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[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung
Grandia:
Genau dies ist es aber. Eine zusätzliche Zahlung zum Weihnachtsgeld für das erste und zweite Kind von je 1000€. Das Dritte und jedes weitere Kind bekommt nichts. So verstehe ich das.
HochlebederVorgang:
Dritte und weitere Kinder bekommen ja genug über den Ergänzungszuschlag... Hier erfolgt ein
Eingeständnis nach dem anderen.
Wilkinson13:
Nein Jungs, cool bleiben: 8)
Der Referentenentwurf sieht eine Zahlung für jedes Kind vor:
"Kinderweihnachtsgeld" wird bereits über den § 63 Abs. 2 NBesG gezahlt.
250+250+500 für jedes Weitere.
Wenn der Entwurf stimmt und du >Grandia< richtig liegst, würde das
in meinem Falle (3 Kinder) zu den 1000,- Euro (Abs.2) weitere 3.000,- Euro (§63a) brutto bedeuten.
Lunze:
Das stimmt so nicht. Stufe 2 und 3 betreffen nur die ersten zwei Kinder. Siehe
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/familienzuschlag/familienzuschlag-haufig-gestellte-fragen-203717.html
Daher gehen die weiteren Kinder leer aus.
Wilkinson13:
Ja stimmt...les ich auch so. Verdammt! :-\
Wie will man das denn begründen?
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