Autor Thema: Runter mit der elendingen Arbeitszeit! Umfrage der KOMBA und DBB  (Read 330746 times)

Umlauf

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Mag nicht bei jedem so sein, aber lies dir mal eure DAs und DVs durch. Bei uns gibt es da z.B. sehr viele Unterschiede zwischen Teil- und Vollzeitkräften. Bestes Beispiel, eine Teilzeitkraft hat bei uns keine Gleitzeit gemäß DV und nicht das Recht untertägig zwischen mobilem Arbeiten und Büro zu "switchen".

Das klingt doch nach einer Behörde in der man sehr gerne arbeitet.

Aber mal im Ernst. Ein PR der solch eine DV unterschreibt gehört aus dem Amt gejagt. Und das sage ich als PR-Mitglied.

Nur weil eine Behörde seine Mitarbeiter wie den letzten D… behandelt, sollen die Mitarbeiter der vielen anderen Behörden zurückstecken? Das kann es nun wirklich nicht sein. Bei uns wird man mit Teilzeit nicht schlechter gestellt als Vollzeitkräfte. Da würde vorher die GB schon im Dreieck springen.

Faunus

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Mag nicht bei jedem so sein, aber lies dir mal eure DAs und DVs durch. Bei uns gibt es da z.B. sehr viele Unterschiede zwischen Teil- und Vollzeitkräften. Bestes Beispiel, eine Teilzeitkraft hat bei uns keine Gleitzeit gemäß DV und nicht das Recht untertägig zwischen mobilem Arbeiten und Büro zu "switchen".

Das klingt doch nach einer Behörde in der man sehr gerne arbeitet.

Aber mal im Ernst. Ein PR der solch eine DV unterschreibt gehört aus dem Amt gejagt. Und das sage ich als PR-Mitglied.

Nur weil eine Behörde seine Mitarbeiter wie den letzten D… behandelt, sollen die Mitarbeiter der vielen anderen Behörden zurückstecken? Das kann es nun wirklich nicht sein. Bei uns wird man mit Teilzeit nicht schlechter gestellt als Vollzeitkräfte. Da würde vorher die GB schon im Dreieck springen.

Im meinen kühnsten (Alp-)Träumen wäre mir so eine Ungleichbehandlung in der heutigen Zeit nicht eingefallen. Auch mir geht es so: welcher PR unterschreibt so einen Unsinn und welche Belegschaft wählt überhaupt solche Blindgänger!

KlammeKassen

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...Dieses Wahlmodell bietet keine Vorteile gegenüber der Teilzeit, außer dass es vielleicht etwas weniger bürokratisch ist.

...

Das ist halt Schwachsinn. Könnten wir hier bitte ENDLICH aufhören immer wieder diese Thema aufzurollen ?

Habe es hier an anderer Stelle schon erwähnt, es kann einen RIESIGEN Unterschied machen, wenn du Teilzeitkraft anstatt Vollzeitkraft bist auf dem Papier.

Mag nicht bei jedem so sein, aber lies dir mal eure DAs und DVs durch. Bei uns gibt es da z.B. sehr viele Unterschiede zwischen Teil- und Vollzeitkräften. Bestes Beispiel, eine Teilzeitkraft hat bei uns keine Gleitzeit gemäß DV und nicht das Recht untertägig zwischen mobilem Arbeiten und Büro zu "switchen".

Das ist aber das Problem Eurer DV, nicht des Tarifs.

Möglich wäre es zum Beispiel, dass man Euch die Gleitzeit nach einer AZV schlicht für alle streicht. Gäbe bestimmt Jubel in den Büros und auf den Gängen.

Könnte interessant werden bei Anteilsrechten an LOB und Prämien (Corona / Inflation); wobei ich ja mal hoffe, dass es mit den Prämien nun auch mal gut ist und es ein paar Prozente gibt.

KlammeKassen

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... Nein, die Stunden müssen reduziert werden und der Lohn darf nicht im gleichen Maße fallen, sonst ist das ganze recht witzlos. Wie heißt es so schön: "bei vollem Lohnausgleich". Das wäre der Kompromiss, den man anstreben muss. Eine Nullrunde für max zwei Jahre, dafür aber dann runter auf 35h. ...

Ich wiederhole mich an dieser Stelle zwar bestimmt zum 42. Male, aber diese Argumentation kann ausschließlich aus den Bereichen kommen, in denen nur eine leichte bis mäßige Arbeitslast anliegt, ergo: Viel Zeit für das Kaffee-Trinken, Geburtstags-Karten basteln, Spitzen, oder Nase Bohren. Und ja: Diese Bereiche gibt es.

Aber dort, wo mehr Arbeit landet, als Zeit zur Verfügung steht, provoziere ich mit einer solchen Veränderung doch keine Freude: Mehr Leistungsdruck und als Belohnung eine Nullrunde?

Kann ich nur bestätigen, bin im letzten halben Jahr auch auf 42 h die Woche etwa immer gekommen, weil wir im Winter auch extrem viele Arbeitsausfälle (Krankheitsbedingt hatten), die Arbeit wurde aber nicht entsprechend weniger. Bei 37 / 35 h baue ich dann noch mehr Gleitzeitguthaben auf.
Kann ich noch öfter freinehmen... :D, ich mache dafür dann regelmäßig freie Gleittage, weil ich das Guthaben nicht verfallen lasse. Da ich - wenn ich kein Homeoffice mache (2 Tage die Woche) - relativ weit fahren muss, sind mir freie Tage auch lieber als 20 Minuten früher Feierabend zu machen

UNameIT

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...Dieses Wahlmodell bietet keine Vorteile gegenüber der Teilzeit, außer dass es vielleicht etwas weniger bürokratisch ist.

