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Letzte Chance vorbei ... oder?
MoinMoin:
--- Zitat von: was_guckst_du am 30.04.2024 12:06 ---Probezeitkündigungen brauchen keine Begründung...wenn man der Auffassung ist, es passt nicht, dann ist es eben so....dafür ist die Probezeit ja vorgesehen...
...gilt übrigens für beide Seiten
--- End quote ---
Aber der PR muss idR "beteiligt" werden und da muss man schon etwas schreiben. Muss aber kein objektives Kriterium sein.
Ein passt nicht ins Team oder wir haben uns mehr erwartet reicht da schon.
Fragmon:
--- Zitat von: was_guckst_du am 30.04.2024 12:06 ---Probezeitkündigungen brauchen keine Begründung...wenn man der Auffassung ist, es passt nicht, dann ist es eben so....dafür ist die Probezeit ja vorgesehen...
...gilt übrigens für beide Seiten
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Das ist Quatsch. Ein Kündigungsschutz hat überhaupt nichts mit der Probezeit zu tun.
Kündigungsschutz nach SGB IX ist auch nicht einschlägig, da §173 eine Ausnahme bei einer Dauer des AV < 6 Monate erlaubt.
Ob § 167 eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung darstellt ist noch nicht abschließend geklärt.
Wenn in der Personalakte die Kündigung begründet wurde, dann kann dies gerichtlich überprüft werden. Blöd vom AG, da er dies hätte nicht machen müssen (außer gegenüber dem Personalrat).
was_guckst_du:
Nochmal:
Bei einer Kündigung in der Probezeit müssen - im Gegensatz zu der ordentlichen Kündigung - keine Gründe angegeben werden. Hier ist lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu beachten.
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt grundsätzlich der besondere Kündigungsschutz gem. § 9 SGB. Dieser greift jedoch nicht in der Probezeit, sondern nach 6 Monaten Wartezeit (SGB IX § 173). Erst nach Ablauf dieser Zeit greift der Kündigungsschutz.
MoinMoin:
--- Zitat von: was_guckst_du am 01.05.2024 13:05 ---Nochmal:
Bei einer Kündigung in der Probezeit müssen - im Gegensatz zu der ordentlichen Kündigung - keine Gründe angegeben werden. Hier ist lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu beachten.
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Korrekt, trotzdem muss man wegen der Beteiligung des PRs denen irgendwas mitteilen.
Dem An allerdings muss man nüscht mitteilen und sollte es auch tunlichst vermeiden irgendwas dem AN zu sagen.
clarion:
Aber das was man den PR mitteilt, müsste doch in der Personalakte stehen, die man einsehen kann.
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