Die Unterschiede gibt es bei uns nicht, den Tariflich ist eine Gleichbehandlung vorgeschrieben.
Kannst du mir einen Tipp geben, wo ich das im TV finde.
TV nicht BAT könnte ich, aber:
Es gibt das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz
in dem genannten Fall sagt übrigens §11 TVÖD Teilzeitbeschäftigung klar aus, das die Gleitzeitregelung auch hier gilt
Auch gelten Sätze wie:
§5 (

Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen
so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht
wird.
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung
Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je
Stunde