...

Das ist halt Schwachsinn. Könnten wir hier bitte ENDLICH aufhören immer wieder diese Thema aufzurollen ?

Habe es hier an anderer Stelle schon erwähnt, es kann einen RIESIGEN Unterschied machen, wenn du Teilzeitkraft anstatt Vollzeitkraft bist auf dem Papier.

Mag nicht bei jedem so sein, aber lies dir mal eure DAs und DVs durch. Bei uns gibt es da z.B. sehr viele Unterschiede zwischen Teil- und Vollzeitkräften. Bestes Beispiel, eine Teilzeitkraft hat bei uns keine Gleitzeit gemäß DV und nicht das Recht untertägig zwischen mobilem Arbeiten und Büro zu "switchen".

Die Unterschiede gibt es bei uns nicht, den Tariflich ist eine Gleichbehandlung vorgeschrieben.

In nem anderen Thread geistern folgende Verdi-Vorschläge aus dem Startgespräch:
- Wiedereinführung Altersteilzeit,
-Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit nach dem Wahlrechtsmodell der IGM (Zeit oder Geld)
-keine Prozentuale Erhöhung

Also wenn verdi das wirklich so fordert, muss man sich ernsthaft überlegen ob >E9 noch in der Verwaltung bleibt.

MoinMoin

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Die Unterschiede gibt es bei uns nicht, den Tariflich ist eine Gleichbehandlung vorgeschrieben.
Kannst du mir einen Tipp geben, wo ich das im TV finde.

UNameIT

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Die Unterschiede gibt es bei uns nicht, den Tariflich ist eine Gleichbehandlung vorgeschrieben.
Kannst du mir einen Tipp geben, wo ich das im TV finde.

TV nicht BAT könnte ich, aber:

Es gibt das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz

in dem genannten Fall sagt übrigens §11 TVÖD Teilzeitbeschäftigung klar aus, das die Gleitzeitregelung auch hier gilt

Auch gelten Sätze wie:

§5 (8) Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen
so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht
wird.

§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung
Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je
Stunde

BAT

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Es gibt das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz

in dem genannten Fall sagt übrigens §11 TVÖD Teilzeitbeschäftigung klar aus, das die Gleitzeitregelung auch hier gilt


Das passt nicht zusammen. Es kann immer nur eine Rechtsgrundlage für Teilzeit geben, entweder man stützt sich auf das Gesetz ODER auf den Tarif.

Platten

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Die erste Frage der Forderungsumfrage bei Verdi lautet "Sollen wir einen festen Betrag (z.B. 300,- Euro) oder eine prozentuale Forderung stellen?"

Das war es dann wohl wieder mit den großspurigen Ankündigungen und "Arbeitszeitbefragungen".

BAT

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Die erste Frage der Forderungsumfrage bei Verdi lautet "Sollen wir einen festen Betrag (z.B. 300,- Euro) oder eine prozentuale Forderung stellen?"

Das war es dann wohl wieder mit den großspurigen Ankündigungen und "Arbeitszeitbefragungen".

Hört her ihr Völker, es soll Ankündigungen geben!

KlammeKassen

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Die erste Frage der Forderungsumfrage bei Verdi lautet "Sollen wir einen festen Betrag (z.B. 300,- Euro) oder eine prozentuale Forderung stellen?"

Das war es dann wohl wieder mit den großspurigen Ankündigungen und "Arbeitszeitbefragungen".

Grundsätzlich sollte die Erhöhung der Tarifentgelte ja auch an erster Stelle stehen - bevor noch ggf. andere Dinge angegangen werden. Was erwartest du? "Wir fordern 37 Stunden und keine Entgelterhöhung" , dann tritt ca. die Hälfte der Mitglieder aus; jedem sollte bewusst sein, dass wir noch beim Reallohnverlust stehen.
Zudem hat sogar Werneke gesagt (sinngemäß zitiert): Neben Entgelterhöhungen wird auch die Arbeitszeit eine Rolle spielen.
Das heißt ja, dass Entgelterhöhungen im Mittelpunkt (hoffentlich) stehen.

BAT

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Wir reden über eine Verteilungsmasse, die im Regelfall nie oder oder sehr bescheiden "oben" ankommt. INsofern ist es doch sinnvoll die volle Forderung auch ab E9... zu bekommen. Das bekommt man durch AZV.

Reallohnverluste... naja, auch in den letzten Jahren waren HG nicht verboten.

KlammeKassen

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Wir reden über eine Verteilungsmasse, die im Regelfall nie oder oder sehr bescheiden "oben" ankommt. INsofern ist es doch sinnvoll die volle Forderung auch ab E9... zu bekommen. Das bekommt man durch AZV.

Reallohnverluste... naja, auch in den letzten Jahren waren HG nicht verboten.

Dafür muss es erstmal die passenden Stellen geben - und auch bei den anderen Branchen wird auf einen Reallohnausgleich Wert gelegt und das nicht verbunden mit dem Hinweis "Den könnt ihr kriegen, wenn ihr höherdotierte Stellen annehmt."
Mit der Empfehlung braucht es die Tarifverhandlungen gar nicht... Dann wären EG15er ja immer am Limit

BAT

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Sicherlich, da hast Du recht. Ging mir nur um das auch hier oft gehörte Argument, wir hätten alle Reallohnverluste erlitten. Was aber so nicht für jeden stimmt.

NelsonMuntz

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Man könnte auch in die pW wechseln, Erben, oder einen Lottogewinn einfahren - all das könnte Reallohnverluste kompensieren.

... ist aber für eine Tarifverhandlung genauso unerheblich, wie ein individueller Karrieresprung.