 2007 bis 2014 und wurde erst ganz zum Ende umgesetzt. Ein Zusammenhang herzuleiten mit dem Thema Neueingrupprierung ist schon eher unverschämt. Es wurde schlicht gepennt. Über Jahre.

KlammeKassen:

--- Zitat von: heike2106 am 03.06.2024 14:52 ---Ich weiß auch nicht, warum eine 9a notwendig wurde und der Abstand zur 9b nun so gering ist.
bzw. die Grenze für mit und ohne Studium nun innerhalb der 9 zu finden ist.

--- End quote ---

Der Abstand zwischen EG9a und EG9b ist ein Witz, wenn man bedenkt wie unterschiedlich die Voraussetzungen sind. Zumal irgendwie EG9a schon sehr oft vertreten ist in den Verwaltungen.... (sehr viele gehen direkt von EG6 auf EG9a (gut, 7 und 8 gibt es meist auch nicht so viel).
Beim Bund ist der Abstand zumindest etwas größer. Der Bund hat die gleiche Entgelttabelle wie wir, nur in der EG 9 ist es bei ihm anders - dort wird eine höhere Ausbildung mehr gewürdigt (höhere Differenz zwischen EG9a und EG9b)

KlammeKassen:

--- Zitat von: SteinzeitGedanke am 04.06.2024 09:32 ---Klar hast du Recht in dem Punkt. Der öD hat mit der Sicherheit Jahrzehnte lang gepunktet. Spricht auch nichts dagegen weniger zu verdienen als der Tarifprimus IGM und dem Chemie Tarif. Ich will lediglich sagen, dass man nicht alles madig reden muss was man nicht kennt. Es mag sein, dass die 39/40h Woche lange die Norm waren aber  irgendwann sollte auch der öD in die Richtung Arbeitszeitverkürzung denken. Es ist schade zu sehen, dass diese hier so stark abgelehnt wird.

--- End quote ---

Wenn du das für uns rausholst, gerne.
Hast dich schon angemeldet für die Tarifverhandlungen?

Wie sollen die denn 4 Stunden weniger PLUS Gehaltserhöhung herausholen?
Vielleicht kannst du ja zum 1.1.2025 das VKA Präsidium übernehmen und machst das klar.

MoinMoin:

--- Zitat von: TrexLittleArms am 04.06.2024 08:04 ---Danke für deine Ausführlichen Antworten - ich machs mal etwas kürzer:

- Bei uns findet keine Änderung des bisherigen Arbeitsvertrages statt - es ist eine Höhergruppierung aufgrund geänderter Tätigkeiten

--- End quote ---
Durch diese UNwissenheit wirst du halt zum Spielball: Denn das ist eine Arbeitsvertragsänderung, da die Änderung der auszuübenden Tätigkeiten, die eine Änderung der Entgeltgruppe zur Folge hat, eine Änderung des Arbeitsvertrages ist.
Dazu muss kein neuer Arbeitsvertrag ausgestellt oder unterschrieben werden.
Für eine solche Änderung bedarf es keine Schriftform.


--- Zitat ---- Zeitpunkt ist die Abgabe der geänderten Arbeitsplatzeschreibung - da bin ich noch im Gespärach, da die Aufgabenübertragung ja vorher erfolgte.
- individuelle Einzellfallentscheidungen werden abgelehnt und mit der Gleichbehandlung aller Kollegen begründet.

--- End quote ---
Da man stets aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist und entsprechend bezahlt werden muss, bist du da der zweite Spielball, der sich bespielen lässt und nicht selber spielt.


--- Zitat ---So - und nun kommst du mit dem Spielball - ich möchte gerne bei meinem AG weiterhin arbeiten - natürlich könnte ich jetzt die Keule Schwingen und mit Anwalt für Arbeitsrecht kommen.
--- End quote ---
Also ich habe stets mit meinem Arbeitgeber geredet und nicht mit einen Anwalt gedroht.
Wenn dir kurz vor der Höherstufung eine Höhergruppierung angeboten wird, dann erklärt man seinen AG, dass man nicht gewillt ist, diese Tätigkeitänderung zu diesen Zeitpunkt dauerhaft zu übernehmen, weil man nicht gewillt ist einen fünfstelligen Einkommensverlust hinzunehmen, obwohl man höherwertige Arbeit machen soll.
Warum sollte das ein AG nicht verstehen oder die Stimmung versemmeln?
Und was will der AG dann machen?
Er kann sich mit dir zusammensetzen und einen Weg finden, der für beide gut ist oder er sucht sich einen anderen MA, der dazu gewillt ist die Aufgaben zu diesen Zeitpunkt zu übernehmen.

Dafür braucht man keinen Anwalt!


--- Zitat --- Die Frage ist nur, was macht das selbst aus einem und das dann erst wirklich richtig belastete Verhältnis zwischen AG und mir?
--- End quote ---
Wenn es das Verhältnis belastet, dass man dem AG erläutert, das sein Timing gerade ganz ungünstig ist, dann lebst du aber in einer seltsamen Haltung. Und was es aus dir macht. Vom Ball wirst du zum Ballspieler.


--- Zitat ---Man sieht sich immer mehrfach im Leben - und ich denke ein gewisses gutes Verhältnis miteinander eröffnet auch andere Möglichkeiten :-)

--- End quote ---

Ja, man sieht sich zweimal im Leben,
aber du bist halt mit deinem Verhalten immer nur ein Spielball.
und bist dankbar, dass dein AG dich nicht ein paar Monate später höhergruppiert und er dafür viel Geld an dir spart und erkaufst dir damit das gute Verhältnis zu deinem AG.

Es sei dir gegönnt, aber beklagen darfst du ich darüber nicht, denn du hast es selber in der Hand, es anders zu handhaben.

TrexLittleArms:

--- Zitat ---Es sei dir gegönnt, aber beklagen darfst du ich darüber nicht, denn du hast es selber in der Hand, es anders zu handhaben.
--- End quote ---



Wie gesagt - Beklagt habe ich mich letztendlich nicht über meinen AG - schließlich konnte ich ja auch hier diese Entwicklung machen. Persönliche Gespräche haben stattgefunden und mögliche Entwicklungen aufgezeigt.

Was ich (auch im Zusammenhang mit den aufkommenden Tarifverhandlungen) kritisiere ist die starre Tarifpolitik welche unsere Gewerkschaften immer wieder aushandeln. Das sind halt immer die gleichen Themen, welche zu Gunsten von massiven Gehaltsteigerungen in den unteren EGs als erstes zum Opfer fallen - getreu dem Motto, betrifft ja nur wenige, welche sich über das Mass der Dinge hinaus engagieren.....   

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