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[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung
Mg2730:
Kleine Frage am Rande zum Nds Familienergänzungszuschlag:
Beamter mit 3 Kindern ist sich bewusst, dass er diesen nicht erhalten wird, da die Ehefrau über der festgelegten Hinzuverdienergrenze liegt.
Muss der Familienergänzungszuschlag trotzdem beantragt werden um einen ablehnenden Bescheid zu erhalten gegen den dann möglicherweise geklagt werden kann ?
Oder ist es generell ausreichend zum Jahresende der Besoldung zu widersprechen?
Besten Dank für Rückmeldungen vorab.
Grandia:
Diese Dinge sind ungekoppelt. Man kann den Antrag stellen UND den Widerspruch einlegen. Der Antrag für den Zuschuss ist hinfällig, verdient der Partner mehr als Mindestlohn und mehr als 10h/Woche. Es scheint fast mit Absicht nahe an der sozialversicherungspflichtigen Grenze zu liegen, wenn ich mich nicht vertue.
Geduld ist begrenzt:
ich bin ja mal gespannt wie lange die Verordnung Bestand hat.
Aber generell ist das Besoldungssystem absurd. Mit A9Z bekommt man die um 100€ erhöhten Familienzuschläge für Kind 1 und 2. Ab gehobener Dienst entfällt das aber. Wenn man dann also nach A10 (z.B. durch Praxisaufstieg) befördert wird, hat man ca. 100€ weniger in der Tasche. Das Grundgehalt A10 ist zwar höher als A9 plus Amtszulage, durch die Familienzuschläge hat der A9er aber eine höhere Besoldung als der A10er.
Greift jetzt jedoch der Familienergänzungszuschlag, dann hat der A10er wieder die Nase vorn, weil dem A9er die Amtszulage vom Familienergänzungszuschlag abgezogen wird... Wo ist da die Logik?
clarion:
Die Beamtenfamilie als Bedarfsgemeinschaft. Leistung, Eignung und Befähigung ist out Demnächst gilt das Fertilitätsprinzip
revenant:
Das heißt, wenn ich zwei Zählkinder habe, für die ich Unterhalt bezahle und zwei weitere Kinder, die bei mir leben (für die ich Stufe 3 und 4 erhalte) gehe ich "leer" aus?
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